Regierung muss sich zu Youtube-Sperre äußern Parlamentarische Anfrage aus dem Bundestag

Gibt es für die Bundesregierung gute Zensur und schlechte Zensur? Dieser Frage geht jetzt die AfD-Fraktion im Bundestag auf den Grund. Heute übersandte sie mir zu meiner Überraschung eine parlamentarische Anfrage, in der es auch um die Sperrungen meiner Seiten geht. Aber lesen Sie selbst:

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Thomas Seitz, Barbara Lenk, Edgar Naujok, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Äußerungen der Bundesregierung zu Sperrungen von Konten auf den Diensten PayPal und Twitter

Am 6.7.2022 äußerte die Bundesregierung zur Sperrung eines deutschen Journalisten, der nach Ansicht der Fragesteller regelmäßig kritisch über die in Politik und Medien verbreitete Ideologie berichtet, dass der Bundesregierung „keine eigenen Erkenntnisse zu einer systematischen Sperrung oder Kündigung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten durch den Zahlungsdiensteanbieter PayPal“ vorlägen, dass die Sperrung eine „zivilrechtliche Angelegenheit“ sei und dass es „nicht Aufgabe der Bundesregierung [sei], Entscheidungen der Zivilgerichte vorzugreifen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Thomas Seitz; Bundestags-Plenarprotokoll 20/46, Seite 4812).

Am 16.12.2022 äußerte sich die Bundesregierung nach Sperrungen von Konten auf Twitter, dass „Pressefreiheit nicht nach Belieben ein- und ausgeschaltet“ werden dürfe (https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1603689087969411072).

Die Fragesteller möchten prüfen, ob sich die Bundesregierung Kriterien für ihre Reaktionen und öffentliche Verlautbarungen in Bezug auf Kontensperrungen bei Diensteanbietern erarbeitet hat, die intersubjektiv nachprüfbar sind und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Sperrung des Kontos des deutschen Journalisten Boris Reitschuster als „zivilrechtliche Angelegenheit“ bezeichnet und sich zu den Sperrungen vom 16.12.2022 (siehe Vorbemerkung) nicht in gleicher Weise geäußert?
  2. Sieht die Bundesregierung durch die Sperrung des Kontos des Journalisten Reitschuster bei dem Dienstanbieter PayPal die „Pressefreiheit nach Belieben ein- und ausgeschaltet“?
    a. Wenn ja, warum?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  3. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Unterschiede zwischen den Sperrungen des deutschen Journalisten Reitschuster und denen von der Sperrung betroffenen ausländischen Personen, zu der sich die Bundesregierung am 16.12.2022 äußerte, die eine andere Bewertung und Stellungnahme der Bundesregierung rechtfertigen?
  4. Wenn die Frage 3 mit ja beantwortet wurde, welche Unterschiede, die eine andere Bewertung durch die Bundesregierung rechtfertigen, sind das?
  5. Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Unternehmen Twitter Gründe für die Kontosperrungen der von der Bundesregierung am 16.12.2022 in Bezug genommenen Konten angegeben hat?
    a. Wenn ja, welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den Kontosperrungen auf Twitter angegeben?
    b. Wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht geprüft, welche Gründe zur Sperrung vorgetragen wurden?
  6. Wenn die Frage 5 mit ja beantwortet wurde: Hat die Bundesregierung etwaige Tatsachenbehauptungen in den für die Sperrung vorgetragenen Gründen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft?
    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  7. Hat die Bundesregierung Beiträge, die über die am 16.12.2022 gesperrten Konten auf Twitter verbreitet wurden, auf Verstöße gegen die „vereinbarten Vertragsbedingungen“, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Thomas Seitz im Fall der Sperrung des Kontos eines Journalisten bei PayPal verwies, geprüft (Bundestags-Plenarprotokoll 20/46, Seite 4812)?
    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum hat die Bundesregierung im Fall der Sperrung vom 16.12.2022 keine Prüfung unternommen, sich zur Sperrung öffentlich geäußert und im Fall der Sperrung auf PayPal auf den privatrechtlichen Vertrag verwiesen?
  8. Hat die Bundesregierung Verknüpfungen („Links“) insbesondere aber nicht ausschließlich zu Presseartikeln, die über die auf dem Dienst Twitter gesperrten Konten verbreitet wurden, vollständig zur Kenntnis genommen, um zu beurteilen, wie die Sperrungen der Konten zu bewerten sind?
    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  9. Legt die Bundesregierung bei Stellungnahmen zu Kontosperrungen oder Forderungen nach Aufhebung von Kontosperren klare Kriterien zu Grunde, anhand derer das Handeln der Bundesregierung intersubjektiv nachprüfbar wäre?
    a. Wenn ja, welche Kriterien sind das?
    b. Wenn nein, warum benennt die Bundesregierung keine klaren Kriterien?
  10. Hatte die Bundesregierung die Sperre des Journalisten Boris Reitschuster im April 2021 auf YouTube kritisiert (https://reitschuster.de/post/youtube-sperrt-mich-wegen-bericht-ueber-impfung-einer-neunjaehrigen-aus-versehen/) oder tut sie das nachträglich?
    a. Wenn ja, warum?
    b. Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den […]

Ich finde es lobenswert, dass sich die AfD der Sache annimmt. Und gleichzeitig bitter, dass die Union das nicht tut. Da sie bis Ende 2022 selbst in der Regierungsverantwortung war, kann sie das für diesen Zeitraum zwar schlecht tun. Aber seither ist ein Jahr vergangen, und der Psychoterror gegen Regierungskritiker hält an – siehe meine neueste Kontokündigung.

Ich habe für Sie noch die zitierte Stelle aus dem Bundestags-Plenarprotokoll vom 6. Juli 2022 herausgesucht.

Frage 30: Antwort des Parl. Staatssekretärs Benjamin Strasser auf die Frage des Abgeordneten Thomas Seitz (AfD):

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Praxis von PayPal zur Sperrung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten, und welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus unter dem Gesichtspunkt einer nach meiner Ansicht möglichen Einschränkung der Pressefreiheit (verglei- che hierzu die Sperrung des Kontos des bekannten Internet- bloggers Boris Reitschuster durch PayPal)?

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu einer systematischen Sperrung oder Kündigung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten durch den Zahlungsdiensteanbieter PayPal vor.

Zahlungsdienstleistungen wie die von PayPal werden auf der Grundlage privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen dem Zahlungsdiensteanbieter und seinen Kundinnen und Kunden erbracht. Unter welchen Vorausset- zungen der Zahlungsdiensteanbieter derartige Verträge kündigen oder eine Sperrung gegenüber einem Kunden

oder einer Kundin verhängen kann, hängt auch von den Umständen des Einzelfalls und den vereinbarten Ver- tragsbedingungen ab, wobei allgemeine Geschäftsbedin- gungen den Vorgaben des AGB-Rechts entsprechen müssen.

Kundinnen und Kunden steht es frei, die Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung oder Kontensperre auf dem Zivilrechtsweg überprüfen zu lassen. Sollten dabei im Einzelfall Fragen der Pressefreiheit angesprochen sein, wäre dies von den Gerichten nach den Grundsätzen der mittelbaren Geltung der Grundrechte in Privatrechtsverhältnissen zu berücksichtigen. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Entscheidungen der Zivilgerichte vorzugreifen.

Für meine Arbeit müssen Sie keine Zwangsgebühren zahlen, und auch nicht mit Ihren Steuergeldern aufkommen, etwa über Regierungs-Reklameanzeigen. Hinter meiner Seite steht auch kein spendabler Milliardär. Mein einziger „Arbeitgeber“ sind Sie, meine lieben Leserinnen und Leser. Dadurch bin ich nur Ihnen verpflichtet! Und bin Ihnen außerordentlich dankbar für Ihre Unterstützung! Nur sie macht meine Arbeit möglich!
Aktuell ist (wieder) eine Unterstützung via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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