Ifo-Studie untersucht Nutzen von 2G-Regel… … aber ganz anders als Sie denken

Von Kai Rebmann

Der epidemiologische Nutzen von teils massiven Grundrechtseinschränkungen wie 3G- oder 2G-Regel war überschaubar, was wohl noch sehr diplomatisch ausgedrückt ist. Renommierte Experten wie etwa Alexander Kekulé gehen sogar so weit, zu sagen, dass diese Maßnahmen „viele vermeidbare Todesfälle verursacht“ hat. Und selbst der Bayerische Rundfunk (BR24) berichtet inzwischen ganz offen, dass die 2G-Regel „mäßig erfolgreich“ gewesen ist, wie Studien gezeigt hätten. Doch während sich der Epidemiologe bei seiner Einschätzung darauf konzentriert hat, in welcher Weise die genannten Maßnahmen zum Pandemiegeschehen beigetragen haben, stellt das ÖRR-Medium einen ganz anderen Aspekt in den Vordergrund – und bestätigt damit das, was lange Zeit heftig bestritten wurde und als Verschwörungstheorie gegolten hatte.

Wer vor rund einem Jahr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen konnte, war bei der Freizeitgestaltung stark eingeschränkt, schreibt BR 24 gleich zu Beginn. In der Hinleitung zu einer Studie des in München ansässigen ifo-Instituts zum „Nutzen der 2G-Regel“ werden die Leser wie folgt informiert: „2G und 3G sollten aber nicht nur neue Infektionen verhindern, sondern für ungeimpfte Menschen auch ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen.“ Genau das wurde aber stets vehement bestritten. Die von Karl Lauterbach und vielen weiteren Corona-Jüngern in Politik und Medien unermüdlich vorgetragenen Floskeln vom Schutz der vulnerablen Gruppen, der Eindämmung der „Pandemie“ oder der Rückkehr zur Normalität – und nur darum sollte es bei diesen Maßnahmen gehen – sind längst zum Ohrwurm geworden.

Kaum Auswirkungen auf Impfquote

Wenn die öffentlich-rechtlichen Kollegen also schreiben, dass die 2G-Regel „mäßig erfolgreich“ war, meinen sie damit offenbar nichts anderes, als dass es nicht gelungen ist, die Impfquote dadurch in nennenswertem Umfang zu erhöhen. Und so wurde auch in der besagten ifo-Studie vor allem die Frage gestellt, wie sich die grundrechtseinschränkenden Regelungen auf die Anzahl der Erstimpfungen in deutsch-österreichischen Grenzregionen ausgewirkt haben. Die Autoren Kevin Kloiber, Andreas Peichl und Hannes Wimmer schreiben dazu: „Während in Deutschland Maßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft erst spät diskutiert wurden, hat Österreich im Lauf des Novembers (2021) bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen (2G-Regel, Lockdown für Ungeimpfte, Ankündigung einer Impfpflicht). Unsere Ergebnisse legen nahe, dass diese Maßnahmen einen Anstieg der Impfquote um 2 Prozentpunkte bewirkt haben. Am stärksten wirkt sich dabei die Ankündigung und Einführung der 2G-Regel aus. Dies sind wichtige Anhaltspunkte für die deutsche Impfdiskussion.“

Die in der Alpenregion gewonnenen Erkenntnisse lassen sich offenbar auch auf die meisten Nachbarländer übertragen. So habe sich auch in Polen, Italien, Frankreich und Deutschland (gesamtes Bundesgebiet) kein positiver Effekt feststellen lassen, teilweise sei die Bereitschaft zur Impfung nach der Einführung von 2G- oder 3G-Regeln sogar zurückgegangen, wie BR24 schreibt. Als eine der wenigen Ausnahmen werden Israel und die Schweiz angeführt, wo es nach der Einführung entsprechender Maßnahmen zu einer Zunahme bei den Impfungen gekommen sei. Außerdem war in einigen Ländern zu beobachten, etwa in Litauen, dass sich die jüngeren Generationen deutlich mehr von grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen haben beeindrucken lassen als Senioren, also die eigentlich „vulnerablen Gruppen“. Oder anders ausgedrückt: Die Jungen, für die das Virus am wenigsten gefährlich ist, waren eher dazu bereit, sich ihre Freiheit mit einer Impfung zurückzukaufen. Unter dem Strich hätten die Befragungen in mehreren Ländern letztlich gezeigt, „dass die Pflicht zu Impf- und Immunitätsnachweisen die Motivation zur Impfung auch deutlich senken kann“.

Wo bleibt der Faktenfuchs?

Nun wäre BR24 aber kein würdiges Mitglied der ÖRR-Familie, wenn die Leser abschließend nicht versichert bekämen, dass Zugangsbeschränkungen wie 2G-Regel oder Lockdowns trotzdem – auch ohne Auswirkung auf die Impfquote – nicht „sinnlos und überflüssig“ waren. Die Zulassungsstudien und weitere Untersuchungen hätten gezeigt, dass die in Deutschland eingesetzten Covid-19-Impfstoffe nicht nur vor einem schweren Verlauf schützen, „sondern auch vor Ansteckung“. Insbesondere Letzteres wird inzwischen aber nicht einmal mehr von den Herstellern behauptet, da diese Eigenschaft bei der Entwicklung der „Impfstoffe“ gar nicht untersucht wurde, wie eine Pfizer-Managerin einräumen musste.

Man fragt sich also, wo in diesem Fall der Faktenfuchs bleibt, um diese offensichtliche Falschinformation seines Mutter-Senders aus der Welt zu schaffen. Wo sich selbsternannte Faktenchecker gerne in Stellung bringen, um Behauptungen zu widerlegen, die überhaupt niemand aufgestellt hat, üben sie sich regelmäßig in Schweigen, wenn es wirklich etwas zu tun gäbe. Andererseits ist das aber auch nur logisch, denn wer beißt schon gerne die Hand, die einen füttert.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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