Das totalitäre Denken in Deutschland nimmt wieder Züge an, die man nicht für möglich gehalten hätte. Beziehungsweise für längst überwunden. Die Parallelen zu den Schrecken vergangener Zeiten sind so offensichtlich, dass sie einem geradezu ins Auge springen. Umso stärker werden sie verdrängt und tabuisiert.
Man braucht nur an die völlige Diskriminierung, Ausgrenzung und teilweise Entmenschlichung von Ungeimpften zu Corona-Zeiten denken. Sie wurde nicht nur von der Justiz geflissentlich „übersehen“ – sie wurde von Politik und Medien in einer Art und Weise angestachelt, die den Eindruck erweckte, die finsteren Geister aus unserer Geschichte seien wiederauferstanden. Oder genauer: Sie waren nie tot, haben sich nur leblos gestellt.
Regelrecht die Sprache verschlagen hat mir jetzt eine Nachricht aus dem „Schwarzwälder Boten“: „Ein Lahrer Hausarzt hat einem Patienten gekündigt, da der dem Vorstand des AfD-Stadtverbandes angehört“, titelt das Blatt.
Weiter steht in dem Bericht, der leider hinter einer Bezahlschranke steht: „Die E-Mail ist im Ton höflich, in der Sache aber knallhart: ‚Sehr geehrter Herr Heiko Nüßner, aufgrund deutlich politisch unterschiedlicher Ansichten bitte ich Sie, sich einen anderen Arzt Ihres Vertrauens zu suchen‘. Der Adressat ist Beisitzer im Vorstand des AfD-Stadtverbands – und seit diesem Schreiben nur noch Ex-Patient des Absenders, ein Lahrer Hausarzt, der unsere Redaktion gebeten hat, seinen Namen aus der Berichterstattung herauszuhalten.“
Zu dem totalitären Denken kommt bei dem Arzt also auch noch Feigheit – er ist nicht einmal bereit, für seinen unglaublichen Schritt offen einzustehen und versteckt sich hinter dem Tarnmantel der Anonymität.
Der abgewiesene AfD-Mann Nüßner war laut dem Bericht „von 1999 bis 2004 als CDUler Mitglied des Kreistags von Mittweida in Sachsen“. Also alles andere als jemand, der von Haus aus ein Rechtsextremer ist. Er ging dann zur AfD. Für die kandidierte er für den Gemeinderat und wurde in den Vorstand des AfD-Stadtverbands gewählt. Da dieser Mitte Januar in der Lahrer Zeitung auf einem Foto zu sehen war, wurde der Arzt darauf aufmerksam, dass sein Patient die „falsche“ politische Gesinnung hat. „Als Nüßner ihn Anfang März schriftlich um neue Rezepte bat, bekam er die Antwort, dass er sich einen neuen Arzt suchen soll“, schreibt der „Schwarzwälder Bote“.
Er habe mit dem Mann nie über Politik gesprochen, versichert Nüßner dem Bericht zufolge. Vor seiner „Enttarnung“ sei er gut und freundlich behandelt worden: „Dass der Mediziner sich von ihm wegen seiner AfD-Zugehörigkeit getrennt habe, sei für ihn ‚bedrückend‘ und das Spiegelbild einer Gesellschaft, in der die Menschen ‚aufgehetzt‘ würden.“
Der Arzt betonte im Gespräch mit der Zeitung, dass er „nicht dem linken politischen Rand“ angehöre. Von der Mitgliedschaft Nüßners in der AfD wisse er durch das Foto in der Zeitung. Er erwarte von ihm, sich von der Partei zu distanzieren, so der Mediziner, denn die AfD stehe für „eine sehr, sehr ungesunde Entwicklung“. Zum Beleg nennt der Arzt laut dem Bericht Nachrichten, wonach die AfD im Bundestag mehr als 100 Rechtsextreme beschäftige. Dass diese „Nachricht“ von einem linksradikalen Journalisten stammt und absurd ist, war dem Arzt offenbar nicht geläufig (siehe den Artikel „Linksextremismus-Skandal beim Bayerischen Rundfunk“).
Auch das Verfahren gegen die Bundespartei, ob die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall deutschlandweit vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, brachte der Arzt zur Sprache. So als ob es schon ein Urteil gebe.
Seinem ehemaligen Patienten wirft der Arzt vor, „der falschen Partei nachzulaufen“.
Man muss sich das vorstellen: Ein Arzt maßt sich an, eine Behandlung eines Patienten davon abhängig zu machen, in was für einer Partei er ist.
Der Arzt behauptet, es habe noch andere Gründe gegeben, sich von ihm zu trennen, die er wegen der ärztlichen Schweigepflicht für sich behalte.
Nüßners Darstellung widerspricht dem. Wer recht hat, und ob es sich nur um eine Schutzbehauptung des Arztes handelt, bleibt offen.
Der „Schwarzwälder Bote“ jedenfalls nimmt den Arzt in Schutz und vermeidet jedes kritische Wort zu dem unglaublichen Vorgang. Die Kollegen schreiben: „Das ärztliche Berufsrecht kennt durchaus die freie Patientenwahl. In Paragraf 7 Absatz 2 der Musterberufsordnung heißt es, ‚von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen (sind) auch Ärztinnen und Ärzte frei, eine Behandlung abzulehnen‘. Ein Arzt darf einen Patienten etwa wegschicken, wenn die Praxis überlastet ist, sein Fachgebiet für die Behandlung nicht ausreicht oder der Patient eine Behandlung will, die für den Arzt unwirtschaftlich ist.“
Erst im allerletzten Satz machen die Kollegen dann deutlich, dass der Arzt gegen die Verfassung handelt. Zumindest gegen deren Geist. Da steht: „Laut Grundgesetz darf aber niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden.“
Aber leider haben die rot-grünen Kulturkrieger an den Schalthebeln in Politik und Medien unser Grundgesetz längst pervertiert. Und leider merken das allzu viele Menschen vor allem im Westen immer noch nicht und laufen in urdeutschem Kadavergehorsam den Demokratiefeinden in den Ämtern hinterher. In dem fatalen und naiven Irrglauben, damit die Demokratie zu schützen.
Besonders dramatisch finde ich, dass selbst solche Vorfälle wie der in Lahr viele Menschen nicht aus ihrer Polit-Apathie aufwecken wird. Jeder anständige Demokrat, auch einer, der gegen die AfD ist, müsste sich hinstellen und so ein Verhalten nicht nur verurteilen. Sondern noch viel weiter gehen und sagen: Es muss Schluss sein mit der Hetze, die von früh bis spät gegen Andersdenkende geschürt wird – unter dem perfiden Deckmantel, Hetze zu bekämpfen.
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