Skandalurteil: Zwei Jahre und acht Monate Haft für Corona-Ärztin Wegen Attesten – härteres Vorgehen als gegen viele Vergewaltiger und Kinderschänder

Kinderschänder und Vergewaltiger können in Deutschland regelmäßig damit rechnen, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, sondern mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Vor allem dann, wenn sie einen Migrationshintergrund haben (siehe hier). Selbst ein Frauenmörder kam schon frei, weil die Justiz überlastet ist in Deutschland (siehe hier). Auch Ärzte können bei massiven Fehlern mit Gnade rechnen, solange sie nicht politisch „querdenken“. Im Donauwörther Hepatitis-Skandal kam der angeklagte Arzt mit einer Bewährungsstrafe davon, nachdem er 51 Patienten angesteckt hatte, weil er die für sie vorgesehenen Spritzen regelmäßig auch für sich selbst benutzte (siehe hier).

Keine Gnade hingegen kennt unsere – wieder einmal – stramm nach dem Zeitgeist entscheidende Justiz dagegen bei einer Ärztin, die Menschen vor der irrwitzigen Corona-Politik der Regierung schützte. Die, wie wir heute wissen, völlig verfehlt war. Und unter anderem darauf beruhte, dass sich die Mediziner beim staatlichen Robert Koch-Institut wider besseres Wissen dem Willen der Politiker beugten und die Wissenschaft verrieten.

Die Moritzburger Hausärztin Bianca Witzschel ist wegen „falscher“ Corona-Atteste in 1.003 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Mit den Attesten befreite sie die Menschen vom Tragen der Schutzmaske, das nie den versprochenen Schutz bot, sowie von der staatlichen Nötigung zum Impfen oder zu Corona-Tests.

Das Landgericht Dresden zeigte sich stramm auf Linie der Politik. Und die Medien apportieren brav: „Haftstrafe für ‚Reichsbürger‘-Ärztin wegen illegaler Corona-Atteste“, titelt etwa die Plattform „T-Online“ und setzt damit gleich die politische Duftmarke. „T-Online“ gehört zu Ströer Media – einer der größten Firmen in den Bereichen Außenwerbung, Onlinewerbung, Dialogmarketing und E-Commerce in Deutschland. Die wiederum stark von staatlichen Aufträgen lebt.

Witzschel, die seit 16 Monaten im Gefängnis sitzt, droht nun nicht nur eine weitere Zeit hinter Gittern. Sie darf drei Jahre nicht als Ärztin tätig sein und muss 47.000 Euro an den Staat zahlen, die sie angeblich mit den gefälschten Attesten eingenommen hat. Während der Urteilsverkündung kam es zu lauten Sympathie-Bekundungen von mehreren Dutzenden Sympathisanten der Angeklagten. Sie machten unter anderem Zwischenrufe. Die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet von „tumultartigen Szenen im Publikum“. Der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring ließ daraufhin den Saal räumen und unterbrach die Sitzung. Gegen einzelne Störer seien Platzverweise erteilt worden, so das Gericht.

‚Vergleichbar mit Cholera‘

Scheuring erinnerte in der Begründung des Urteils an die vermeintlichen Unsicherheiten während der Corona-Pandemie: „Wir haben eine Pandemiezeit hinter uns gebracht, in der viele nicht wussten, wie es weitergeht“, sagte er laut MDR. Das Gesundheitssystem sei überlastet gewesen, viele Menschen seien schwer erkrankt und sogar gestorben. Zitat: „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts.“

Das Gericht scheint völlig losgelöst von den Fakten geurteilt zu haben – aber dafür stramm auf der politischen Linie. Besonders pikant: Keine drei Monate vor dem gnadenlosen Urteil gegen die Ärztin zeigte sich die gleiche Kammer unter Richter Scheuring außerordentlich milde. Der Ex-CDU-Politiker Markus F. wurde von ihm wegen dreifacher Vergewaltigung, sexuellem Übergriff und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

In die Strafe sei auch ein Waffenbesitz eingepreist gewesen, berichten die staatstreuen Medien. Um was für eine Waffe es sich handeln sollte, wird nicht erwähnt. So bleibt beim Leser hängen, dass da etwas Schlimmes war. Laut früheren Berichten handelt es sich dagegen nur um einen nicht registrierten Elektroschocker.

Die Staatsanwaltschaft, die auf Weisungen von Justizministerin Katja Meier von den Grünen hören muss, hatte sogar vier Jahre und zehn Monate Haft für die Ärztin gefordert.

Hier sind sämtliche Maßstäbe verrückt.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Einzige gute Nachricht: Die Ärztin, die seit Februar 2023 in Untersuchungshaft sitzt (im Gegensatz zu vielen Verbrechern), kommt nach einem Jahr und vier Monaten hinter Gittern jetzt zumindest vorläufig auf freien Fuß. Ihr Haftbefehl wird zwar aufrechterhalten, aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

In meinen Augen ist die Entscheidung des Gerichts eine Schande. Sie zeigt, dass wir statt in einem Rechtsstaat längst in einem Linksstaat leben. In dem politisch nicht genehme Angeklagte mit überzogener Härte verfolgt und abgeurteilt werden, politisch genehme und insbesondere solche mit Migrationshintergrund dagegen mit höchster Milde rechnen können.

Gerade erst hat Ralf Dalla Fini, Anwalt in den Prozessen gegen Prinz Reuss und die sogenannten „Rollator-Putschisten“ sowie die „Reichsbürger“ um die 76-jährige „Terror-Oma“ mit Kartoffelsack und ihre vermeintlichen Komplizen im Interview mit mir ausgepackt. Und unglaubliche Details erzählt, die rechtsstaatlichen Prinzipien Hohn sprechen. Leider ist die Bundesrepublik zu einem Gesinnungsstaat umgewandelt worden (nachzulesen und anzusehen hier). Und wieder einmal tanzen große Teile der Justiz stramm nach der Pfeife der politischen Führung.

PS: Bemerkenswert sind die Kommentare in den staatsnahen Medien wie bei „Focus Online“. Stimmen wie diese gibt es dort zuhauf: „Für das massenhafte, absichtliche Ausstellen falscher Diagnosen ist die Strafe sehr gering ausgefallen.“ Oder: „Gutes Urteil. Leider hat es so lange gedauert, sowas muss schneller abgeurteilt werden.“ Oder: „Was maßen sich diese Chaoten im Zuschauerraum eines Gerichts an? ‚Sympathisanten‘ hatten wir ja schon mal in den 70ern und 80ern.“

PPS: Im Internet gibt es eine Petition für die sofortige Freilassung von Bianca Witzschel (siehe hier).

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