Protokolle enthüllen: 3G und Impfpflicht wurden wider besseres Wissen durchgezogen „Infektionen und Viruslast bei Geimpften genauso hoch wie bei Ungeimpften“

Von Kai Rebmann

„BMAS und BMVg verweisen auf die Studie ‚Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV-2 infections in the UK‘ der Universität Oxford, wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften.“

Diese Feststellung wurde bei einer Sitzung des Corona-Krisenstabs am 24. August 2021 getroffen, an der unter anderem Vertreter des Arbeitsministeriums (BMAS) und des Verteidigungsministeriums (BMVg) teilgenommen haben. Letzteres legt nahe, dass es bei diesem Termin zumindest im weiteren Sinne auch um die Impfpflicht bei der Bundeswehr gegangen ist.

Aber auch die breite Bevölkerung blieb trotz dieser unmissverständlich dokumentierten Erkenntnisse nicht von weiteren Einschränkungen verschont, ganz im Gegenteil. Nur wenige Wochen später, nämlich am 15. September 2021, wurden abermals 3G-Regeln eingeführt.

„Bei dem Wissensstand eindeutig kriminell“

Für den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert wurde spätestens damit eine rote Linie überschritten. Auf „X“ schreibt der Gesundheitspolitiker dazu: „Die Regierung wusste von massiven Nebenwirkungen und fehlendem Schutz der Impfung und trotzdem gab es 3G und Monate später Impfpflicht im Gesundheitswesen und (der) Bundeswehr und sogar den Versuch, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Bei dem Wissensstand eindeutig kriminell!“

Nun mag es Beschwichtiger geben, die einwenden wollen, die eigentliche „Schutzwirkung“ der umstrittenen Impfung habe sich ja auf das Verhindern von schweren Verläufen und Todesfällen bezogen. So wie es schließlich auch die Akteure der Pandemie betont hatten, nachdem – und ausdrücklich erst dann – sich das Narrativ von dem Schutz vor Ansteckung gar nicht mehr aufrechterhalten ließ.

Doch weshalb dann wieder 3G ab Mitte September 2021, wo bereits am 24. August 2021, also drei Wochen vorher, klar war, dass sich durch eine Impfung weder die Häufigkeit der symptomatischen Infektionen noch die Virenlast reduzieren ließen? Eine solche Regelung – vor allem, wenn sie verpflichtend für die Gesamtbevölkerung erlassen wird – macht nur dann Sinn, wenn man als primäre Wirkung einer Impfung die Verhinderung von Ansteckung unterstellt.

Die späten Einsichten des Karl L.

Und wie passt die folgende Aussage von Karl Lauterbach (SPD) zum Handeln der Bundesregierung mit der neuerlichen Einführung von 3G im September 2021? Im Dezember 2022, also knapp eineinhalb Jahre nachdem auch im Krisenstab intern bekannt war und eingeräumt werden musste, dass eine Impfung nicht vor Ansteckung schützt, sagte der Bundesgesundheitsminister im ZDF zur Begründung für das Ende der sektoralen Impfpflicht im Gesundheitswesen: „Die Impfung schützt nicht mehr vor Ansteckung!“

Dass die Impfung dies zu keinem Zeitpunkt getan hat und angeblich auch nie sollte, ignoriert Lauterbach dabei geflissentlich und behauptet einfach das Gegenteil. Noch viel gravierender aber ist die Tatsache, dass Teile des Bundestags im April 2022 versucht haben – und dies ganz offenkundig wider besseres Wissen – eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Und spätestens ab diesem Punkt könnte die Sache justiziabel bzw. zu einer kriminellen Handlung werden.

Denn: Eine Impfung, wie auch jede sonstige medizinische Behandlung, ist nur dann keine Körperverletzung, wenn die Zustimmung des nach bestem Wissen und Gewissen aufgeklärten Betroffenen aus freien Stücken erfolgt. Davon kann bei der zumindest indirekten Androhung unbilliger Härten, wie es bei einer Impfpflicht der Fall ist, keine Rede sein. Umso mehr gilt dies, wenn eine solche Impfung allenfalls – wenn überhaupt – dem Eigen-, keinesfalls aber dem Fremdschutz, sprich dem Schutz der Allgemeinheit dient.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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