„Behauptung, die Impfung schütze vor Ansteckung, erfolgte ins Blaue hinein“ Kleine Anfrage der AfD

Von Kai Rebmann

„Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, um die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind auf den Schutz der geimpften Person bezogen. In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 vorgesehen sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.“

Diese Informationen stammen aus einem Brief, den eine Gruppe von EU-Parlamentariern am 18. Oktober 2023 auf entsprechende Anfrage hin von der Europäischen Arzneimittelagentur erhalten hat (reitschuster.de berichtete). Im Klartext bestätigt die EMA darin, dass die „Impfstoffe“ bei den Zulassungsstudien nicht auf deren Wirksamkeit in Bezug auf eine Ansteckung untersucht wurden. Die EU-Zulassungsbehörde geht lediglich von einem gewissen Selbstschutz aus.

Ganz anders klang da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), als er kurz vor Weihnachten 2023, also mehrere Wochen nach Bekanntwerden des EMA-Briefs, unter anderem im ZDF behauptete, die sogenannte „Impfung“ schütze zumindest indirekt und „geringfügig“ vor der Gefahr, andere Menschen anzustecken. Die Vakzine seien „sehr gut untersucht“ und „hunderte Millionen Mal eingesetzt“ worden, so die weiteren Ausführungen des Genossen – getreu dem Mantra: viel bringt viel!

Gesundheitsministerium zündet Nebelkerzen

„Das könnte eine Falschbehauptung sein. Die Impfstoffe sind noch nicht hinsichtlich der Ansteckungsgefahr untersucht worden, was zwingend Voraussetzung für die Behauptung der Senkung des Ansteckungsrisikos sein müsste“, äußert der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz gegenüber reitschuster.de seine noch zurückhaltend formulierte Kritik.

Bereits im Dezember 2022 wollte die AfD in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen: „Welche Erwartung an die Leistungsfähigkeit der COVID-19-Impfstoffe bezüglich Eigenschutz und Schutz vor Übertragung des Virus auf Dritte lag der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2022 zugrunde?“

Zitat aus der damaligen Antwort: „Der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung lag auf Grundlage der Erkenntnisse aus Zulassungs- und Anwendungsstudien die Annahme zu Grunde, dass die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe das Übertragungsrisiko des Virus minderten.“

Diese Ausführungen können spätestens durch den Brief der EMA vom Oktober 2023 als widerlegt betrachtet werden. Deshalb hakte Thomas Seitz jetzt im Namen der AfD-Fraktion mit einer weiteren Kleinen Anfrage nach, konfrontierte die Bundesregierung mit den offensichtlichen Widersprüchen und wollte wissen:

„Auf welche ‚Zulassungs- und Anwendungsstudien‘ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. Dezember 2022? Welche Erkenntnisse zur Minderung des Übertragungsrisikos des Virus, die Grundlage für ihre 2G- bzw. 3G-Politik in den Jahren 2021 und 2022 waren, bezog die Bundesregierung aus diesen Zulassungs- und Anwendungsstudien?“

Am 24. Januar 2024 kam die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium, dem Haus von Karl Lauterbach also. Das Schreiben der Parlamentarischen Geschäftsführerin Sabine Dittmar (SPD) steckt voller Nebelkerzen, mit denen augenscheinlich von der eigentlichen Fragestellung abgelenkt werden soll.

So heißt es bereits im zweiten Satz: „Der Effekt auf die Reduktion von Virusübertragungen wird in den Zulassungsstudien nicht untersucht, jedoch die Wirksamkeit gegen symptomatische COVID-19-Erkrankungen in klinischen Prüfungen ermittelt; letztere hat einen entscheidenden Einfluss auf die Virusübertragung bzw. deren Verhinderung.“

Nach der Wirksamkeit gegen symptomatische Erkrankungen hat niemand gefragt, da dies klassischerweise in den Bereich des Selbstschutzes fällt. Um den behaupteten Zusammenhang zwischen Symptomatik eines Virus und dessen Übertragbarkeit aber trotzdem belegen zu können, verweist Dittmar auf zwei Veröffentlichungen von Eurosurveillance und des Robert-Koch-Instituts.

Der Haken: Aufgrund ihres jeweiligen Datums – Oktober 2021 bzw. August 2022 – lässt sich damit allenfalls die ab dem Spätjahr 2021 betriebene 2G- bzw. 3G-Politik rechtfertigen. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem anschließenden Verweis auf „ein fortlaufendes systematisches Review“ der WHO, wozu das Gesundheitsministerium mitteilt: „Bis Ende 2022 waren hier 24 Studien identifiziert worden. Abhängig von der zirkulierenden Variante, dem Impfstoff und der Anzahl an Impfstoffdosen sowie dem Zeitpunkt der letzten Impfung lag die Wirksamkeit gegen Transmission bei bis zu 91,8 Prozent ((Prunas et al; DOI: 10.1126/scienc e.abl4292).“

Und auch hier wieder: Was „bis Ende 2022“ identifiziert oder nicht identifiziert worden ist, kann logischerweise keine Entscheidung rechtfertigen, die in den Monaten oder Jahren davor getroffen worden ist. Hinzu kommt, dass in dem genannten WHO-Review nicht weniger als 551 Studien aus 51 Ländern aufgeführt sind. Welches davon die 24 Studien sind, auf die sich Dittmar bezieht, bleibt – abgesehen von der einen zitierten Ausnahme – völlig im Dunkeln.

Für Thomas Seitz steht nach der Antwort aus dem Gesundheitsministerium fest: „Laut der Kleinen Anfrage gab es für die 2G/3G-Anordnung keine Datengrundlage und erst recht keine Studie dazu, ob die Impfung vor Ansteckung schützt. Insofern erfolgte die Behauptung, die Impfung schütze vor Ansteckung, zumindest ins Blaue hinein.“ Von der Bundesregierung erwartet der AfD-Abgeordnete, dass sie sich spätestens mit Veröffentlichung des EMA-Briefs vom Oktober 2023 von dieser Behauptung distanziert.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Video X „KontrollgruppeX“

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