Wählernötigung durch Diakonie, Verdi & Co? AfD-Jäger im Zwielicht

Das Strafgesetzbuch ist eindeutig. Im Paragraph 108 heißt es dort unter der Überschrift „Wählernötigung“ in Absatz 1: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Absatz 2 besagt: „Der Versuch ist strafbar.“

Und nun sehen Sie sich Aussagen an, wie die des Pfarrers Rüdiger Schuch, des Chefs der Diakonie: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten“ (siehe hier).

Als juristischer Laie kommt man nicht umhin, in den Aussagen des Pfarrers – neben einem massiven Angriff auf die Grundpfeiler der Demokratie – den klaren Verdacht für einen Versuch der Wählernötigung zu sehen. Denn allein schon das oben genannte Zitat ist meinen Augen ein Versuch, die Mitarbeiter zu nötigen bzw. zu hindern, die AfD zu wählen. Und auch ein Missbrauch des beruflichen Abhängigkeitsverhältnisses bzw. wirtschaftlicher Druck ist hier in meinen Augen offensichtlich.

Auch bei dem Chef der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, ist der gleiche Anfangsverdacht nicht ganz von der Hand zu weisen.„Wer sich zu AfD-Positionen bekennt und die Programmatik vertritt, hat bei uns keinen Platz“, sagte Werneke am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland – zu dessen Eigentümern übrigens die SPD gehört. Deshalb sei ein Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied in die Wege geleitet worden, das in Hannover AfD-Stadtrat und zugleich Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen sei.

Rot-grünen Ideologen wie Werneke sind offenbar zu verblendet, um zu verstehen, wie paradox und in sich widersprüchlich ihre Aussagen sind. „Wir stehen für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Die AfD tut das Gegenteil“, sagte der Mann – und belegt mit seinen Aussagen genau das Gegenteil. Wären die Gewerkschaft und er wirklich weltoffen und tolerant, dürften sie eben keine Probleme damit haben, dass jemand eine andere politische Ausrichtung hat als sie.

Wernekes Aussage lief breit in den regierungsnahen Medien. Dabei verschwiegen viele ein wichtiges Detail – dass der Gewerkschaftler Mitglied der SPD ist.

Aussagen wie die des Diakonie-Chefs zeigen übrigens auch unabhängig von dem „Wählernötigungs“-Paragraphen, wie sehr viele der selbsternannten politisch Gerechten auf Recht und Gesetz pfeifen. Denn nicht nur die Wahl der „falschen“ Partei, auch eine Mitgliedschaft darf nach Ansicht von Arbeitsrechtlern keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

„Weder darf der Arbeitgeber danach fragen, noch ist eine Parteimitgliedschaft ein Kündigungsgrund“, erklärte der Bochumer Arbeitsrechtler und Experte für das kirchliche Arbeitsrecht, Jacob Joussen, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es drohten auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn der Beschäftigte für die Partei zu einer Wahl antrete oder für sie werbe.

Was deutlich macht: Gesinnungskriegern wie Diakonie-Chef Schuch sind bei ihrem Kampf für die „ideologische Reinheit“ ganz offensichtlich sogar illegale Drohungen und Einschüchterungen recht. Sie glauben, sie würden sich gegen die Geister der Vergangenheit wehren – und merken dabei gar nicht, wie sehr genau sie selbst diesen totalitären Geistern verfangen sind. Nur in anderer, diesmal rot-grüner Lackierung.

Wetten, dass sich keine der Staatsanwaltschaften in Deutschland der Sache annimmt? Die Anklagebehörden sind in Deutschland den jeweiligen Landes-Justizministern gegenüber weisungsgebunden – die wiederum politische Gegner der AfD sind. Ein massiver Strickfehler des Rechtsstaates – der immer mehr zu einem Linksstaat verkommt.

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