Staatsanwalt wehrt sich gegen Abschiebung von Messer-Mörder Mohamed S. Völlig absurde Begründung
Der Rechtsstaat hat wohl endgültig fertig. Weil ein Straftäter womöglich wieder nach Deutschland einreisen könnte, soll er erst gar nicht abgeschoben werden. So sieht das offenbar die Justiz in Bayern und sendet damit ein fatales Signal. Von Kai Rebmann.