Maskenpflicht via Hausrecht – ein massiver Logikbruch Corona-Absurditäten im "besten Deutschland aller Zeiten"

Verstehe einer, was in Deutschland vor sich geht! Auf der einen Seite kann das, was man früher als „Hausrecht“ bezeichnete, in der Bundesrepublik in vielen Bereichen nicht mehr durchgesetzt werden. Im Dezember 2019 wurde ein Vermieter in Augsburg verurteilt, weil er seine Wohnung in einer Anzeige nur Deutschen zur Vermietung anbot. Würde ein Wirt für sein Lokal Homosexuellen den Zutritt verweigern, gäbe es einen Aufschrei. Dass Mitgliedern der AfD der Zutritt zu Restaurants verweigert wird oder gar ihren Kindern der zur Schule, kommt hingegen vor, und gehört ebenso zum guten Ton, wie ein Verbot für „Rassisten“ in vielen Lokalen. Ein Restaurant kann auch nicht einfach via Hausrecht das Rauchverbot umgehen, also einfach seinen Gästen das Rauchen erlauben.

Es geht mir hier nicht darum, Sinn und Unsinn solcher Regelungen zu erörtern – das wäre Gegenstand für einen eigenen Beitrag – in dem man dann beispielsweise erläutern könnte, woran man Rassisten an der Restaurant-Türe erkennt, und ob es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, etwa Rassisten auszuschließen und Stalinisten nicht und ob für private Lokalitäten überhaupt ein Gleichbehandlungsgrundsatz legitim ist – der klassische Türsteher vor vielen Discos wäre dann eigentlich illegal.

Der Grund, warum ich heute hier auf das Hausrecht zu sprechen komme, ist ein anderer. „Maskenpflicht: Plötzlich umgeht das ‚Hausrecht‘ die Gesetzeslage“ – so lautet eine Überschrift in der Zeitung „Welt“, die mich hellhörig machte. Dort heißt es: „Mit Überraschung stellen Besucher von Bibliotheken und Ämtern fest, dass sie in vielen Einrichtungen weiterhin eine Maske tragen sollen. In Schulen und Kitas werden 3G-Nachweise verlangt. Wie passt das zum neuen Infektionsschutzgesetz?“ Sodann werden Beispiele aufgeführt – etwa ein Berliner Gymnasium, das auf eine nur scheinbar freiwillige Weiter-Bemaskung setzt. Oder Kitas in Nordrhein-Westfalen, die einfach so weitermachen, als sei nichts geschehen.

Weiter heißt es in dem Beitrag: „In Berlin kann man nach wie vor keine öffentliche Bibliothek ohne Mund-Nasen-Schutz betreten. Viele Bürgerämter verlangen, dass die Besucher Maske tragen, das Bürgeramt Berlin-Neukölln fordert obendrein den 3G-Nachweis.“ Der Berliner Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsrecht Niko Härting stuft es dem Bericht zufolge als klar rechtswidrig ein, „wenn Behörden, Gerichte, Schulen oder Bibliotheken von Besuchern und Gästen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen“. Der Verweis auf das Hausrecht sei hier, so Härting in der „Welt“, nicht maßgeblich: „Man muss unterscheiden zwischen dem privaten Hausrecht eines Supermarktes oder Friseursalons und dem öffentlich-rechtlichen Hausrecht einer Behörde, Hochschule oder Schule.“

Ein privater Anbieter, so heißt es weiter, sei bei der Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich frei, könne Masken verlangen und auch Impfnachweise. Wie das? Einerseits darf ein privater Wohnungseigentümer den Kreis der Mietinteressenten nicht einschränken, andererseits aber ein Supermarktbesitzer Kunden ausschließen, wenn sie keine Maske aufsetzen oder keinen Impfnachweis oder Test haben? Wie passt das zusammen? Haben wir eine Rückkehr in die deutsche Kleinstaaterei aus dem 19. Jahrhundert? Wo allerdings nicht mehr jeder Fleck sein eigenes Gesetz hat, sondern jede Kneipe und jeder Frisörsalon?

Bei dem Thema wird – wie meistens, wenn Angst im Spiel ist – ein massiver Logikbruch deutlich: Der Bundestag hat einer generellen Maskenpflicht eine Absage erteilt. Wie kann es dann sein, dass jedes private Unternehmen sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes für unverzichtbar hält. Was, wenn sie morgen eine Regenbogen-Binde am Arm aus Gründen des Gesundheitsschutzes für unverzichtbar halten? Oder ein Lokalbesitzer Bärte für unhygienisch befindet und Bartträger ausschließt? Kann jeder seine Zwangsneurose durch Hausrecht ausüben? Wie kann es sein, dass der Bundestag einerseits eine generelle Maskenpflicht für nicht notwendig erachtet, aber diese weiter im eigenen Gebäude per Hausrecht durchsetzt – während sie hinter seinen Mauern nicht mehr gelten? Wie kann die Bundespressekonferenz weiter per 2G-Regeln Journalisten ausschließen, die nicht geimpft oder genesen sind oder einfach der Meinung, ihre Gesundheit gehe nur sie etwas an?

Das Thema Maske zeigt so eine massive Scheinheiligkeit und einen exzessiven Logikbruch in Deutschland. Angst frisst Hirn, Ideologie frisst Hirn, und wenn beide zusammen fressen, bleibt wenig übrig.

In meiner Wahlheimat Montenegro ist das anders. Hier war die Maskenpflicht immer ausgesprochen relativ. Halbwegs darauf geachtet wurde nur in Geschäften und auch da nur darauf, dass irgendetwas Maskenähnliches irgendwo im Gesicht hängt. Als die Regierung von Montenegro jetzt auch noch die Maskenpflicht abschaffte (die anderen Corona-Maßnahmen sind längst außer Kraft, und wurden auch zuvor kaum umgesetzt), hat das kaum jemand bemerkt. Im Internet wurde sogar darüber gespottet: Die Regierung hat die Maskenpflicht abgesetzt und die Montenegriner sind jetzt etwas irritiert: „Was für Masken?“

Erzählt man den Menschen in Montenegro vom Umgang mit den Masken in Deutschland oder gar von der Diskussion um eine Impfpflicht, schütteln sie nur ungläubig den Kopf.

Politik und Medien in Deutschland sind die Corona-Geisterfahrer in Europa. Und natürlich völlig überzeugt, dass die anderen die Geisterfahrer sind.

Hier mein aktuelles Video:

YouTube player

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock
Text: br

mehr zum Thema auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert