Spa-Hostel in Freiburg spricht Hausverbot für Maskenträger aus Mund-Nasen-Bedeckung wird nur mit ärztlichem Attest akzeptiert

Von reitschuster.de

Der Autor und Verleger Paul Busse betreibt mit seiner Familie in dritter Generation ein im Osten von Freiburg (Baden-Württemberg) gelegenes Spa-Hostel. Dieses idyllische Fleckchen Erde im äußersten Südwesten Deutschlands weist bundesweit die meisten Sonnenstunden pro Jahr auf, was den südlichen Schwarzwald zu einem beliebten Urlaubsziel für Touristen aus aller Welt macht. Neben Angeboten wie „Hydrotherapie“ oder „kunstgerechtem Saunabaden“ hebt sich das Hostel im Breisgau aber noch mit einer weiteren Besonderheit von vielen Beherbergungsbetrieben in Deutschland ab. Das Betreten dieser Wellness-Oase im Schwarzwald ist Maskenträgern nur gestattet, wenn sie dem Betreiber ein ärztliches Attest vorlegen können, das die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme bestätigt.

Busse weist auf der Homepage des Hostels darauf hin, dass in seinem Haus „zu keinem Zeitpunkt eine Maskentragepflicht“ geherrscht habe. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde nur mit ärztlichem Attest akzeptiert. Gäste, die auf das Tragen der Maske ohne Attest nicht verzichten wollen, sollen von einer Buchung absehen, bittet Busse außerdem. In einer Pressemitteilung schildert er seine Erfahrungen aus den vergangenen beiden Jahren und macht nähere Angaben zur Begründung des Maskenverbots in seinem Hostel. Fast alle Gäste hätten die Maske sofort fallen lassen und auch jene, die zunächst noch verunsichert gewesen seien, hätten spätestens am nächsten Morgen dankbar auf dieses „Utensil“ verzichtet. Seit der Aufhebung der „sogenannten Maskenpflicht in Beherbergungsbetrieben“ zeige sich, dass zahlreiche Menschen Opfer der „angstschürenden Propaganda und staatlichen Zwangsmaßnahmen“ geworden seien. Viele hätten dabei eine Mysophobie (Ansteckungsangst) entwickelt, ohne es selbst zu merken.

Maskenverbot dürfte rechtlich nicht zu beanstanden sein

Nachdem Anfang April 2022 unter anderem die Maskenpflicht in weiten Teilen des Alltags gefallen war, versuchten einige Bundesländer, diese und weitere Maßnahmen per Hotspot-Regelungen noch einmal um mehrere Wochen zu verlängern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und viele andere Politiker forderten die Bürger dazu auf, in Eigenverantwortung auch weiterhin Masken zu tragen und Abstände einzuhalten. Zudem wurden die Unternehmer darauf hingewiesen, ja fast schon darum gebeten, die Maskenpflicht in ihren Betrieben und Geschäften im Notfall per Hausrecht auch weiterhin durchzusetzen. Dieser verzweifelte Appell blieb jedoch weitgehend ungehört, kaum ein Ladenbesitzer oder Gastronom wollte seine Kunden mit einer „Maskenpflicht per Hausrecht“ belästigen.

Der Hotelier aus Freiburg hat den Spieß jetzt einfach umgedreht und dürfte auch bei eventuellen Klagen von abgewiesenen Touristen nichts zu befürchten haben. Ebenso wie per Hausrecht der Zutritt ohne Maske verboten werden kann, gilt dies auch im Umkehrschluss. Eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfte in diesem Fall nicht vorliegen. In Paragraf 1 AGG heißt es: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Es mag zwar Menschen geben, für die das Tragen einer Maske inzwischen zu einer Weltanschauung oder gar Religion geworden ist, gerichtsfest dürfte eine solche Einstellung aber kaum sein. Auf diesen Gesetzestext scheint sich auch der Hotelier aus dem Schwarzwald zu stützen, da er das Tragen von Masken bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes ausdrücklich gestattet, womit eine mögliche Diskriminierung von Menschen mit einer entsprechenden Behinderung ausgeschlossen wird.

Dachdecker aus NRW führt Impf-Enthusiasten auf Facebook vor

Bereits Anfang 2021 hat Uwe Mentrup, ein Dachdecker aus Lengerich (NRW), mit einer ähnlichen Aktion für viel Wirbel in den sozialen Netzwerken gesorgt. Der Unternehmer veröffentlichte auf Facebook folgende Bekanntgabe: „Sollte sich ein Mitarbeiter unseres Unternehmens impfen lassen, wird umgehend die fristlose Kündigung ausgesprochen! Wer sich mit unzuverlässigen Impfstoffen, von vielen Experten in der Welt mahnend angeprangert, injizieren lässt, gefährdet die Stabilität unserer Prozesse im Unternehmen! Wir tragen die Verantwortung für alle Mitarbeiter! Das beinhaltet zuverlässige Umsätze, pünktliche Lohnzahlungen und so weiter! Wir lehnen Experimente mit der Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens zugunsten der Pharmaindustrie ab! Unsere Mitarbeiter werden darüber unterrichtet und darauf hingewiesen! Wir sind ein Team! Wir haben gemeinsam die Aufgabe unser Unternehmen, die Familien, auch die unserer Mitarbeiter, stabil durch die Wirtschaftskrise zu führen! Wer das nicht versteht, muss sich woanders um Arbeit bemühen!“

Der Post löste die erwartbaren Reaktionen aus, die Facebook-Community arbeitete sich an dem Dachdecker aus Lengerich nach allen Regeln der Kunst ab. Was die selbsternannten Gutmenschen zwar nicht wissen konnten, aber vielleicht wenigstens hätten ahnen können: Mit seiner „Bekanntgabe“ wollte der Unternehmer all jenen eine Lektion erteilen, die mit einer Benachteiligung von Ungeimpften im gesellschaftlichen oder beruflichen Leben keine Probleme hatten und haben. Nachdem sich die Heuchler mit ihren teilweise sehr gehässigen Kommentaren selbst entlarvt hatten, stellte Mentrup in einem weiteren Post klar, dass er die besten Mitarbeiter habe, die ein Arbeitgeber sich vorstellen könne, und dass die Aktion mit seiner Belegschaft im Vorfeld abgestimmt gewesen sei.

Diese Erklärung erscheint glaubhaft, da sich gerade in Zeiten, wie sie im Januar 2021 herrschten, wohl kein Arbeitgeber über seinen öffentlichen Facebook-Account mit einer solchen Mitteilung an seine Belegschaft gewendet hätte, wenn diese ernst gemeint gewesen wäre. Mentrup beklagte in seiner Klarstellung auch, dass es hingenommen werde, wenn „Minister einfach über Berufszweige entscheiden, sich impfen lassen zu müssen oder ihren Job (zu) verlieren.“ Die Widersprüchlichkeit ihrer Argumentation ist den zahlreichen Kritikern des Handwerkers aus NRW gar nicht aufgefallen, weshalb Mentrup schrieb: „Niemand von den Hatern hier hat sich bisher zu den geplanten Zwangsimpfungen bei dem Pflegepersonal kritisch geäußert, was ich wirklich sehr bedenklich finde!“

Wie recht Mentrup mit seiner im Januar 2021, also nur wenige Wochen nach Beginn der Impfkampagne angestoßenen Debatte behalten sollte, haben die letzten 16 Monate eindrucksvoll gezeigt. Ausschluss aus dem öffentlichen Leben, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kürzung von Sozialleistungen oder Rauswurf aus der Mietwohnung – keine Drohung erschien hart genug und wurde von erschreckend vielen Bundesbürgern als legitim empfunden, sofern sie sich gegen Ungeimpfte richtete. Es sind Menschen wie Paul Busse aus Freiburg oder Uwe Mentrup aus Lengerich, die einer im doppelten Sinne kranken Gesellschaft den Spiegel vorhalten.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock
Text: reitschuster.de

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