Zwei Nachrichten aus ein und demselben Land. „Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern“ – titelt der Mainstream in fast schon gespenstischem Gleichklang, nach einem Gerichtsentscheid in unserem Nachbarland. Liebich ist inzwischen Marla Svenja Liebich und hat mit der Änderung seines Geschlechtseintrages beim Standesamt die Absurdität der neuen Geschlechterregeln vorgeführt – und damit die rot-grüne Ideologie, die in Deutschland das Sagen hat, lächerlich gemacht. Liebich wurde wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Alles Wortdelikte.
Gleichzeitig lese ich, dass das Landgericht Stuttgart einen Tunesier, der im Dezember 2024 eine 56-jährige Frauenärztin während einer Massage in einem Hammam in Wernau in Baden-Württemberg vergewaltigte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hat. Die Richter haben den jetzt 21-Jährigen nach Jugendstrafrecht verurteilt – wegen einer „Reifeverzögerung“. Dass es nach ihren eigenen Worten eine „besonders schwere Tat“ war, hatte offenbar weniger Gewicht. Die üblichen Beschwichtiger werden nun sagen – na ja, war eben Jugendstrafrecht. Aber damit streuen sie uns Sand in die Augen – denn bei den meisten anderen Bewährungsstrafen für Sexualtäter ist es eben kein Jugendstrafrecht – (sehen Sie hier meine Liste unter meinem Artikel „Nach Vergewaltigung von 11-Jähriger: Nur Bewährungsstrafe für Afghanen“ – vom Juli 2022)
Neue Opfer?
Anders als Liebich hat der Tunesier schließlich keine rechten Parolen aufgesagt. Sondern „nur“ eine Frau vergewaltigt. Und er hat auch keinen Widerstand gegen die staatliche Nötigung zur Corona-Impfung geleistet – wofür Ärzte hinter Gitter kamen. Der Asylantrag des Mannes war zwar abgelehnt worden, aber bleiben durfte und darf er trotzdem. „Das Opfer ist heute noch traumatisiert, hat Alpträume, Panikattacken und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung“, wie Yvonne Kussmann auf X schreibt ;„Zur Krönung erfährt man noch, dass der eigentlich ausreisepflichtige Vergewaltiger aus Tunesien nicht nur eine lächerlich geringe Strafe erhält, sondern in diesem Herbst eine Ausbildung in der Pflege beginnen wird. Die 56-jährige Frau erläuterte in ihrem Schlusswort, dass es sie aufgrund ihrer Erfahrung als Frauenärztin mit hochbetagten Opfern von sexueller Gewalt beängstige, dass ihr Peiniger künftig in der Pflege arbeiten werde.“
Die Liste von Fällen, in denen Vergewaltiger und Kinderschänder, wenn sie den richtigen Hintergrund haben, den mit Migration, auf freiem Fuß bleiben, ist ellenlang (siehe die oben erwähnte Liste). Der Gipfel der Absurdität: Nach einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen in Hamburg blieben von neun Tätern acht auf freiem Fuß – obwohl sie nicht einmal einen Funken Reue zeigten. Eine junge Frau, die einen der Täter öffentlich beschimpfte, musste dafür hinter Gitter (siehe hier). Verkehrte Welt.
Fatale Prioritäten
Wegen Überlastung kommen in Deutschland fast schon regelmäßig selbst Kinderschänder und Vergewaltiger auf freiem Fuß, in einem Fall sogar ein Frauenmörder. Aber für die Verfolgung von Liebich hat unsere Justiz Kapazitäten.
Die Frauenärztin aus Wernau wird mit ihren Panikattacken leben müssen. Ihr Vergewaltiger mit einem Ausbildungsvertrag in der Pflege. Und Marla Svenja Liebich mit anderthalb Jahren Haft – für Sätze.
Verkehrte Welt? Nein. Das ist inzwischen die Normalität – und genau das ist der Skandal. Auch wenn ihn die selbsternannten Moral-Überlegenen schönreden werden, auch wenn sie auf Texte wie diesen entgegnen werden: Das kann man nicht vergleichen.
Letzter Strohhalm
Doch. Das kann man nicht nur vergleichen, man muss es sogar. Und vergleichen ist nicht gleichsetzen – und das tut niemand. Dass man es uns unterstellt, wenn wir auf das haarsträubende Missverhältnis hinweisen, ist das typische Strohmann-Argument. Der letzte Strohhalm der Ideologen.
Ein Staat, der Meinungen härter bestraft als Vergewaltigungen, schützt nicht mehr seine Bürger. Er schützt sich vor ihnen.
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Beitragsbild: Symbolbild/KI/Grok
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