Impfbefehl verweigert: „Es geht ganz offenbar darum, mich kaltzustellen“ Soldat rechnet mit Bundeswehr ab

Von Kai Rebmann

Zwölf Jahre hat er seinem Vaterland gedient, die Hälfte davon als Mitglied einer Spezialeinheit. Seine Einsätze führten ihn unter anderem wiederholt nach Afghanistan, um am Hindukusch „unsere Sicherheit zu verteidigen“, wie es der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) einmal auszudrücken pflegte.

Doch jetzt steht Eric Mühle mehr denn je vor einer ungewissen Zukunft. Sein Arbeitgeber, die Bundeswehr, lässt den Elite-Soldaten sprichwörtlich am ausgestreckten Arm verhungern und verweigert Mühle die ihm zustehenden Ansprüche und Fördergelder. Insgesamt geht es um eine Summe im sechsstelligen Bereich, mit der sich der 31-Jährige eigentlich ein Studium und damit den Einstieg ins zivile Leben finanzieren wollte. Stattdessen drohen ihm jetzt die unehrenhafte Entlassung und der freie Fall ins Bodenlose.

Und alles nur, weil der Soldat den sogenannten „Impfbefehl“ seiner Vorgesetzten verweigert hat. Doch nicht aus dem Bauch heraus, sondern nach reiflicher Überlegung, wie Mühle unter anderem gegenüber dem „Nordkurier“ zu Protokoll gibt: „Ich war und bin körperlich topfit, war schon als Jugendlicher Leistungssportler und gehöre somit zu keiner der vulnerablen Gruppen.“ Jetzt aber gehe es für ihn um nicht weniger als „meine Gesundheit, meine Existenz und meine Zukunft.“

Nur ein Soldat der Einheit bekam kein Corona

Nachdem er sich über Risiken und Nebenwirkungen informiert hatte, war für den Hauptfeldwebel klar: Die sogenannte „Corona-Impfung“ bietet keinen Fremdschutz! Deshalb und vor allem, weil er seine Gesundheit und Fitness in Einsätzen für die Bundeswehr als individuelle Lebensversicherung ansah, verweigerte Mühle den Impfbefehl – und er sollte Recht behalten, zumindest in der Sache.

Eigenen Angaben zufolge infizierten sich in der Folge alle seine Kameraden mit Corona, nur einer nicht: „Es ist ein Fakt: Ich war der Einzige in meiner Einheit, der nicht geimpft war. Und zugleich der Einzige, der kein Corona bekommen hat.“ Die Argumentation des Afghanistan-Veteranen klingt durchaus schlüssig, wurde andernorts schon bestätigt und dürfte auch dessen Vorgesetzten nicht entgangen sein. Den Fremdschutz einer angeblich „nebenwirkungsfreien Impfung“ behauptet inzwischen nicht einmal mehr Karl Lauterbach.

Wie sehr sich die Wahrnehmung zur „Corona-Impfung“ und den hierzu in Umlauf befindlichen Narrativen selbst bei einigen Medien verändert hat, verdeutlicht das Beispiel der „Schwäbischen“, die in bisher nicht gekannter Offenheit über diesen Fall schreibt: „Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, verliert seinen Job, seine soziale Absicherung und muss unter Umständen sogar ins Gefängnis.“ Was wie eine „abenteuerliche Schwurbelei“ klinge, sei für Soldaten der Bundeswehr eine „bittere Realität“, so die reichlich späte Erkenntnis der Kollegen.

Gerichte geben Anlass zur Hoffnung

Aber nicht nur in manchen Redaktionsstuben scheint sich der Wind zu drehen, wenn auch sehr langsam, sondern auch bei der Justiz. Wo sich Richter und Staatsanwälte in der Vergangenheit fast schon dogmatisch auf die „Pro-Impfung-Linie“ eingeschworen haben, beginnt man nun, die Dinge kritisch zu hinterfragen – also genau das zu tun, was eigentlich per se der Auftrag von Medien und nicht zuletzt der Justiz sein sollte.

Die Bundeswehr beharrt allen zwischenzeitlich gewonnenen bzw. eingeräumten Erkenntnissen zum Trotz auf der Impfpflicht für ihre Soldaten und führt dazu unter anderem aus: „Wer sich nicht impfen lässt, verweigert einen Befehl. Nur individuelle medizinische Gründe können dazu führen, dass Angehörige der Streitkräfte dem Befehl zur Impfung nicht nachkommen können. Allen anderen, die eine Impfung ablehnen, droht der Ausschluss aus der Bundeswehr.“

Im konkreten Fall von Eric Mühle hat das zuständige Truppendienstgericht jedoch festgestellt, ähnlich wie auch in diesem Fall, dass die Ausführung des Befehls „wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar“ sei. Der Hauptfeldwebel müsse sich deshalb nicht in ein „Experimentierfeld mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden“, wie es weiter heißt. Der Fall liegt jetzt zur endgültigen Entscheidung beim Amtsgericht.

Und genau dort ruht auch die wohl letzte Hoffnung des Veteranen. Der Rechtsanwalt Sven Lausen, Bruder des Datenanalysten Tom Lausen, hat vor dem Amtsgericht Neustadt bei Hannover für einen von ihm vertretenen Soldaten einen „Freispruch vom Tatvorwurf der Gehorsamsverweigerung in Bezug auf die Verweigerung der COVID-19-Injektionen“ erstritten.

Lausen fasst die Urteilsbegründung in eigenen Worten wie folgt zusammen: „Ein Befehl, der auf absoluten Gehorsam ausgerichtet ist, kann nicht von einem Freiwilligkeitsmomentum bestimmt werden. Wenn der Soldat aber vom Arzt gefragt wird, ob er es macht oder nicht und es damit in seine eigene Entscheidung geführt wird, ist der Befehl nicht ausführbar. Befehle, sich impfen zu lassen, sind also letztendlich unzulässig.“

Im Klartext: Weil die Soldaten von den impfenden Ärzten bei der Bundeswehr – immerhin – noch gefragt werden, ob sie zur Impfung bereit sind, kann nach Ansicht der Richter nicht von einem Befehl im eigentlichen Sinne die Rede sein. Zur Urteilsfindung hat demnach auch die Aussage einer Truppenärztin beigetragen, die vor Gericht bestätigt hat, dass sie Soldaten „selbstverständlich nicht“ geimpft habe, wenn diese Bedenken geäußert hätten. Zwangsimpfungen dürfe sie nicht vornehmen, da dies Körperverletzung sei, so die Zeugin.

Hauptfeldwebel steht vor dem Nichts

Für Eric Mühle ist all das, wenn überhaupt, aber nur ein sehr schwacher Trost. Denn: Von seinem Wissen, dass er nicht nur in der Sache, sondern auch juristisch im Recht zu sein scheint, kann sich der Soldat zumindest vorerst nichts kaufen. Und das ist im wörtlichen Sinne zu verstehen. Die Bundeswehr hat ihrem Veteranen, den sie bei internen Beurteilungen stets als „Vorzeige-Soldat“ tituliert hatte, bis auf Weiteres kaltgestellt. Mühle erhält derzeit nur 50 Prozent seiner regulären Bezüge.

Besonders perfide: Weil der Hauptfeldwebel, wenn auch suspendiert, nach wie vor Mitglied der Bundeswehr ist, darf er – abgesehen von einem Mini-Job – auch keine andere Beschäftigung aufnehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn das anvisierte Studium zu finanzieren. „Aktuell kann ich meinen Einstieg ins zivile Leben schlichtweg nicht planen, ich weiß ja nicht, wann, wie und was entschieden wird“, fasst Mühle seine Situation zusammen.

Die Ansprüche gegen seinen Brötchengeber summieren sich laut eigener Berechnung auf einen Betrag „zwischen 150.000 und 200.000 Euro“. Diese setzen sich den Angaben zufolge insbesondere aus der Abfindung nach Dienstende und den Förderzuschüssen für Bildungsmaßnahmen zusammen.

Und noch etwas schürt den Verdacht, dass hier womöglich nur ein Exempel statuiert werden soll. Der Impfbefehl kam dem Bericht zufolge „Ende 2022“ – und das, obwohl Mühle seinen Dienst bei der Bundeswehr ursprünglich nach Ablauf seiner zwölfjährigen Verpflichtungszeit zum Jahreswechsel 2022/23 ohnehin quittieren wollte.

Jetzt steht der Soldat, der weiter für seine Überzeugung kämpfen will, jedoch vor dem Nichts: „Mir wurde mit einer unehrenhaften Entlassung gedroht und damit, dass man mir sämtliche Bezüge streichen werde. Auch die, die mir den Einstieg ins zivile Leben ermöglichen sollten.“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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