Von Kai Rebmann
Eine auf den ersten Blick unverfänglich erscheinende Mail aus dem sogenannten „Lagezentrum COVID-19“ beim Robert-Koch-Institut (RKI) an das Bundesgesundheitsministerium bringt alle Bundestagsabgeordneten in Bedrängnis, die für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht geworben und gestimmt, ja fast schon um sie gefleht haben. Unverfänglich deshalb, weil es darin vordergründig eigentlich um die Neufassung der damals gültigen Testverordnung (TestV) gegangen war und das RKI dazu seine Stellungnahme zu einem im Haus von Karl Lauterbach ausgearbeiteten Entwurf abgegeben hat.
Beim zweiten Hinsehen entpuppt sich der Inhalt des Schreibens, vor allem aber dessen Datum, als echte Bombe. Denn: Die Stellungnahme stammt vom 23. März 2022 und ging demnach nur zwei Wochen vor (!) der Abstimmung über die allgemeine Impfpflicht im Bundesgesundheitsministerium ein. Das RKI schreibt: „… zum übersandten Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV) nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Hinblick auf die geplante Befristung des Anspruchs […] geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann. Im nosokomialen Bereich (etwa Krankenhaus, Pflegeheim etc.) kann somit weiter ein Eintrag in die Einrichtungen durch das pflegende bzw. ärztliche Personal bzw. die Aufnahme von Patientinnen und Patienten erfolgen […]“
Es hört ja niemand zu
Das Dokument wurde von einem Twitter-Nutzer namens „Fearlessly authentic“ veröffentlicht, der die Herausgabe desselbigen über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei „FragdenStaat“ erzwungen hat. Die oben zitierten Sätze bergen erheblichen politischen Sprengstoff. Denn sie beweisen, dass alle Bundestagsabgeordneten über diese Einschätzung des RKI Bescheid gewusst haben müssen, auch wenn diese Erkenntnis schon damals alles andere als neu war – aber uns bei den sogenannten „alternativen Medien“ hört ja niemand zu…
Und falls die über eine allgemeine Impfpflicht abstimmenden Volksvertreter doch nichts davon gewusst haben, wie der Nutzen der „Impfung“ durch das RKI bewertet wurde, dann wäre das ein echtes Problem für Karl Lauterbach. Man wird wohl voraussetzen dürfen, dass der Bundesgesundheitsminister diesen wichtigen Hinweis der ihm unterstellten Behörde auch an die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen weitergegeben hat. Sollte er diese Informationen dennoch zurückgehalten haben, dann wäre das schon ein starkes Stück – verwundern würde es aber leider auch nicht mehr.
Sektorale Impfpflicht und Impfbefehl bei der Bundeswehr
Natürlich hätten spätestens zu diesem Zeitpunkt, also am 23. März 2022, auch die sektorale Impfpflicht im Gesundheitswesen und sogenannte „Duldungspflicht“ bei der Bundeswehr wieder einkassiert werden müssen. Nichts dergleichen ist jedoch geschehen. Die sektorale Impfpflicht lief erst zum Jahresende aus, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr besteht bis zum heutigen Tage fort. Und das, obwohl in der Mail ausdrücklich auf die Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen abgestellt worden war.
Dass es bei der Stellungnahme um eine Einschätzung in Bezug auf die Neufassung der Testverordnung gegangen war, ändert rein gar nichts an deren grundsätzlicher Aussage: Die „Impfung“ verhindert weder Infektion noch Ansteckung! Das wussten die, die es wissen wollten schon lange vor dem 23. März 2022, die Abgeordneten des Bundestags wussten es spätestens seit diesem Datum oder in den Tagen danach – sofern der Gesundheitsminister es ihnen pflichtgemäß gesagt hat.
Brisant: Nur einen Tag später, am 24. März 2022, suggerierte Karl Lauterbach im Bundestag – entgegen der ausdrücklichen Feststellung des RKI – stattdessen erneut den vermeintlichen Schutz: „Noch nie war das Risiko für die Ungeimpften so hoch, sich zu infizieren und schwer zu erkranken.“
RKI bestätigt Echtheit der Mail
In dem betreffenden Twitter-Post gab es einige Anhaltspunkte, aufgrund derer nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich bei dem Dokument möglicherweise um einen Fake handeln könnte. Unter anderem fehlte ein direkter Link zur Seite „FragdenStaat“, die als Quelle angegeben worden war. Eine entsprechende Nachfrage beim RKI konnte diese Zweifel jedoch ausräumen, die Bundesbehörde bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber reitschuster.de.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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