Verstieß Lauterbach gegen die geltende Schutzmaßnahmenverordnung? „Gelte laut ct-Wert nicht mehr als ansteckend“

Ein Gastbeitrag von Aaron Clark

Es hat den Anschein, als schlittere Karl Lauterbach derzeit von einem postpandemischen Fettnäpfchen ins nächste. Sein Entwurf für das neue alte Infektionsschutzgesetz wird bei den Pharmareferenten vom Spiegel als Versuch zum Anschub einer neuen Impfkampagne enttarnt, seine widersprüchlichen Aussagen zur Impfempfehlung für Jüngere werden von den bisher linientreuen Öffentlich-Rechtlichen zurechtgerückt und zu allem Überfluss ereilt ihn trotz Singledasein und „Vaccinazione Quattro Stagioni“ gegen Ende der ersten Augustwoche dann doch eine Corona-Infektion. Mittlerweile scheint er das Schlimmste hinter sich zu haben, gesundheitlich jedenfalls. Politisch – und ggf. auch juristisch – könnte und sollte sein von den meisten Mainstream-Medien bisher unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit gehaltener Fehltritt am letzten Mittwoch allerdings ein ernstes Nachspiel haben.

Ein paar schwere Tage mit Corona

Am Nachmittag des 5. August macht Karl Lauterbach über seinen Twitter-Account öffentlich, dass er an Corona erkrankt ist. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits leichte Symptome und gibt an, „zur Vermeidung von Komplikationen“ neben seinen vier Impfungen außerdem das antivirale Medikament Paxlovid einzunehmen – obwohl dieses laut Hersteller keine signifikante Risikoreduktion bei Geimpften ohne Vorerkrankungen erreicht und außerdem immer stärker in den Verdacht gerät, die Ausbreitung resistenter Virusmutationen zu fördern. Vier Tage später berichtet Lauterbach von einem „langsamen Aufwärtstrend“ und gibt zu, „stärkere Symptome als erwartet“ gehabt zu haben. In den Tagesthemen spricht er am selben Abend von „starkem Husten“, „hohem Fieber“ und ein paar „schweren Tagen“, nach denen er auch „noch nicht ganz fit“ sei. Auf die Frage, ob sein im Tweet gezeigter letzter Schnelltest jetzt negativ ist, bejaht er und weist außerdem darauf hin, dass sein aktueller PCR-Test einen ct-Wert von über 30 ausweist – womit er nun „nicht mehr als ansteckend gilt“, obwohl der PCR-Test natürlich noch positiv ist.

In diesem Bewusstsein nimmt Lauterbach am darauffolgenden Mittwoch, dem 10. August, – schätzungsweise drei Tage nach dem Höhepunkt seiner symptomatischen Phase – an der 29. Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt teil. Laut Bundesregierung sind neben den Bundesministern bei diesen Sitzungen auch die Staatsminister sowie der Bundeskanzler und der Regierungssprecher zugegen, insgesamt 25 Personen. Oder auch 25 potentielle Long-Covid-Fälle, wenn man Karl Lauterbach fragt.

Es gilt die Berliner Basisschutzmaßnahmenverordnung

Obwohl in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Länder von den Isolationsvorschriften bei Corona abgerückt sind – zuletzt gaben die amerikanischen CDC am 11. August neue Leitlinien heraus, nach denen eine Quarantänisierung „zur Begrenzung der sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen“ unabhängig vom Impfstatus nicht mehr empfohlen wird – gilt Lauterbach seit jeher als ein glühender Verfechter einer mittlerweile vollends fragwürdigen Isolationspflicht. Genau diese scheint ihm jetzt allerdings selbst um die Ohren zu fliegen: Im Fall seiner Infektion und der darauffolgenden Teilnahme an der Kabinettssitzung gilt natürlich die Berliner SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, in der verfügt ist, dass man sich ab dem Zeitpunkt der Bestätigung einer Corona-Infektion in häusliche Isolation begeben muss – diese endet „frühestens nach 5 Tagen nach dem Zeitpunkt der die Absonderung begründenden Testung“, und zwar insofern zu diesem Zeitpunkt ein negativer Test vorliegt und „die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war“.

Das bedeutet, Lauterbach hätte spätestens am Montagmorgen keine Symptome mehr haben dürfen, und am Mittwochmorgen einen eindeutig negativen Test. Aufgrund seiner eigenen Schilderungen sowohl auf Twitter als auch im Tagesthemen-Interview darf das als außerordentlich zweifelhaft angesehen werden: Beginn der Symptome am Freitag, dann ein „paar schwere Tage mit starkem Husten und hohem Fieber“, und am Montag frei von Symptomen – aber auch Dienstagabend „noch nicht ganz fit.“ Der Ur-Berliner würde sagen: Ick gloob, mir laust der Affe!

Das BMG und seine Hickhack-Kommunikation

Welt-Chefreporter Tim Röhn fragt daher am Freitag beim Bundesministerium für Gesundheit nach, ob Karl Lauterbach mit seiner Teilnahme an der Kabinettssitzung zwei Tage zuvor unter Umständen gegen Isolationsvorschriften des Landes Berlin verstoßen habe. Das BMG antwortet daraufhin zweimal mit einem Verweis auf die „Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition“ des RKI, wonach das Ende der Isolation nach fünf Tagen in Ordnung gewesen wäre. Allerdings handelt es sich hier nur um Empfehlungen und nicht um rechtsverbindliche Vorschriften. Erst am Samstagmittag teilt das BMG auf nochmalige Nachfrage und den Verweis auf eine möglicherweise begangene „bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit“ schließlich mit, dass eine Symptomfreiheit bei Minister Lauterbach am Mittwoch bereits seit 48 Stunden bestanden habe. Lauterbach hat allerdings auch am Freitag bei der BPK, auf der er so freimütig die fehlende Registrierung seiner vierten Impfung in der Corona-Wahn-App zur Schau stellte, immer noch eine auffallend dünne Stimme und einen regen Speichelfluss. Symptomfreiheit vier Tage zuvor ist genauso unwahrscheinlich, wie dass Lauterbach in diesem Leben nochmal vor den Traualtar tritt.

Wie lange darf der Krug eigentlich noch zum Brunnen gehen?

Inzwischen mehren sich kritische Stimmen zum Umgang von Gesundheitsminister Lauterbach mit den von ihm höchstselbst durchgeboxten und gegen jede Vernunft bis heute verteidigten Regeln. So teilte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner der „Welt“ mit, dass „Herr Lauterbach umgehend darüber Klarheit schaffen muss, ob er mit seinem Verhalten gegen geltendes Recht verstoßen hat. Man kann nicht als Minister ständig Einschränkungen predigen und zur Vorsicht mahnen, sich aber selbst daran nicht halten.“ Einen ähnlichen Ton schlug auch sein Parteifreund Tino Sorge an, der daran erinnerte, dass „Quarantäneregeln auch für Minister gelten – gerade für den Bundesgesundheitsminister. Er hat eine Vorbildfunktion, die besonderes Feingefühl erfordert. Unabhängig davon wird zu diskutieren sein, wie sinnvoll die Quarantäne-Regelungen noch sind.“

Nach meinem Erachten wird es ebenso vergebens sein, von Karl Lauterbach Feingefühl einzufordern, wie einer Kuh das Tauchen beizubringen, insbesondere da er unlängst die Bewertung von Menschen nach Impfstatus wieder aufleben ließ („Sicherer es sitzt ein Geimpfter am Tisch als ein Ungeimpfter“). Angesichts des immer weiter in Richtung Normalität gehenden Umgangs anderer Länder mit Isolations- und anderen Coronaregeln sehe ich da schon eher Möglichkeiten, mehr und mehr Mitglieder des Bundestages zu einem Umdenken zu bewegen.
Das Wichtigste allerdings ist die Beantwortung der Frage, wie viele kapitale Fehler und menschliche Tiefschläge sich dieser Gesundheitsminister noch leisten darf, bevor nicht nur seine absolute Unfähigkeit und konstruierte Expertise in den Reihen von Politik und Medien offen angesprochen werden dürfen, sondern auch eine möglicherweise vorhandene, nach psychiatrischen Kriterien beschreibbare Persönlichkeitsstörung – die allem Anschein nach mit Zwängen, Kontrolle und Narzissmus zu tun hat und ihn für jedes höhere politische Amt kategorisch disqualifiziert. Ich empfehle in diesem Zusammenhang einen aktuellen Artikel des Psychiaters und Neuropsychologen Wolfgang Meins, den er unlängst auf der Achse des Guten veröffentlicht hat.

Es ist in der Geschichte der deutschen Politik zwar selten, – einige werden sich vielleicht noch an den von Kanzlerin Merkel geschassten damaligen Umweltminister Norbert Röttgen erinnern – aber manchmal eben notwendig, dass eine Minister-Entlassung durch den oder die Kanzler/in vollzogen wird. Hier sollte Olaf Scholz endlich ein klares Zeichen setzen – und müsste hinterher nicht einmal behaupten, er würde sich an nichts erinnern.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Aaron Clark lebt in Berlin, schreibt unter Pseudonym und ist seit 2020 begeisterter Leser von reitschuster.de. (Das ist kein Eigenlob, genau diese Worte hat er mir als Autorenzeile übermittelt).

Bild: Juergen Nowak/Shutterstock
Text: Gast

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