Von Kai Rebmann
Deutschland und Wahlen, das will schon seit einigen Jahren nicht mehr so recht zusammenpassen. Die völlig verkorkste Berlin-Wahl und die zurückliegende Bundestagswahl vor ziemlich genau einem Jahr sind da nur die prominentesten Beispiele. Jetzt wurde auch die Bürgermeisterwahl in Strausberg für ungültig erklärt. Gernot Schmidt (SPD), Landrat des Kreises Märkisch-Oderland in Brandenburg, sieht Anzeichen für einen möglichen Wahlbetrug und erstattete wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten Anzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder. Diese hat sowohl den Eingang der Anzeige als auch entsprechende Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts bestätigt.
Wichtig: Damit ist noch nichts bewiesen. Dass eine Staatsanwaltschaft nach dem Eingang einer Anzeige ermittelt oder Ermittlungen zumindest prüft, stellt für sich genommen nichts Besonderes dar, sondern ist eher die Regel. Der konkrete Fall weist jedoch in der Tat einige Auffälligkeiten auf, die den geneigten Beobachter zwar nur noch mit dem Kopf schütteln lassen können, ihn im Deutschland anno 2026 aber wohl nicht mehr wirklich erschüttern können.
Was ist passiert? Patrick Hübner (parteilos) lag nach dem ersten Wahlgang am 15. Februar mit 22,5 Prozent der Stimmen hauchdünn vor seiner ebenfalls parteilosen Mitbewerberin Annette Binder, die auf 21,2 Prozent kam. Für die Stichwahl kündigte sich damit ein Kopf-an-Kopf-Rennen an, der Ausgang schien völlig offen.
Doch dem schob das Landratsamt einen Riegel vor, „ein außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ habe nicht den Weg zurück zur Wahlbehörde gefunden, so die Begründung. Normal sei ein Schwund von etwa 10 Prozent, bei der Bürgermeisterwahl in Strausberg seien aber nur 2.835 von 4.000 ausgegebenen Wahlbriefen zurückgekommen. Es fehlten also rund 30 Prozent und damit etwa dreimal so viel wie es die Erfahrung offenbar gelehrt hat.
Für Landrat Schmidt war alleine diese Auffälligkeit anscheinend Grund genug, die gesamte Wahl einzukassieren und die Stichwahl bis auf weiteres auszusetzen. Denn die Wahlbriefe gehen zunächst an das Postfach der Stadt Strausberg – und das befindet sich in einer Postfiliale einer Kaffeerösterei, die ausgerechnet von Patrick Hübner betrieben wird, dem nach dem ersten Wahlgang in Führung liegenden Kandidaten.
Annullierung der Wahl könnte zum Eigentor werden
Zugegeben, die Versuchung, nur „eins zu eins zusammenzuzählen“ und damit zur Vorverurteilung zu schreiten, ist groß. Es lohnt sich deshalb ein Blick auf die Ergebnisse der Wahlbriefe, die nicht irgendwo in Strausberg verschollen sind – sofern sie überhaupt auf den Weg geschickt wurden, was vollkommen offen ist – und demnach ausgezählt werden konnten. Und hier erreichte Hübner ein Ergebnis von rund 30 Prozent, auf seine Mitbewerber entfielen jeweils bis zu 21 Prozent. Ob das nun noch im Rahmen ist oder schon den Verdacht einer Manipulation rechtfertigt, muss an dieser Stelle wohl jeder für sich entscheiden.
Die wesentlich wichtigere Frage scheint aber zu sein: Wie kann es überhaupt sein, dass Wahlbriefe den Weg über die von einem der Kandidaten betriebene Filiale gehen? Es wäre ein Leichtes gewesen, das Postfach der Stadt – und wenn auch nur vorübergehend – in einer anderen Filiale der 30.000-Einwohner-Stadt unterzubringen. Das zeigt auch die Reaktion der Post, die jetzt zugesichert hat, „sämtliche Wahlsendungen künftig direkt an das Rathaus“ zu senden. Warum also nicht gleich so und damit jeglichem Verdachtsmoment von vorneherein den Wind aus den Segeln nehmen?
Weiter stellt die Deutsche Post in einer Stellungnahme klar, „dass auch für unseren Filialpartner vor Ort nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt und belastbare Fakten für einen möglichen Wahlbetrug derzeit nicht vorliegen“. Und genau dieser Satz könnte für den Landrat noch zum politischen und womöglich sogar juristischen Bumerang werden. Denn: Was macht Gernot Schmidt, wenn sich in wenigen Tagen oder Wochen herausstellen sollte, dass es an der von ihm gestoppten Bürgermeisterwahl in Strausberg nichts zu beanstanden gibt?
Briefwahl immer wieder in der Kritik
Beim Blick auf das große Ganze stellen sich aber noch einige weitere Fragen. Zunächst ist diese Posse aus Brandenburg natürlich Wasser auf die Mühlen all jener, die der Briefwahl generell kritisch gegenüberstehen und dies mit den vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten begründen.
Zur Erinnerung: Die Briefwahl wurde in Deutschland erstmals zur Bundestagswahl 1957 zugelassen. Wer davon Gebrauch machen wollte, musste dies bis ins Jahr 2008 noch schriftlich begründen und diese auch glaubhaft machen. Denn dem Wahlgrundsatz der Allgemeinheit, dem mit diesem Instrument gedient werden sollte, standen und stehen mehr oder weniger große Eingriffe in die freie und geheime Wahl, also mindestens zwei weitere Wahlgrundsätze, gegenüber.
Bemerkenswert ist darüber hinaus auch, dass eine Bürgermeisterwahl in der Provinz bei Auffälligkeiten sofort annulliert wird, die zuständige Wahlbehörde also kurzerhand zum schärfsten aller verfügbaren Schwerter greift. Wenn es aber bei einer ungleich bedeutungsschwereren Bundestagswahl zu offensichtlichen Ungereimtheiten gekommen ist, oder zumindest gekommen sein könnte, scheint das niemanden zu interessieren – bis heute ist weder der politische noch der juristische Wille für eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen erkennbar.
Liegt das womöglich daran, dass ein möglicher Einzug des BSW in den Bundestag zum Verlust der Mehrheit für die amtierende Bundesregierung und damit zu einem politischen Beben in Deutschland führen könnte? Auch diese Frage kann wohl nur jeder für sich selbst beantworten.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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