Von Kai Rebmann
Im Bundestag ist immer wieder vom selbst ernannten „demokratischen Spektrum“ die Rede, wozu alle Parteien außer der AfD zählen und dem wie ganz selbstverständlich auch die SED-Erben der Linken angehören sollen. Dabei musste das hohe Haus in den vergangenen Jahren schon mehrfach mit seit Jahrzehnten gültigen parlamentarischen Gepflogenheiten brechen, um ihrem durchaus etwas sonderbaren Demokratieverständnis Ausdruck zu verleihen:
Einen Bundestag-Vizepräsidenten? Nicht für die AfD! Übernahme von Ausschussvorsitzen? Nicht für die AfD! Alterspräsident des Bundestags aus der Fraktion der AfD? Mit dem „demokratischen Spektrum“ nicht zu machen! Steuergeld für parteinahe Stiftungen? Grundsätzlich ja, und auch nicht zu knapp, aber keinen Cent für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), die der AfD nahesteht!
Letzteres rief im Frühjahr 2023 sogar das Bundesverfassungsgericht auf den Plan, von dem manche Beobachter behaupten, es stünde der CDU nahe. Karlsruhe rügte den Ausschluss der DES von der Stiftungsfinanzierung des Bundes, die ein jährliches Volumen von rund 700 Millionen Euro hat. Dieses Geld teilen CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke lieber allein unter sich auf.
Not macht erfinderisch
Das Bundesverfassungsgericht erinnerte die Altparteien daran, dass für einen Ausschluss aus der Stiftungsfinanzierung „schwerwiegende Gründe“ vorliegen müssen. Schon zuvor hatte sich das „demokratische Spektrum“ immer neuen Taschenspielertricks bedient, um die AfD-nahe DES vom öffentlich finanzierten Futtertrog fernzuhalten.
Nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag verwies man darauf, dass die AfD sich erst noch als stabile Kraft etablieren müsse. Spätestens mit dem zweiten Einzug im Jahr 2021 schien diese Hürde genommen. Also erhielt der Bundeshaushalt 2022 den Vermerk, dass Fördergelder dann nicht an parteinahe Stiftungen ausgezahlt werden, wenn „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen.
Gegen eben diesen Vermerk richtet sich das Urteil aus Karlsruhe – allerdings eher aus formalen Gründen. Ein „Vermerk“ im Bundeshaushalt sei für eine solche Maßnahme nicht ausreichend, so die Richter.
Doch die durch sinkende Zustimmung in der Bevölkerung entstandene Not machte erfinderisch. Und es ist wohl kaum nur Zufall, dass der neue – und aus Sicht der Altparteien jetzt hoffentlich auch wasserdichte – Gesetzesentwurf zur Parteienfinanzierung ausgerechnet drei Tage nach den für die eine oder andere Partei desaströsen Landtagswahlen in Bayern und Hessen vorgestellt wurde.
FDP und Linke genießen Ausnahmeregelung
Es braucht keine vertiefenden Kenntnisse der Politikwissenschaften, um das perfide Spiel des „demokratischen Spektrums“ zu durchschauen. Vielmehr muss man sich fragen, für wie dumm die Wähler gehalten werden und weshalb sich die für den vorliegenden Entwurf verantwortlichen Parteien, nicht wenigstens ein bisschen Mühe geben, um ihre Motive zu verschleiern.
Kam eine parteinahe Stiftung bisher in Genuss von Fördermitteln, wenn die entsprechende Partei zweimal in Folge in den Bundestag einziehen konnte, muss die 5-Prozent-Hürde jetzt dreimal in Folge übersprungen werden. Damit umschiffen die Altparteien ganz galant die Frage, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung „Zweifel an der Verfassungstreue“ entstehen lässt – die AfD sitzt bekanntlich erst zum zweiten Mal in Folge im Bundestag.
Aufmerksame Leser werden nun auf die FDP verweisen, die 2013 aus dem Bundestag geflogen ist und diesem – wie die AfD – erst seit 2017 wieder angehört. Und hier greift eine Ausnahmeregelung, wonach es ausreicht, wenn die betreffende Partei in der Vergangenheit schon zweimal hintereinander im Bundestag vertreten war – was auf die FDP zutrifft, nicht aber auf die AfD.
Von demselben Passus werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft auch die Linken profitieren. Immer mehr spricht für die Gründung einer Wagenknecht-Partei im Frühjahr 2024. Spätestens dann wäre es um den Fraktionsstatus der SED-Erben geschehen – und damit auch um den Zugang zu Fördermitteln für deren parteinahe Stiftung.
Fazit: Sofern das sogenannte „Stiftungsfinanzierungsgesetz“ durch den Bundestag geht, woran es keinen Zweifel gibt, und diesmal auch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet wird, hat das „demokratische Spektrum“ seine Ruhe – vorerst.
Denn spätestens in zwei Jahren, falls die AfD zum dann dritten Mal in Folge in den Bundestag einziehen sollte, müssen die juristischen Strategen der Altparteien erneut die Köpfe zusammenstecken.
Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!
„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinnsoldaten“ und einer „medialen Kampfmaschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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