Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold
Der letzte Skandal ist erst nicht lange her und wieder war es das ehemals respektable Bundesverfassungsgericht, das nach seinem irrwitzigen Klima-Urteil erneut Schlagzeilen machte, indem es sich mit seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die geltenden rechtlichen Regelungen hinwegsetzte und mit einem Federstrich die Abgeordnetenrechte und die föderale Ordnung der Bundesrepublik beschädigte. Wie stets berief es sich dabei auf das Grundgesetz, das zu diesem Thema jedoch nur in Art. 5 lapidar ausführt: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Die Berufung auf diesen Grundsatz bei der in Rede stehenden Entscheidung ist ebenso hanebüchen wie unverfroren, denn die Freiheit der Berichterstattung wurde durch die bis dahin ausbleibende Gebührenerhöhung von 86 Cent weder gefährdet, noch auch nur ansatzweise beeinträchtigt. Angesichts drastisch überhöhter Gehälter der fest angestellten Mitarbeiter und einem ständig erweiterten Angebot an Spartensendern und Online-Präsenzen sind Einsparungen weit über den genannten Betrag nicht nur möglich, sondern dringend geboten. Aber das sah der Erste Senat des BVerfG unter dem Vorsitz des Merkel-Vertrauten Stephan Harbarth natürlich anders und demontierte lieber die demokratischen Institutionen und den Föderalismus, um den längst zu Propagandaorganen der Regierung verkommenen Rundfunkanstalten die geforderten zusätzlichen Mittel in Höhe von etwa 400 Millionen Euro jährlich zukommen zu lassen.
Bezeichnenderweise war es nicht etwa das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“, das diesen Skandal öffentlich kritisierte, sondern die vielgescholtene BILD-Zeitung. Zitat: „Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung für ARD und ZDF ist mehr als ein Skandal – es gefährdet die Grundfesten der föderalen Demokratie […] Die Verfassungsrichter haben ein gefährliches Vakuum geschaffen: den außer staatliche Kontrolle geratenen Staatsfunk.“ Das ist Klartext, wie er in diesem Lande selten geworden ist, denn normalerweise passt kein Blatt Papier zwischen Politik und „Haltungsmedien“, wenn es darum geht, den Bürger zu indoktrinieren und zu entrechten.
Was die eigentlich unveräußerlichen bürgerlichen Grundrechte wie Meinungs- und Demonstrationsfreiheit anbetrifft, hat sich – befördert von teilweise absurden Pandemie-Restriktionen – inzwischen eine Zweiklassengesellschaft etabliert. Politisch erwünschte „bunte“ Demonstrationen oder Veranstaltungen wie der Christopher Street Day in Berlin haben auch in Corona-Zeiten nichts zu befürchten, selbst wenn massiv gegen die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht verstoßen wird. Ganz anders bei den sogenannten „Querdenkern“, wo Politik, Justiz und Behörden in schöner Einigkeit alles unternehmen, um Demonstrationen zu verbieten und bei Zuwiderhandlungen sogar zu Gewaltmaßnahmen greifen, die man sonst nur aus totalitären Staaten kennt. Jeder Interessierte kennt wohl inzwischen einige der Video- und Fotodokumente, die das brutale Vorgehen der Berliner Polizei gegen friedliche Demonstranten belegen. Dass der Dienstherr der übergriffigen Polizeitruppe ein ehemaliger SED-Mann ist (Innensenator Andreas Geisel), sei nur am Rande erwähnt, dürfte aber nicht ganz untypisch für die Berliner Politik sein, die man in ihrer Kombination aus wirtschaftlichem Totalversagen, desolater innerer Sicherheit und Repression gegen Andersdenkende getrost als Blaupause für das zukünftige „neue Deutschland“ betrachten kann.
Die alarmierenden Bilder aus Berlin haben inzwischen sogar den UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer auf den Plan gerufen, der nicht nur den martialischen Auftritt der Polizei gegen friedliche Demonstranten kritisierte, sondern auch eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Übergriffen einfordern will.
Um das Abdriften unseres Landes in einen sich zunehmend totalitär gebärdenden Staat zu diagnostizieren, genügt im Grunde ein Blick auf die Internetseiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wo in Bezug auf die „Querdenker“ folgende bemerkenswerte Zeilen zu finden sind: „Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht […] Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern […] Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daher einen neuen Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ eingerichtet.“
Gäbe es in diesem Land noch eine Medienlandschaft, die sich als vierte Gewalt und Kontrollinstanz der Regierenden versteht, hätte ein Aufschrei durch den Blätterwald gehen müssen, denn damit werden nicht nur die Grundrechte der Bürger wie Demonstrations- und Meinungsfreiheit untergraben, sondern im Grunde jegliche Kritik an staatlichen oder behördlichen Maßnahmen unter Generalverdacht gestellt.
Doch es ist nicht nur der inzwischen auch personell auf Linie gebrachte Verfassungsschutz, der die bürgerlichen Grundrechte, die er eigentlich schützen soll, zur Disposition stellt, auch der Gesetzgeber selbst blieb nicht untätig. In dem unlängst verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität lautet die Neufassung des § 188 (1) StGB wie folgt: „(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Diese Formulierung erinnert fatal an die repressiven Strafgesetze der beiden deutschen Diktaturen. Die selektive Strafandrohung, mit deren Hilfe man fast jegliche Kritik an politischen Funktionären und Amtsträgern kriminalisieren kann, hat durchaus anrüchige Vorbilder. So findet sich im Strafgesetzbuch der DDR in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 ein durchaus ähnlich klingender Gummiparagraph: „§ 106. Staatsfeindliche Hetze. (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln […] Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert […] wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
40 Jahre vorher wurde am 20. Dezember 1934 vom NS-Regime das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ erlassen, das unter anderem diesen Paragraphen enthielt: „§ 2 (1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“
Man sollte sich keiner Täuschung hingeben, denn all das geschieht keinesfalls zufällig oder im Übereifer einzelner Amtsträger, nein, die zunehmende Repression gegenüber kritischen Stimmen ist auch eine Folge des Totalversagens von Regierung und Behörden nicht nur in der Coronakrise, sondern auf allen wichtigen Feldern – von der Energiewirtschaft bis zum Hochwasserschutz.
Um vom eigenen Versagen abzulenken, müssen immer neue Sündenböcke gefunden werden (AfD-Wähler, Querdenker, Ungeimpfte), auf die man den Volkszorn lenken kann. Totalitäre Systeme entstehen und behaupten sich in erster Linie durch das Schüren von Angst und Panik, wie aktuell vor der Delta-Variante des Covid-19-Virus und der angeblich drohenden Klimakatastrophe. In ihrer Angst sollen die Bürger restriktive staatliche Maßnahmen und den Abbau von Bürgerrechten als „alternativlos“ akzeptieren und bedingt durch das mediale Dauerfeuer und in Ermangelung klassischer Werte tut das eine Mehrheit auch nur zu bereitwillig. Dass dieser Weg schnurstracks in ein totalitäres System führt, bemerken die Bürger – wenn überhaupt – meistens erst, wenn es zu spät ist …
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Text: Gast