Thüringer Verfassungsschutz unter der Lupe Parlamentarische Kontrolle findet nicht statt

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ Das verriet 2020 in erfrischender Offenheit Benedikt Lux, damals innenpolitischer Sprecher der infantil-totalitären – also der grünen – Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Als „gute Leute“ bezeichnet man in solchen Kreisen nicht etwa besonders qualifizierte und erfahrene Fachkräfte, sondern eher ideologisch gefestigte Parteianhänger, die sich vor allem durch die gewünschte Haltung auszeichnen. Wie sich das dann „bemerkbar“ gemacht hat, kann jeder feststellen, der eine Reise nach Berlin wagt oder auch nur die Nachrichten zur Kenntnis nimmt.

Doch nicht nur in Berlin herrschen seltsame Verhältnisse. Auch Thüringen verfügt in manchen Positionen über „gute Leute“ der Lux’schen Art, und dem einen oder anderen kommt vielleicht eine neue Variante des Wahlspruchs aufgeweckter Reinigungskräfte „Ist das Kunst oder kann das weg?“ in den Sinn, nämlich: „Ist das noch ein Rechtsstaat oder kann das weg?“

Wie andere Länder auch, leistet sich Thüringen ein Amt für Verfassungsschutz. Sein Präsident Stephan J. Kramer dürfte von Benedikt Lux ebenfalls zu den „guten Leuten“ gezählt werden, die man „reingebracht“ hat; darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen. Sehen wir uns aber erst einmal an, welche Vorstellungen der Thüringer Innenminister, der gegenüber dem Amt weisungsbefugt ist, 2022 geäußert hat. Georg Maier heißt er, und seine Partei ist die SPD, die man früher einmal zu Recht als sozialdemokratisch bezeichnen konnte. Er sieht – wie sollte es auch anders sein – den Rechtsextremismus als größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland an: „Deshalb bin ich Nancy sehr dankbar, dass sie das so deutlich formuliert hat.“ Mit Nancy ist die hochkompetente Bundesinnenministerin gemeint, für die ein Tag ohne Warnung gegen die immerwährende Gefahr von „rechts“ ein verlorener Tag ist.

Selbstverständlich waren 2022 „Querdenker, Coronaleugner und Verschwörungsverbreiter sehr stark rechtsextremistisch orientiert. Eine Vielzahl der illegalen Coronademonstrationen wurde von Rechtsextremen organisiert“. Bei der Bundestagswahl 2021 sei die „SPD ganz knapp hinter der AfD zweitstärkste Kraft geworden“, was ohne Frage korrekt beobachtet ist, aber seine weitere Einschätzung wurde ein wenig von der Entwicklung überholt: „Deswegen spielen wir bei der nächsten Landtagswahl auf Sieg. Das wird viel Arbeit und vor allem eine Auseinandersetzung mit der AfD. Denn die AfD ist hier besonders radikal.“ Und: „Deswegen wird die Thüringer AfD vom Verfassungsschutz beobachtet.“

‘Erwiesen rechtsextrem‘

So ganz hat die Sache mit dem Sieg nicht hingehauen, die SPD ist bekanntlich bei stolzen 6,1 Prozent gelandet, während die AfD mit lächerlichen 32,8 Prozent auf die Plätze verwiesen wurde. Aber die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat Früchte getragen, denn immerhin wurde die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft. Das ist praktisch, denn so kann sich die Landesregierung auf die objektiven Ermittlungsergebnisse des Amtes für Verfassungsschutz berufen. Dabei gibt es allerdings ein kleines Problem. Sogar dem umtriebigen Präsidenten Stephan J. Kramer ist aufgefallen: „Die umfassende Kontrolle der parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtages sowie die Berichtspflicht und Weisungsgebundenheit gegenüber dem Thüringer Minister für Inneres und Kommunales gehören zu unserem Selbstverständnis.“ Von der Kontrollkommission wird noch zu reden sein. Zunächst darf man zur Kenntnis nehmen, dass das Amt gegenüber dem Innenminister – das ist der erwähnte Georg Maier von der vormals sozialdemokratischen Partei, der Nancy so dankbar war – weisungsgebunden ist. Eben dieser Minister legt großen Wert darauf, dass alle möglichen Kräfte wie „Querdenker, Coronaleugner“ und eben auch die AfD von Rechtsextremen unterwandert sind oder gar nur aus Rechtsextremen bestehen. Und schon liegt die objektive Beurteilung seines Amtes für Verfassungsschutz vor, die der AfD abgrundtiefen Rechtsextremismus bescheinigt. Geliefert, wie bestellt.

Die Methode ist nicht neu, wir haben sie beim Zusammenspiel des Bundesgesundheitsministeriums mit dem RKI kennengelernt. Der Minister wünscht etwas und das RKI als weisungsgebundene Behörde tut das, was der Minister ihm sagt, ganz egal, was die Fakten sprechen. Und hinterher verkündet der gleiche Minister, er habe sich nach der Wissenschaft gerichtet, verkörpert von den Experten des RKI – auch das Verfassungsgericht ist auf diesen Taschenspielertrick hereingefallen, weil es seine Arbeit nicht anständig gemacht hat.

Im Falle des Thüringer Verfassungsschutzes kommt eine Personalie erschwerend hinzu: Die Person seines Präsidenten. Er ist Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung, gegründet von der waschechten Demokratin Anetta Kahane, seinerzeit begeisterte Anhängerin der verblichenen DDR, deren Denken sie in die Stiftung hineingerettet haben dürfte. Als wichtigste Aufgabe der Stiftung wird vermerkt: „Aufmerksamkeit für engagierte Menschen vor Ort schaffen und das Thema Rechtsextremismus dauerhaft auf die Tagesordnung bringen.“ Der Kampf gegen „rechts“, man hat es schon ab und zu gehört. Und erstaunlicherweise ist der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Mitglied im Stiftungsrat einer Einrichtung, die von früh bis spät nichts anderes tut, als jeden zum Rechten oder Rechtsextremen zu deklarieren, der einen Millimeter rechts von Kahanes Vorstellungen steht. Das nenne ich Objektivität.

Kramers Vorleben macht es nicht besser. Er hat zwar an drei verschiedenen Universitäten Jura studiert, ist aber damit nicht so recht fertig geworden. Stattdessen verfügt er über einen Abschluss in Sozialpädagogik. Das „Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ verrät uns allerdings: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“ Nun steht außer Frage, dass auch mancher Richter nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, aber um tatsächliche Fähigkeiten geht es hier nicht, sondern um die formale Voraussetzung eines mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenen Jurastudiums. Das hat Kramer nicht. Im Thüringer Innenministerium vertrat man die Auffassung, das mache gar nichts, da es sich nur um eine „Soll“- und keine „Muss“-Vorschrift handle, da gebe es einen gewissen Ermessensspielraum. Dummerweise schrieb schon 2009 das Bundesverwaltungsgericht: „In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass „Soll“-Vorschriften im Regelfall für die mit ihrer Durchführung betraute Behörde rechtlich zwingend sind und sie verpflichten, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.“ Es muss also schon ein atypischer Fall vorliegen, damit es überhaupt irgendeinen Ermessensspielraum geben kann, und der schlichte Umstand, dass ein Minister einen Kandidaten nach eigenem Gusto installieren möchte, darf wohl kaum als atypischer Fall gelten. In diesem Fall könnte man jeden trommelnden Schamanen zum Präsidenten irgendeiner Behörde ernennen.

Kontrolle der parlamentarischen Kontrollkommission

Kramer hat somit allen Grund, Innenminister Maier entgegen zu kommen, zumal es seinen eigenen ideologischen Wünschen entspricht. So wächst zusammen, was zusammen gehört. Ob man das noch als rechtsstaatlich bezeichnen will, mag jeder selbst entscheiden.

Doch leider ist das noch nicht das Ende der Geschichte. Kramer selbst hat von umfassender „Kontrolle der parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtages“ gesprochen, der seine Behörde unterliegt. Ja, das wäre schön. Im August dieses Jahres konnten wir vom MDR erfahren: „Nach einer jahrelangen Hängepartie nimmt im Thüringer Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ihre Arbeit auf. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN wird sich der Ausschuss zur Geheimdienstkontrolle in der kommenden Woche konstituieren.“ Jahrelang gab es in Thüringen keine arbeitsfähige Parlamentarische Kontrollkommission, und auch die, die sich Ende August endlich konstituiert hat, ist in Wahrheit keine.

„Die neue PKK soll aus nur vier Mitgliedern bestehen – und nicht, wie vorgeschrieben, aus fünf“, aber das sei nach Auffassung der Juristen des Landtages schon in Ordnung. Nein, ist es nicht. In §25 des bereits erwähnten Verfassungsschutzgesetzes findet sich nämlich die Regel: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt werden.“ Vergessen wir einmal die etwas verspätete Konstituierung zum Ende der Wahlperiode statt zum Anfang. Über die Anzahl der Mitglieder wird gesagt: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern“. Da steht nicht, dass sie aus fünf Mitgliedern besteht, aber wenn’s gerade nicht passt, reichen auch vier. Und eine Kommission mit nur vier Mitgliedern ist keine mit fünfen und damit auch keine Parlamentarische Kontrollkommission, denn die muss laut Gesetz fünf Mitglieder haben.

Ich stelle also fest, dass der Thüringer Landtag auch heute noch keine gesetzeskonforme Kommission vorweisen kann, die sich der Kontrolle des Verfassungsschutzes widmet. Das macht aber nichts, so könnte man meinen, denn bald wird der neue Landtag zusammentreten, und der kann und wird dann eine neue Kommission wählen. Ja, wenn das so einfach wäre! Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Landtagsmitglieder muss man zusammen bekommen, und zu allem Übel muss nach dem gleichen Paragraphen die „parlamentarische Opposition im Landtag … im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein“. Wie dieses Verhältnis genau zu bewerkstelligen ist, verrät uns das Gesetz nicht. Versuchen wir es also für den Anfang mit einfacher Prozentrechnung, verbunden mit der üblichen Rundung. Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis.

Kommissionssitze nach Prozentrechnung
AfD CDU BSW Linke SPD
Landtagssitze 32 23 15 12 6
Anteil 36,364% 26,136% 17,045% 13,636% 6,818%
Kommissionssitze 1,818 1,307 0,852 0,682 0,341

88 Sitze hat der Landtag, die 32 Sitze der AfD bilden davon 36,364 Prozent, und wendet man diesen Prozentsatz auf die fünf Kommissionsitze an, erhält man eben 1,818 Sitze. Gerundet sind das zwei Sitze. Da der CDU nur 1,307 Sitze zustehen und das unter 1,5 liegt, kann sie nur einen Kommissionssitz für sich beanspruchen, genau wie das BSW und die Linkspartei. Aufgrund ihres eher dünnen Wertes von 0,341 geht die SPD leer aus.

Das würde vier von fünf Parteien gar nicht gefallen. Vielleicht hilft ja ein Blick in das Landeswahlgesetz, denn dort wird in §5 erläutert, wie die Wählerstimmen in Parlamentssitze umzurechnen sind. Das könnte man dann ja auf die Zuteilung der Kommissionssitze anwenden. Die Formulierung im Gesetz ist ein wenig gewohnheitsbedürftig, läuft aber auf das sogenannte Hare/Niemeyer-Verfahren hinaus. Kurz gesagt, berechnet man zuerst genau die Werte, die in der letzten Spalte der obigen Tabelle stehen, betrachtet aber für den Anfang nur die Zahlen vor dem Komma, aus denen die ersten Sitze bestimmt werden. Da nur AfD und CDU eine 1 vor dem Komma haben, gehen die ersten beiden Sitze an sie. Danach wendet man sich den Nachkommastellen zu und verteilt die verbleibenden Sitze nach Größe eben dieser Nachkommastellen, solange der Vorrat reicht. Den größten Wert hat mit 852 das BSW, weswegen ihm ein Sitz zugeteilt wird. Danach kommt aufgrund des Nachkommawertes von 818 die AfD, die somit einen weiteren Sitz erhält, und schließlich mit 682 die Linkspartei. Die SPD geht leer aus; ich würde es verkraften.

Es hilft nichts: Auch dieses Verfahren gibt der AfD zwei Sitze, CDU, BSW und der Linkspartei jeweils einen. Und auch eine Verteilung nach einem der üblichen anderen Verfahren D’Hondt und Sainte-Laguë ändert daran nichts – ich erlaube mir, den Rechenweg nicht vorzuführen und hoffe auf das Vertrauen der Leser. Nun muss aber die Kommission mit zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt werden. Glaubt irgendjemand, dass auch nur ein einziger Abgeordneter von CDU, BSW, Linkspartei und SPD einen AfD-Abgeordenten in die Kommission wählen wird? Sicher, sie könnten versuchen, ihnen genehme Mitglieder ihrer eigenen Fraktionen durchzudrücken, auch wenn das dem Gesetzestext widerspricht – aber das kann nicht funktionieren, denn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages wären 59 Abgeordnete, und sie haben nur 56. Woraus schließlich folgt: Es wird keine Parlamentarische Kontrollkommission geben, schon gar keine, deren Zusammensetzung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

In § 24 des erwähnten Gesetzes heißt es: „Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt.“ Und diese Kommission hat es seit längerer Zeit nicht gegeben, es gibt sie in gesetzeskonformer Weise noch heute nicht, und es wird sie auch in Zukunft nicht geben. Die Folgen kann man leicht zusammenfassen.

  1. Der Freistaat Thüringen betrachtet sich als parlamentarische Demokratie und als Rechtsstaat.
  2. Die Tätigkeit seines Amtes für Verfassungsschutz unterliegt der Kontrolle der Parlamentarischen Kontrollkommission.
  3. Eine gesetzeskonforme Kommission gibt es weder heute, noch steht zu erwarten, dass sie im Verlauf der neuen Legislaturperiode zusammengestellt werden kann.
  4. Somit findet die zwingend verlangte parlamentarische Kontrolle nicht statt.

Die einzige Tätigkeit im Thüringer Amt für Verfassungsschutz, die keiner Kontrolle und Überprüfung bedarf, besteht im friedlichem Sitzen auf Bürostühlen, gelegentlich unterbrochen von Besuchen bei oder von gelangweilten Kollegen, in der Teeküche oder Kantine, auch gegen Toilettengänge ist nichts einzuwenden. Solange keine parlamentarische Kontrolle des Tuns möglich ist, darf nichts getan werden.

Es wird sie nicht interessieren, denn wieso sollten sie sich um Rechtsstaatlichkeit und demokratische Gepflogenheiten kümmern? Man wird fadenscheinige Gründe finden, warum die fehlende parlamentarische Kontrolle kein Problem darstellt. Vielleicht wird man sich auch gar nicht der Mühe unterziehen, nach Gründen zu suchen, weil die Presse ohnehin nicht danach fragt. Und völlig unkontrolliert wird der sogenannte Verfasssungsschutz sein düsteres Spiel weiterspielen.

Manche nennen so etwas einen demokratischen Rechtsstaat.

Ich nenne es einen undemokratischen Linksstaat.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

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