Sippenhaft: Corona-Strafen für Lebenspartner Bürokratie-Irrsinn nach positiven Tests

In Österreich haben die Corona-Maßnahmen eine ganz neue Dimension erreicht: Dort gibt es jetzt sogar Strafen fürs Zusammenleben mit dem eigenen Partner bzw. der eigenen Partnerin: Viele Bürger, die positiv getestet wurden, sollen in der Alpenrepublik jetzt 300 Euro Strafe dafür zahlen – obwohl dieses Zusammenleben eigentlich die normalste Sache der Welt sein sollte.

Entsprechende Corona-Strafverfügungen, die bei Betroffenen eingegangen sind, sorgen in der Alpenrepublik für helle Aufregung, wie das Nachrichtenportal heute.at mitteilt. Unter Berufung auf den öffentlich-rechtlichen Sender ORF heißt es dort, dass mehrere Bewohnerinnen und Bewohner des Bundeslandes Kärnten dort entsprechende Briefe von der Verwaltung bekommen haben –  in ihrem Fall von den Bezirkshauptmannschaften. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten gegen das Kontaktverbot verstoßen und müssten dafür nun entweder 300 Euro Strafe bezahlen oder ersatzweise sechs Tage in Haft. „Ein Scherz? Nein, die Strafen sind tatsächlich echt“, schreibt heute.at: „Gegen das Kontaktverbot hätten die Betroffenen verstoßen, weil sie mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt leben würden.“

Die meisten Betroffenen leben seit Jahren gemeinsam mit ihrem Partner bzw. Partnerin und haben mit diesem bzw. dieser auch einen gemeinsamen Wohnsitz. Zudem wurde den Berichten zufolge auch nicht einmal kontrolliert, ob es wirkliche Verstöße gab. Auf die Spur der Lebenspartner der positiven Getesteten kamen die Behörden laut heute.at über das so genannte „Contact Tracing“, also die Kontaktverfolgung. Auch sind die Strafen dem Bericht zufolge für einen Zeitpunkt ausgestellt worden, zu dem die Partner noch gar nicht getestet wurden.

300 Euro oder Gefängnis

Ein Rechtsanwalt will laut ORF den Betroffenen nun kostenlosen Rechtsbeistand gewähren. Dazu schreibt heute.at: „Einer der Betroffenen schilderte ihm und dem ORF gegenüber, dass er sich auf das Coronavirus testen ließ und ein positives Ergebnis bekam. Dabei gab er an, dass er mit seiner Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt lebe, woraufhin die Frau angerufen wurde. Auch sie erklärte, mit dem Mann zusammen zu leben und ihn deshalb am besagten Testtag das letzte Mal gesehen zu haben. Folge: Da der Mann positiv getestet wurde, soll die Frau gegen das Kontaktverbot verstoßen haben und nun entweder 300 Euro zahlen oder ins Gefängnis. Kontrolliert worden sei das Paar aber nie und Juristen gehen davon aus, dass die Strafe unzulässig ist. Auch, weil die Lebensgefährtin keine andere Möglichkeit hatte, als in ihrer Wohnung zu leben.“

Tatsächlich hätte die Frau in dem beschrieben Fall gar keine Ausweichmöglichkeit gehabt. Hotels und Beherbergungsbetriebe waren geschlossen und angesichts der positiven Tests ihres Partners hätte sie sich auch schlecht bei Verwandten oder Freunden einquartieren können. Die Behörden sehen den Schwarzen Peter indes nicht bei sich und weisen darauf hin, die Betroffenen hätten ja bei der Kontaktverfolgung selbst angegeben, dass sie mit jemandem zusammenleben. Juristen verweisen dagegen darauf, dass bei der Kontaktverfolgung eine Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben bestehe und diese deshalb nicht zur Strafverfolgung verwendet werden dürften.

Die Situation in unserem Nachbarland zeigt, zu welchen absurden Situationen die aktuellen Corona-Maßnahmen führen können und wie schnell es dabei zu Bürokratie-Irrsinn kommt. Die Liste fragwürdiger Entscheidungen und Regeln ließe sich sehr lange fortführen. Umso wichtiger ist in solchen Situationen eine Presse, die nicht als Handlanger und Sprachrohr der Regierung und der Behörden funktioniert, sondern sich als deren Kontrolleur und Gegenspieler versteht.

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Bild: Prilutskiy/Shutterstock (Symbolbild)
Text: red

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