In Berlin hat die Polizei am Donnerstagabend ein Treffen von Corona-Maßnahmen-Kritikern aufgelöst, die nach Aussagen des Rechtsanwalts Reiner Fuellmich eine Partei gründen wollten. Der Jurist, der unter anderem für die Ankündigung einer Sammelklage gegen Christian Drosten bekannt ist, wirft den Berliner Behörden vor, mit der Auflösung gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben. „Parteien können nur vom Bundesverfassungsgericht aufgelöst werden, und entsprechend steht auch deren Gründung unter besonderem Schutz“, sagte Fuellmich am späten Abend reitschuster.de. Ohne diesen besonderen Schutz von Parteien sei eine Demokratie nicht möglich.
Laut Fuellmich wollten die rund 25 bis 30 Personen in der Bar „Scotch & Sofa“ eine Partei mit dem Namen „Team Freiheit“ gründen. Die Veranstaltung wurde auf Youtube übertragen. Der Livestream lief auch weiter, als die Polizei anrückte und die Versammlung auflöste (anzusehen hier). Wie der Rechtsanwalt im Gespräch mitteilte, warf die Polizei den Versammelten vor, sie hätten Abstandsregeln missachtet. Fuellmich bestreitet dies. Er sagte, einem der Teilnehmer seien von Beamten die Hände auf den Rücken gedreht worden, einem anderen habe man Handschellen angelegt. Der Großteil der Polizisten habe sich korrekt verhalten, und man habe den Eindruck gehabt, viele seien selbst nicht glücklich gewesen über ihren Auftrag. Einige hätten aber auch übereifrig agiert.
Auf die Frage, wie die Polizei von der Veranstaltung erfahren habe, antwortete Fuellmich: „Entweder durch den Livestream, oder durch Personen, die auch schon durch die Fenster alles beobachtet hatten und sich dann bei Eintreffen der Polizei als Antifa zu erkennen gaben.“
Das kurz ganz aktuell, ich ergänze diesen Beitrag hier weiter, in Kürze mehr Details und Zitate von Fuellmich.
Der Tagesspiegel berichtete über das Geschehen: „Nachdem das Video beendet wurde, wurde nach Tagesspiegel-Informationen eine Journalistin angegriffen, die über das Treffen und die Räumung berichtete. Eine Teilnehmerin der Veranstaltung schlug ihr auf die Kamera, die Teilnehmerin wurde anschließend festgenommen. Zur Verstärkung rückte später eine weitere Hundertschaft der Polizei an. Anschließend rief ein Teilnehmer über Telegram zur Spontandemo vor dem Laden auf.“
Die Beurteilung der Hauptstadt-Zeitung: „Ein Teilnehmer der Versammlung erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: „Das hier ist das Experiment gewesen, wie weit man mit der Demokratie gehen kann.“ Insgesamt wirkte die Veranstaltung inszeniert, die Initiator:innen hatten es offenbar darauf angelegt, dass die Polizei einschreiten würde.“ Eingeladen zu dem Treffen hatte laut Tagesspiegel Sören Pohlen, der Betreiber des Scotch & Sofa.
Laut Artikel 8 des Grundgesetzes kann das Versammlungsrecht unter freiem Himmel per Gesetz eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung per Gesetz sieht das Grundgesetz für Versammlungen in geschlossenen Räumen aber nicht vor. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Wenn mehrere Grundrechte kollidieren (etwa das Recht auf Leben bzw. Gesundheit und das Versammlungsrecht) muss eine Lösung gefunden werden, die beide Grundrechte zur maximalen Entfaltung bringt. Das bedeutet nicht, dass das Grundrecht auf Gesundheit/Leben per se das wichtigere ist. Abgesehen davon muss es auch durch eine Versammlung wirklich berührt werden.
https://youtu.be/HRqDbQuTA7c
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Text: br
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