Simuliert Messerangreifer aus ICE psychische Krankheit nur? Ungeheuerlicher Verdacht

Ist es Ihnen, genauso wie mir, auch schon aufgefallen, dass bei Terroranschlägen von Migranten oder Moslems regelmäßig davon die Rede ist, der Täter sei psychisch krank? Und umgekehrt, wenn Täter ohne Migrationshintergrund zuschlagen, nur sehr selten von psychischen Erkrankungen die Rede ist, dafür aber umso lauter von politischen Motiven?

Jetzt hat die Geschichte mit dem „Framing“ in Richtung psychischer Krankheit eine ganz neue Facette bekommen. Denn schon bisher fragte man sich als kritischer Beobachter des Zeitgeschehens ohne ideologische Scheuklappen, ob nicht manchmal auch von den Tatverdächtigen Schindluder getrieben wird mit einer vermeintlichen „psychischen Krankheit“.

Die „Welt“ schreibt jetzt in einem Artikel hinter einer Bezahlschranke: „Der ungeheuerliche Verdacht gegen den Messerangreifer aus dem ICE: Abdalrahman A. sticht im ICE auf Passagiere ein. Er gibt an, psychisch krank zu sein, ein Gutachten scheint das zu bestätigen. Bis die Ermittlungen plötzlich in eine andere Richtung kippen: den Grenzbereich zwischen Wahn und Islamismus. Simuliert er sein Leiden nur – und ist IS-Terrorist?“

Die letzten Stunden bis zum Prozessauftakt am Freitag verbringt Abdalrahman A. dem Bericht zufolge in der psychiatrischen Abteilung der bayerischen Justizvollzugsanstalt Straubing: „Dem 28-Jährigen, geboren in Damaskus, wurde dort zuletzt das Neuroleptikum Haloperidol verabreicht, ein Medikament gegen Psychosen.“

Weiter schreibt das Blatt über den Angeklagten: „Nur zwischenzeitlich war er zuvor in den normalen Trakt verlegt worden, und das Gefängnispersonal war vorgewarnt: Schließlich hatte A. nach seiner Festnahme Ende 2021 im Bezirksklinikum Regensburg einem Pfleger ins Gesicht geschlagen und die Sicherheitsscheiben im Isolierzimmer zertrümmert, Schaden: 5000 Euro.“

Bemerkenswert in der Berichterstattung ist, dass Abdalrahman A. nicht abgelichtet wird – wie das etwa bei der 75-jährigen Lehrerin geschah, die im Verdacht steht, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik umstürzen zu wollen (nein, Sie haben sich nicht verlesen, die Details finden Sie hier).

Anders als die angebliche „Terror-Oma“, hat A. tatsächlich Menschen schwere physische Schäden zugefügt. Am 6. November 2021 stach er mit einer acht Zentimeter langen Klinge im ICE 928 willkürlich auf Fahrgäste ein, die ihm nichts getan hatten und mit denen er zuvor in keinerlei Konflikt war. Achtmal stach er in den Kopf- und Halsbereich seines ersten Opfers. Drei seiner vier Opfer erlitten schwere, lebensgefährliche Verletzungen. Gott sei Dank überlebten sie alle.

„Was diesen Fall so brisant macht, ist die Bewertung“, schreibt die „Welt“ jetzt: „Denn er führt in einen politisch aufgeladenen Grenzbereich, der bei Sicherheitsbehörden und in Gefängnissen seit Jahren stärker in den Fokus rückt. Die Frage, um die es hier geht, lautet: War der Messerangriff im ICE die Tat eines Irren, eines nicht zurechnungsfähigen Kranken oder die eines überzeugten Dschihadisten? Und lässt sich das in Fällen wie diesem überhaupt so klar trennen?“

Gutachter kamen dem Bericht zufolge bei A. zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Dabei ist die Entscheidung der Fachleute entscheidend. Von ihr hängt ab, ob der Anschlag als politisch motivierte Tat eingeordnet wird. Und ob der Angreifer, wenn er verurteilt wird, wie ein normaler Krimineller in Haft kommt. Oder in die Psychiatrie.

Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass Abdalrahman A. aus islamistischen, also politischen Motiven zustach. Aus der Anklage geht nach Informationen der „Welt“ hervor, dass „er sich Propagandamaterial der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) beschaffte, das erstaunliche Bezüge zur Tat aufweist. Zudem legen Chatnachrichten aus dem Umfeld des Angeklagten nahe, dass er in den Dschihad ziehen wollte. Im Gegensatz zu anderen, ähnlich gelagerten Attacken gab es nach Erkenntnis der Ermittler jedoch keinen Mentor, der A. bei der Bluttat anleitete“.

2020 hatte bereits der syrische IS-Unterstützer Abdullah H. in Dresden ein homosexuelles Paar attackiert; für einen der beiden Angegriffenen endete der Angriff tödlich. Besonders brisant: Der Islamist stand unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden und wurde nur wenige Tage vor der Tat aus der Haft entlassen.

Ganz anders in einem anderen Fall: Nach der Messerattacke in Würzburg 2021 stufte ein Gericht den Somalier als schuldunfähig ein. Statt ins Gefängnis kam er in die Psychiatrie. Schon vor der Tat war er in psychiatrischer Behandlung; seine Gemeingefährlichkeit wurde dabei aber offenbar verkannt.

„Auch im Fall von Abdalrahman A. – dem Angreifer im ICE – gingen Ermittler in den ersten Tagen nach der Tat von Schuldunfähigkeit aus“, schreibt die „Welt“ jetzt: „Ein Erstgutachter hatte nach der vorläufigen psychiatrischen Untersuchung eine ‘paranoide Schizophrenie‘ und Wahnvorstellungen festgestellt. Doch es gab schon damals Beobachter, die Zweifel äußerten. Denn unmittelbar nach der Messerattacke im Zug passierte laut Zeugenaussagen etwas Eigenartiges: Der Angreifer habe sich selbst zum Opfer erklärt. ‘Ich bin krank. Ich brauche Hilfe‘, das waren die Sätze, die sinngemäß gefallen sein sollen. Das erste Gutachten schien das zu bestätigen.“

Nach Unterbringung von Abdalrahman A. in einer Hochsicherheitszelle des psychiatrischen Krankenhauses in Regensburg kamen den Medizinern dann aber Zweifel auf. Er soll in Gesprächen mit dem Personal nahegelegt haben, eine Erkrankung nur vorzutäuschen, schreibt die „Welt“: „Es gab von da an den Verdacht, der Messerangreifer simuliere. Nach ausführlichen Untersuchungen kam ein weiterer psychiatrischer Gutachter zu dem Schluss, dass A. nicht psychisch krank sei. Es wirft zumindest Fragen auf, warum er in der JVA zuletzt dennoch in der psychiatrischen Abteilung untergebracht war und wie das zusammenpasst.“

Abdalrahman A. ist dem Bericht zufolge 1994 in Damaskus „als drittjüngstes von acht Kindern geboren und wuchs im palästinensisch geprägten Stadtteil Jarmuk auf.“ 2014 ist er über Libyen und Italien – ein sicheres Drittland – nach Deutschland eingereist. Damit wäre nach geltender Rechtslage eigentlich Italien zuständig gewesen für die Aufnahme und das Asylverfahren. Aber die Merkel-Regierung kümmerte sich damals wenig um geltendes Recht. 2016 bekam Abdalrahman A. eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese wurde bis Mitte 2022 verlängert. Auch seine Eltern und sechs seiner Geschwister leben laut „Welt“ aktuell in Deutschland. Laut Ermittlern besuchte A. eine Moschee in seinem damaligen Wohnort Passau, die im Visier des Verfassungsschutzes steht. „Zudem gaben Bekannte von ihm in Chats an, dass der spätere Messerangreifer in den Dschihad ziehen wolle – wohl jedoch noch keinen Plan hatte, wie“, schreibt die Welt: „Spätestens im September soll er den Entschluss gefasst haben, Ungläubige in Deutschland zu töten.“

Kritiker wie der Psychologe und Islamismus-Experte Ahmad Mansour bemängeln, „dass in vielen Fällen der Fokus zu früh und zu stark auf eine psychische Erkrankung bei Tätern gelegt werde. ‚Ich unterstelle sogar, dass einige die Radikalisierungstendenzen bewusst kleinreden, weil es politisch bequemer ist'“, wie die „Welt“ schreibt: „Dass unter den Tätern häufig Geflüchtete sind, offenbart laut Experten auch ein strukturelles Problem: Der Bedarf an psychosozialer Betreuung ist hierzulande viel größer als das Angebot. Allein die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer musste in den vergangenen Jahren Tausende Hilfesuchende ablehnen, weil ihnen Mittel fehlten.“

Das zeigt genau die Krux des verlogenen Umgangs mit dem Problem: Dass von Menschen, insbesondere jungen Männern, die aus Konfliktregionen stammen und dort zudem oft Gewalterfahrungen gemacht haben, ein größeres Gewaltpotential ausgeht als vom Durchschnittsbürger und auch vergleichbaren Altersgenossen ohne so eine Lebensgeschichte, gilt in der rotgrünlila Takatuka-Republik Deutschland als „rechtes Gedankengut“. Solches zu äußern, steht wie früher Ketzerei unter der Höchststrafe – der gesellschaftlichen Ächtung. Weil das Problem aber nicht benannt werden darf, wird es auch nicht erkannt, und genau deshalb wird auch kein ausreichendes Angebot an psychosozialer Betreuung geschaffen.

Genau hierin besteht der Kausalzusammenhang zwischen den Hohepriestern der politischen Korrektheit und ihren Tabu-Wächtern in Politik und Medien und all den in diesem Artikel beschriebenen Taten. Wer das Problem totschweigt, ist mitverantwortlich für die Folgen.

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