Wegen Kritik mitten im Pflegenotstand: LMU erteilt Hausverbot für Mitarbeiterin Rüder Rausschmiss wirft massive Fragen auf

Die junge Krankenhaus-Mitarbeiterin aus München sorgte mit einem Video in den sozialen Medien für heftige Aufregung. In grüner OP-Krankenhaus-Kleidung setzt sich die junge Frau, selbst geimpft, dort für ihre ungeimpften Kollegen in der Pflege ein. Ihre Hauptsorge, die aus dem Video spricht: Dass solche Pfleger aus dem Beruf aussteigen könnten, wenn sie weiter so drangsaliert werden. Sie erzählt, sie habe bei der Arbeit erfahren, dass das Ministerium eine Sonderregelung erlasse, wonach ungeimpfte Mitarbeiter einen PCR-Test auf eigene Rechnung nachweisen müssten. Das Ministerium würde damit in Kauf nehmen, dass die Mitarbeiter kündigen, so die junge Frau. Sie verstehe die Welt nicht mehr und möchte das jetzt mit ihrem Video öffentlich machen. Die ganze Erklärung sowie das Video finden Sie hier.

Das Klinikum veröffentlichte daraufhin folgende Pressemitteilung

Die LMU hat heute mit größtem Befremden von dem von einer Mitarbeiterin des Pathologischen Instituts der Medizinischen Fakultät online gestellten Video erfahren. Die LMU distanziert sich aufs Schärfste von dem Inhalt des Videos und weist ebenso darauf hin, dass das Drehen und Posten von Videomaterialien in den Räumlichkeiten der LMU für Privatzwecke und ohne Genehmigung unzulässig ist.

Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht. In der derzeitigen Lage kommt es auf die Umsicht und Rücksicht aller an, um kranken Menschen bestmöglich zu helfen und das stark belastete Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Verbreitung von solchen Videos trägt dazu sicherlich nicht bei.

Juristisch mag das Vorgehen der LMU korrekt sein. Aber selbst elementare, angeblich unveräußerliche Grundrechte aus unserer Verfassung gelten nichts mehr in diesen Tagen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz faktisch auf den Kopf gestellt, bei Grundrechten gilt jetzt, überspitzt ausgedrückt, die Beweislastumkehr – was ihren Sinn schlicht pervertiert. Wenn Politik und Medien tagein, tagaus den Menschen einbläuen, Personalmangel auf den Intensivstationen, aber auch allgemein in Krankenhäusern, sei der Hauptgrund für den massiven Rückgang der Bettenzahlen, der wiederum einer der Hauptgründe für die massiven Freiheitsbeschränkungen ist: Wie bitte kann dann eine Krankenhaus-Mitarbeiterin entlassen werden, nur weil sie kritisch ist. Wenn jede medizinische Kraft lebenswichtig ist – ist dann so eine Entlassung nicht verantwortungslos?

Jetzt neu. Das Original aus der Bundespressekonferenz.

Wenn die Lage auf den Intensivstationen so dramatisch ist wie derzeit dargestellt, was ich nach einem Interview mit dem früheren STIKO-Geschäftsführer Prof. Dr. Zastrow gestern (das in Kürze veröffentlicht wird) zu bezweifeln wage, dann müsste die Fachkraft jetzt umgehend massig Stellenangebote haben. Denn in einer solchen Lage müsste Überleben doch vor Verschwiegenheit gehen.

Ich bin gespannt.

Und ich verstehe offen gestanden nicht mehr, was in diesem Land vor sich geht.

Transparenz-Hinweis: In der ursprünglichen Version dieses Beitrags war in  der Überschrift von einer „Pflegekraft“ die Rede. Da wir dies aktuell nicht nachweisen können und das LMU Klinikum nur von einer „Mitarbeiterin“ spricht, haben wir die Überschrift geändert und bezeichnen die Frau als „Krankenhaus-Mitarbeiterin“.

Merchandising

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

 
Bild: Screenshot Video Pflegekraft
Text: br

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