
Gesinnungsjustiz schlägt wieder zu – und stellt Störenfriede kalt Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung?
Bei den „Guten“ wird Volksverhetzung gerne als „freie Meinungsäußerung“ getarnt. Mit der „ganzen Härte des Rechtsstaats“ müssen nur die rechnen, die die „falsche“ Meinung haben. Zwei aktuelle Beispiele belegen die heftig verrutschten Maßstäbe. Von Kai Rebmann.