Ohrfeige für die Humboldt-Uni: Richter watschen Transgender-Ideologen ab „Starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten“

Von Daniel Weinmann

Alexander von Humboldt zählt zu den kaum an einer Hand abzuzählenden deutschen Universalgelehrten der Naturwissenschaften. Allein sein Reisewerk umfasst je nach Zählweise bis zu 35 Bände. Der 1859 gestorbene Naturforscher ist Namensgeber einer Berliner Universität, die seinem Geist offensichtlich nicht mehr gewachsen ist.

Die Humboldt-Universität sagte im vergangenen Sommer einen Vortrag einer Biologie-Doktorandin ab, die über Zweigeschlechtlichkeit sprechen wollte. Im Rahmen der von der Hochschule veranstalteten „Langen Nacht der Wissenschaft“ wollte Marie-Luise Vollbrecht das Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ beleuchten. Darin wollte sie nicht zuletzt mit Beispielen aus der Tier- und Pflanzenwelt aufzeigen, warum es aus biologischer Sicht nur zwei Geschlechter gibt – und dass das biologische Geschlecht und Geschlechterrollen unterschiedliche Dinge sind.

Letzteres löste bei Transgender-Ideologen unverzüglich einen Beißreflex aus. Nach der Ankündigung fuhren die Queer-Aktivisten schweres Geschütz gegen die Wissenschaftlerin auf. Sie warfen der Universität vor, transfeindlichen Positionen eine Bühne zu bieten. Ihre These sei nicht nur „unwissenschaftlich, sondern menschenverachtend und queer- und trans*feindlich“, behauptete der „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen“.

Man darf nur hoffen, dass diese Vertreter der Jurisprudenz, denen jeglicher Maßstab abhandengekommen zu sein scheint, niemals Richter werden.

„Nicht im Einklang mit dem Leitbild der Humboldt-Universität und den von ihr vertretenen Werten“

Auch die Bundesregierung unterstützte den Feldzug. Deren grüner Queer-Beauftragter, Sven Lehmann, sprach von einem „Hetz-Beitrag“. Daraufhin knickte die Humboldt-Universität ein – „aus Sicherheitsgründen“: „Der Vortrag von Frau Vollbrecht wurde im Interesse der Gesamtveranstaltung und der Besucherinnen und Besucher abgesagt. Die Debatte um den Vortrag droht alle anderen Angebote zu überschatten.“

Es war ein fragwürdiger Sieg der Ideologie über die Wissenschaft. Die Humboldt-Uni, die die Rede- und Meinungsfreiheit mit Füßen trat, gab ein jämmerliches Bild ab. Die Uni-Oberen bezogen sich in ihrer Absage insbesondere auf einen „Welt“-Artikel mit dem Titel „Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“. Darin warfen Vollbrecht und vier weitere Autoren den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, Kinder und Jugendliche mit gefährlichen Falschinformationen über die Themen Sex, Fetisch und Transsexualität zu konfrontieren.

Die Meinungen, die Vollbrecht in diesem Beitrag vertreten habe, stünden nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten, hieß es in einer online nicht mehr abrufbaren Pressemitteilung.

„Eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt“

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte jüngst, diesen Satz zu verbreiten. Der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff sei rechtswidrig, urteilten die Richter. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.“

Weiter hieß es in der Begründung: „Der mit der Äußerung verbundene Vorwurf wiegt aufgrund der aufgezeigten Pauschalität besonders schwer, weil ein objektiver Empfänger den Eindruck gewinnen kann, die Antragstellerin bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit außerhalb des Leitbildes und der Werte der Antragsgegnerin.“

Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker stellte in seinem Kommentar zum Urteil die Uni-Verantwortlichen bloß: „Das Gericht hat ein starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten gesetzt. Es ist eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus purer Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Alexander und Wilhelm von Humboldt würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, was aus der nach ihnen benannten Universität geworden ist.“

Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Universität will den Beschluss innerhalb der Rechtsmittelfrist sorgfältig auswerten.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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