ÖRR-Zwangsgebühren? In Europa längst ein Auslaufmodell ARD: Investition in „exzellenten Journalismus“

Von reitschuster.de

Es galt ohnehin als offenes Geheimnis, auch reitschuster.de hat zuletzt bereits darüber berichtet: Auf die Zahler der Zwangsgebühren in Deutschland kommt spätestens ab dem Jahr 2025 eine satte Erhöhung der Beiträge zu. In der Finanzplanung, die die ARD der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgelegt hat, ist bis zum Jahr 2028 von Steigerungsraten zwischen 2,16 und 2,71 Prozent die Rede – pro Jahr versteht sich.

ARD-Chef Kai Gniffke bezeichnet diese Anpassung in einer Mitteilung seines Hauses als „sehr maßvoll“ und schiebt als Begründung hinterher: „Wir wollen gerade in einer digitalisierten Welt nah bei den Menschen in den Regionen sein und gemeinsam den Blick in die Welt richten. Dafür müssen wir in exzellenten Journalismus und hervorragende Technologie investieren.“ Offen blieb dabei allerdings, wann die ARD mit dem „exzellenten Journalismus“ beginnen will.

Und auch die bisher angeblich betriebenen „Sparanstrengungen“ will die ARD den Angaben zufolge fortsetzen. Seit 1992 sei der Personalbestand um 20 Prozent (oder rund 5.000 Stellen) geschrumpft. Unerwähnt bleibt hingegen, dass der Rotstift bei der Zahl der TV- und Radiosender und damit auch bei der Zahl der Intendanten – also da, wo es wirkliches Sparpotenzial gäbe – tunlichst vermieden wird.

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Laut SZ gibt die ARD pro Jahr 2,7 Milliarden Euro für das Programm und 1,9 Milliarden Euro für ihr Personal aus. Ein nicht geringer Anteil entfällt dabei auf die seit Jahren explodierenden Pensionsansprüche von Intendanten und weiterer hochrangiger Ex-Mitarbeiter. Zum Vergleich: Beim ZDF schlägt das Programm mit jährlichen Kosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zu Buche, während für das Personal „nur“ 373 Millionen Euro fällig werden. Gut die Hälfte des Programms kann in Mainz offenbar also mit rund einem Sechstel des Personaleinsatzes bewältigt werden.

Deutschland als GEZ-Geisterfahrer Europas

Dabei hat nicht erst der Skandal um den RBB-Sumpf gezeigt, dass eine Reform des ÖRR in Deutschland – wenn nicht sogar die Abschaffung desselbigen – längst überfällig ist. Während die Zwangsgebühren hierzulande immer weiter steigen, geht der internationale Trend seit Jahren in die entgegengesetzte Richtung: Israel, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien, um nur einige prominente Beispiele zu nennen, haben ihren Staatsfunk bereits abgeschafft oder sind auf dem besten Weg dazu.

In Israel gibt es die ÖRR-Sender bereits seit dem Jahr 2015 zum Nulltarif. Dänemark hat die Anzahl seiner TV- und Radiosender halbiert – von sechs auf drei bzw. von acht auf fünf – was dort zu Einsparungen von mehr als 50 Millionen Euro geführt hat. Auf die Größe Deutschlands und den Umfang des hiesigen ÖRR-Apparats (mehr als 70 Radio- und 20 TV-Kanäle) hochgerechnet, ergäbe sich ein milliardenschweres Sparpotenzial. Oder muss es wirklich sein, dass in den sogenannten „Dritten“ oder den unzähligen Spartensendern auf mehreren Kanälen gleichzeitig dasselbe Programm ausgestrahlt wird? Jedenfalls zahlen auch die Dänen seit Januar 2022 keine Zwangsgebühren mehr.

Beispiel Frankreich: Emmanuel Macron drohten im Präsidentschaftswahlkampf 2022 die Felle davonzuschwimmen. Als Wahlgeschenk an seine Landsleute musste er diesen deshalb versprechen, den Rundfunkbeitrag nicht nur abzuschaffen, sondern tat dies sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit war dieses Kapitel des ÖRR auch in Frankreich Geschichte.

Beispiel Großbritannien: Auf der Insel soll der Rundfunkbeitrag spätestens ab dem Jahr 2027 komplett entfallen. Bis dahin greift ein System, das auch dem deutschen Gebühren-Michel bekannt vorkommen dürfte – nur diejenigen, die einen Fernseher haben, müssen auch dafür bezahlen. So war es auch einmal in Deutschland, ehe man dazu überging, die Zwangsgebühren von jedem Haushalt und Unternehmen als Pauschale einzuziehen, egal ob das Angebot genutzt werden konnte oder nicht.

Zustimmung der Länder als Deckmantel der Demokratie

Die ARD glaubt ihrem eigenen Finanzplan zufolge, dass sie mit ihrem Programm „die Basis für ein werteorientiertes Netzwerk“ legt, mit dem sie „den gesellschaftlichen Diskurs fördert und sich stark macht gegen Desinformation„. Deshalb will die Anstalt das Papier zunächst der KEF vorlegen, deren Zustimmung wohl nur als Formsache anzusehen ist.

Im nächsten und entscheidenden Schritt müssen die Bundesländer zustimmen. Hier kündigt sich aus Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zwar bereits mehr oder weniger großer Widerstand an. Viel mehr als ein Sturm im Wasserglas ist aber auch das nicht. Sachsen-Anhalt hatte bereits die jüngste Erhöhung auf die derzeit gültigen 18,36 Euro pro Monat blockiert.

Ergebnis: Das Bundesverfassungsgericht sprang ein und urteilte am 20. Juli 2021, „dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG verletzt hat“. Mit anderen Worten: Und bist du nicht willig, so hole ich mir deine „Zustimmung“ mit Gewalt!

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