„Einrichtungsbezogene Impfpflicht aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar“ Ärzte sprechen im Gesundheitsausschuss Klartext

Von Kai Rebmann

Am gestrigen Mittwoch wurde im Gesundheitsausschuss des Bundestags über zwei Anträge der AfD beraten. Im ersten Antrag spricht sich die Oppositionspartei für eine grundsätzliche Neubewertung der Verhältnismäßigkeit der sektoralen Impfpflicht im Gesundheitswesen sowie deren Aufhebung aus. Darüber hinaus fordert die AfD in einem zweiten Antrag die Einsetzung einer wissenschaftlichen Fachkommission zur systematischen Aufarbeitung und Erfassung der Nebenwirkungen der Corona-Impfungen. Zur Begründung ihrer Forderungen schreibt die Fraktion unter anderem: „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist darauf hin, dass mit dem ‚Ende der allgemeinen Impfpflicht‘ die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgehend auf den Prüfstand gehöre. Die Verhinderung der Übertragung sei als Argument für die allgemeine Impfpflicht als hinfällig betrachtet worden. ‚Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.‘“

Die AfD beklagt außerdem die Einseitigkeit der Impfkampagne der Bundesregierung: „Es bedarf einer bundesweiten Informationskampagne in gleicher Form und gleichem Ausmaß der Impfkampagne zur Publikmachung neuer Erkenntnisse über Impfnebenwirkungen, da die bundesweite staatliche Impfkampagne sowie die Aussagen diverser Regierungspolitiker, die Impfung ‚sei sicher‘, das Ausmaß und Risiko von Impfnebenwirkungen marginalisiert und bagatellisiert und damit in die Irre führt.“ Mit Verweis auf aktuelle Daten der KBV betont die AfD in ihrem Antrag, dass „die Kosten-Risiko-Bilanz einer flächendeckenden COVID-19-Impfung der Gesamtbevölkerung einschließlich Kindern unabhängig von Alter und individuellen gesundheitlichen Risikofaktoren zu Ungunsten eines erhöhten Nebenwirkungsrisikos ausschlägt.“

Impfpflicht ohne wissenschaftliche Evidenz oder gesundheitspolitische Rationale

Als Sachverständige wurden unter anderem die „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) in den Gesundheitsausschuss des Bundestags eingeladen. Zudem liegt den Mitgliedern dieses Gremiums eine schriftliche Stellungnahme der ÄFI vor. Schon alleine, was die Mediziner in der Zusammenfassung ihres 34-seitigen Papiers schreiben, ist eine schallende Ohrfeige für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und alle weiteren Befürworter einer wie auch immer gearteten Impfpflicht. Dort heißt es: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht haltbar.“ Klatsch! Die COVID-Impfstoffe vermitteln weder einen „relevanten Schutz vor der Ansteckung anderer“ noch einen „nachhaltigen Schutz vor der eigenen Ansteckung mit SARS-CoV-2“, wie die ÄFI klarstellen. Darüber hinaus führt die aktuell dominierende Virusvariante BA.5 nach Einschätzung der Mediziner auch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung des Gesundheitssystems.

Bei den Risiken, die von diesen Vakzinen ausgehen, nehmen die Sachverständigen kein Blatt vor den Mund: „Die COVID-19-Impfstoffe haben relevante Nebenwirkungen – diese werden zunehmend bekannter. Betroffene suchen verzweifelt nach Anlaufstellen und professioneller Hilfe. Hierfür sind dringend eine systematische Erfassung und evidenzbasierte Studien erforderlich.“ In Deutschland gebe es beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zwar ein passives Meldewesen für Arzneimittelnebenwirkungen, wobei jedoch von einer massiven Untererfassung der Fälle ausgegangen werden muss. Zur Begründung schreiben die Autoren der Stellungnahme: „Der unbezahlte Aufwand bedeutet pro Meldefall mindestens eine Stunde Arbeit, zieht Nachfragen des PEI mit zum Teil seitenlangen Fragebögen nach sich und bei Unklarheiten muss immer wieder Rücksprache mit dem Patienten gehalten werden. Im normalen Arbeitsalltag einer/s in der Klinik beschäftigten oder niedergelassenen Ärztin oder Arztes hat dieser grundsätzlich zusätzliche Arbeitsaufwand keinen Platz und wird allein aus diesem organisatorischen Grunde so oft unterlassen, dass von einer deutlichen Untererfassung auszugehen ist.“ Nach Einschätzung der ÄFI werden beim PEI daher nur rund sechs Prozent der Nebenwirkungen und zehn Prozent der schweren Nebenwirkungen erfasst.

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Auf der anderen Seite führen die Sachverständigen zahlreiche internationale Studien an, die Nebenwirkungen wie Bell-Parese, ADEM, das Post-Vac-Syndrom und nicht zuletzt die hohe Zahl von Myokarditis-Fällen belegen. So werde das Risiko für eine Herzmuskelentzündung nach der Impfung bei jungen Männern einer nordeuropäischen Studie zufolge mit 1 zu 3.600 angegeben. Die ÄFI führen auch eine Analyse von Myokarditis-Fällen an, die für Männer unter 40 Jahren ein um 84 Prozent erhöhtes Todesrisiko nach einer mRNA-Impfung ergeben hat und in Florida zu einer Neubewertung der Impfempfehlung geführt hat.

Impfung kann zu negativer Effektivität führen

Während die ÄFI bei der Corona-Impfung von unverhältnismäßig hohen Risiken und Nebenwirkungen ausgehen, hält sich deren Nutzen nach Überzeugung der Experten in überschaubaren Grenzen. Auch diese Einschätzung wird in der Stellungnahme anhand mehrerer Studien belegt. Zum Eigenschutz vor einer Infektion schreiben die Ärzte: „Unter Omikron muss nicht nur davon ausgegangen werden, dass schon kurze Zeit nach einer Grundimmunisierung mit COVID-19-Impfstoffen kein relevanter Eigenschutz vor Infektion mehr besteht; das eigene Ansteckungsrisiko scheint durch zwei Impfdosen im weiteren Verlauf sogar höher zu sein als bei Ungeimpften (negative Impfstoff-Effektivität).“ Da auch der „Booster“ nur eine „kurze Wirkdauer“ zeige und zudem unter den eigentlich zu erwartenden Schutzquoten zurückbleibe, sei ein „wirklich verlässlicher Impfschutz vor Infektion“ nicht gegeben. Dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern wird, glauben die ÄFI nicht: „Die Omikron Varianten-Vielfalt (bspw. VOC BQ.1.1) lässt eine geringere Schutzquote durch Impfungen vor Infektion in nächster Zukunft erwarten.“

Ähnlich ernüchternd fällt das Fazit zum Fremdschutz aus. In ihrer Stellungnahme halten die Ärzte fest: „Die mittlerweile zahlreichen Studien zur tatsächlichen Übertragung von COVID-19 zeigen unter Delta konsistent, dass die aktuellen Impfstoffe das Übertragungsrisiko entweder gar nicht oder zumindest nicht in klinisch und epidemiologisch relevantem Maße verringern.“ Dasselbe gelte auch für Omikron, da entsprechende Studien gezeigt hätten, dass auch hier Geimpfte fast genauso ansteckend sind wie Ungeimpfte. „COVID-Impfstoffe führen daher zu keiner relevanten Verringerung des Risikos, andere anzustecken“, lautet das diesbezügliche Fazit der ÄFI.

Aus Sicht der Mediziner fehlt einer verpflichtenden Impfung daher jede wissenschaftliche Evidenz oder gesundheitspolitische Rationale. An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gerichtet, schreiben die ÄFI am Ende ihrer Stellungnahme: „Den hier genannten Forderungen schließen wir uns an und fordern den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch vor deren Auslaufen am 31.12.2022 zu beschließen.“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: nitpicker/Shutterstock

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