Ein Gastbeitrag von Gregor Amelung*
Wenn man sich die Klassiker von Alfred Hitchcock ansieht, erkennt man schnell, wie künstlich befruchtend Zensur sein kann. Denn wenn Sex, Nacktheit und Brutalität verboten sind, dann muss man kreativ werden, will man einen Mörder wie in „Psycho“ darstellen. Auf ganz ähnliche Weise ist im 18. Jahrhundert die politische Tierfabel entstanden. Mit ihr konnten Systemkritiker die Herrschenden aufs Korn nehmen, ohne von den Kritisierten ins Gefängnis geworfen zu werden.
Auch religiöse Verbote können zu künstlerischen Höchstleistungen anspornen. So entstand in der muslimischen Welt wegen des Verbots der bildlichen Darstellung des Propheten eine atemberaubende Ornamentik. Von dieser Kunst zeugen heute Kulturdenkmäler wie das indische Taj Mahal oder die Blaue Moschee in Samarkand.
Insofern kann man religiösen Verboten, Majestätsbeleidigungs-Paragrafen oder der Zensur nicht per se eine positive Wirkung absprechen. Verbote regen den menschlichen Geist an, sie zu umgehen und zum Beispiel das Göttliche auf andere Art zu preisen. Das ist die positive Seite eines Bilderverbots. Die negative hat vor kurzem der französische Lehrer Samuel Paty zu spüren bekommen. Der hatte zur Erklärung der Meinungsfreiheit in seinem Unterricht unter anderem die sogenannten Mohammed-Karikaturen gezeigt.
Bevor Paty das tat, hatte er es religiös empfindsamen Schülerinnen und Schülern freigestellt, dass Klassenzimmer zu verlassen (nach anderen Angaben: den Blick abzuwenden). Ein vorbildliches Verhalten, denn Samuel Paty hatte abgewogen zwischen dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner religiösen Gefühle und dem allgemeinen Recht auf Bildung bzw. Information. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch anwenden. Ein Prinzip, das man aus US-Krimis kennt: „Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden …“
Miranda-Belehrung
Diese sogenannte Miranda-Belehrung geht auf ein Urteil des US-amerikanischen Supreme Court zurück. Das hatte 1963 geurteilt: Ein Geständnis in einem Polizeiverhör ist als Beweis vor Gericht nur dann zulässig, wenn der Verdächtige vorher über seine Rechte belehrt worden ist und ausdrücklich auf sie verzichtet hat. Im Fall von Ernesto Arturo Miranda hatte es diese Aufklärung aber nicht gegeben, und damit war sein Geständnis hinfällig.
Es ist also keine Holschuld des Bürgers, seine Rechte zu kennen, sondern eine Bringschuld des Staates, sie zu vermitteln. Eben dieser Bringschuld kam Samuel Paty in seinem Kurs für Staatsbürgerkunde am Dienstag dem 6. Oktober 2020 nach. Wie in den Jahren zuvor erläuterte der Lehrer das Recht auf Meinungsfreiheit auch anhand der Mohammed-Karikaturen.
Bisher hatte sich nie jemand an Patys Unterrichtsmethode gestoßen. Das änderte sich am folgenden Tag, dem 7. Oktober, als sich eine Mutter bei der Schule beschwerte, Paty habe ihre Tochter „wegen ihres Glaubens“ aus der Klasse verwiesen. Ein Vorwurf, der nach Diskriminierung klang.
Daraufhin organisierte der Beschuldigte auf Wunsch der Schulleitung eine Aussprache und entschuldigte sich sogar, um die Wogen zu glätten. Und das hätte wahrscheinlich auch funktioniert, und wir in Deutschland hätten nie etwas von Monsieur Paty erfahren, wäre da nicht zeitgleich der Vater einer 13-Jährigen auf den Plan getreten: Brahim C.
Dem hatte seine Tochter (fälschlicherweise, denn sie war gar nicht in Patys Unterricht anwesend gewesen) berichtet, dass der Lehrer im Unterricht ein Nacktbild Mohammeds gezeigt habe. Seiner Entrüstung darüber machte Vater C. in der Schule und in den sozialen Netzwerken Luft. Darüber hinaus zeigte er Paty bei der örtlichen Polizei wegen des Verbreitens von Pornografie gegenüber Minderjährigen an.
Wenig plausibel
Spätestens hier wundert man sich. Mag sein, dass ein 47 Jahre alter Lehrer einem minderjährigen Schüler oder einer Schülerin pornografisches Material zeigt. Von so etwas hat man schon mal gehört oder in einem Roman gelesen.
Aber gleich der gesamten Klasse? Ist das ein plausibler Tathergang?
Und als männliches Pin-up wählt sich der Pädagoge dann ausgerechnet den Propheten aus? Angeblich in der nackten Rückansicht, was Fragen zur Pornografie-Definition von Brahim C. aufwirft. Denn es wäre ja durchaus möglich, dass seine Tochter, bevor sie das 18. Lebensjahr erreicht hat, abermals von einem Lehrer oder einem Schulbuch mit „Pornografie“ konfrontiert werden würde. Etwa im Kunstunterricht mit dem David von Michelangelo. Wäre dessen Nacktheit dann auch wieder Grund für Vater C., Anzeige bei der Polizei zu erstatten?
Unterstützung bei seinen Anschuldigungen erhielt Brahim C. von Abdelhakim Sefrioui. Der marokkanische Prediger kennt sich aus mit Schulen. Bereits 2011 hatte er erfolgreich Druck auf einen Schulleiter in Saint-Ouen ausgeübt, weil der einer Schülerin das Tragen einer Abaya nicht erlauben wollte.
Die Abaya ist ein in der Golfregion verbreitetes Kleidungsstück, eine Art Überkleid, das von Frauen über der normalen Kleidung getragen wird und sie so bedeckt. Im schulseitigen Verbot einer solchen Bedeckung erkannte Monsieur Sefrioui allerdings nicht etwa die Wertung derselben als altmodisch-überholten Dresscode oder „Abaya-Feindlichkeit“, sondern knallhart als „Islamophobie“. Mit diesem Vorwurf bewaffnet setzte er sich dann dahingehend durch, dass die Schule nun auch das Tragen von „sehr langen Röcken“ zuließ.
Auch im Fall des Lehrers Samuel Paty zeigte Sefrioui klare Kante. Der Lehrer sei „ein Schurke, der die Meinungsfreiheit instrumentalisiere“, so sein Urteil.
Ketzerei und Majestätsbeleidigung
Ähnliches hätte Sefrioui, wäre er ein christlicher Fundamentalist, wohl auch der Komikertruppe Monty Python vorgeworfen und sich über „Das Leben des Brian“ echauffiert. Der Streifen kam 1979 in die Kinos. Ein Jahr später kam Sefrioui nach Frankreich. Insofern hätte ihm im Jahr 2020, also 40 Lebensjahre später, eigentlich bewusst sein müssen, dass Ketzerei im laizistischen Frankreich nicht etwa verboten, sondern erlaubt ist, und dass die Meinungsfreiheit nicht nur einen am Kreuz singenden Messias deckt, sondern auch nackte, fliegende Babypuppen des US-Präsidenten. Und daraus hätte Monsieur Sefrioui den naheliegenden Schluss ziehen können, dass die Meinungsfreiheit im Geistlichen Ketzerei und im Weltlichen Majestätsbeleidigung erlaubt.
Ein Blick ins benachbarte Deutschland hätte noch darüber informiert, dass sich dagegen nicht mal der Stellvertreter Christi auf Erden, der gleichzeitig Staatsoberhaupt des Vatikanstaats ist, schützen kann, siehe Titanic-Ausgabe Nr. 7/2012 „Halleluja im Vatikan: Die undichte Stelle ist gefunden“.
Ein kurzer Blick auf die Vorder- und Rückseite reichen aus, um den oft erhobenen Vorwurf zu entkräften, dass nur die muslimische Community in einer Demokratie unter Zumutungen wie den Mohammed-Karikaturen zu leiden habe. Nein, sie leidet mit vielen anderen gemeinsam, und dieses „Leiden“ nennt man auch Toleranz.
Dass dies so ist, kann man natürlich bedauern. Aus Pietät oder wegen verletzter Gefühle oder auch aus Gründen des (guten) Geschmacks. Trotzdem gibt es keine Ausnahmen. Nicht für Ketzerei und auch nicht für Majestätsbeleidigung. Es kann sie nicht geben. Denn Ausnahmeregelungen würden dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen – neben der Meinungsfreiheit eine weitere zivilisatorische Errungenschaft, die wir der Aufklärung zu verdanken haben. Sie machte aus Untertanen Bürger und versetzte diese in die Lage, über die Mächtigen und die Macht – sei sie weltlichen oder geistlichen Ursprungs – zu reden, zu streiten, zu schreiben – und auch zu spotten.
Falsche Interpretation
Das sehen einflussreiche Korangelehrte allerdings etwas anders. Zwar begrüßen auch sie die Aufklärung, messen ihr aber keine größere kodifizierende Kraft bei. Für sie ist die europäische Aufklärung nichts weiter als eine Befreiung der damals lebenden Menschen vom Christentum, das aus muslimischer Sicht eine falsche Interpretation des wahren Glaubens ist.
Aus dieser Logik heraus ergibt sich dann zwangsläufig ein anderes Koordinatensystem, in dem die Aufklärung zu einem reinen Instrument der Emanzipation vom Christentum wird, ihre normative Kraft verliert und die muslimische Gesellschaft selbst einer eigenen Aufklärung nicht bedarf.
Für die Gegenwart bedeutet das, dass die ehemals christlich geprägten Europäer im Moment auf der Suche sind. Bisher haben sie es noch nicht vermocht, die Klarheit und Eindeutigkeit des Korans für sich zu entdecken. Und das, obwohl alle Menschen nach muslimischer Auffassung als Muslime geboren werden. Erst nach der Geburt findet dann ein Entfremdungsprozess durch Erziehung, Schule und Gesellschaft statt. Ohne diese irreführenden Einflüsse wäre der Weg stattdessen klar und der Einzelne könnte ihn leicht beschreiten.
Das sind die Grundkoordinaten, an denen sich viele religiöse Muslime orientieren. Insofern ist es logisch, dass sie auch eine weitere Errungenschaft der Aufklärung zwar kennen und begrüßen, aber auch ihr eine leicht andere Bedeutung beimessen: die Religionsfreiheit. Sie wird meist als eine „Religionsfreiheit zum Islam hin“ verstanden. Der kleine, aber feine Unterschied verwischt in den meisten deutschen TV-Diskussionen zum Thema Islam. Deutlich zu Tage treten würde er nur, wenn man auf die Behandlung der Menschen zu sprechen käme, die ihre Religionsfreiheit eben nicht hin zum Islam sondern raus aus dem Islam leben wollen.
Bedrohte Apostate
Muslimische Theologen halten eine solche Auslegung der Religionsfreiheit für nahezu unzulässig, denn die Abkehr eines Muslims vom Islam gilt als eines der schwersten Vergehen, dessen sich ein Gläubiger schuldig machen kann. In vielen Ländern drohen dem „Apostaten“ gravierende zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen, obwohl in einigen dieser Länder dem Wort nach die Religionsfreiheit gilt.
Die Abkehr wiegt umso schwerer, wenn sich der Ex-Muslim einer anderen Religion wie dem Christentum zuwendet, denn das ist aus Sicht der islamischen Theologie bereits korrigiert und durch Mohammed abgelöst worden.
Darüber hinaus nehmen viele Theologen, Historiker und auch Journalisten aus dem muslimisch-arabischen Raum das Christentum als eine „westliche“ Religion wahr. Es ist die Religion der ehemaligen Kolonialherren und der Kreuzfahrer. Diese Geschichtsinterpretation zieht einen kontinuierlichen Bogen von den Kreuzrittern des Mittelalters über Napoleons Ägypten-Expedition 1799, der Landung amerikanischer Marines und französischer Fallschirmjäger in Beirut 1983 bis hin zum heutigen Staat Israel. Dort angekommen, ist man dann mitten in der Tagespolitik. Und so wundert es nicht, dass sich dieses Geschichtsbild bis weit in die muslimisch-arabische TV- und Pop-Kultur verbreitet hat.
So werden die Kreuzzüge etwa in Hochglanz-Dokumentationen von Aljazeera wie völkerrechtswidrige Angriffs- und grundlose Eroberungskriege dargestellt, die sich gegen den Islam gerichtet haben. Auf dieser Folie analysieren dann Historiker aus Ägypten oder den Golfstaaten den gerechten Verteidigungskrieg der Muslime, und Theologen beschwören die Umma, die Gemeinschaft aller Gläubigen, die letztendlich zum Sieg über die Aggressoren verholfen hat.
Diese Geschichtsdarstellung wird ganz oder teilweise auch in deutschen Talkshows, Diskussionsrunden oder Zeitungsinterviews zum Thema Islam akzeptiert, weil man als moderner Europäer verständlicherweise mit dem brutalen Fanatismus der Kreuzritter nichts mehr am Hut hat. Trotzdem ist hier ein Blick auf die historische Realität wichtig.
Fatimiden und Seldschuken
Bis ins Jahr 614 bzw. 637 hatten Palästina und Jerusalem zum Oströmischen Reich gehört, womit christlichen Pilgern eine Wallfahrt ins Heilige Land quasi automatisch offen stand. Nach der arabisch-muslimischen Eroberung änderte sich an diesem Status nahezu 400 Jahre nichts. Erst im 11. Jahrhundert knirschte es. Zuerst kam es 1009 durch Kalif al-Hakim zur Zerstörung der Grabeskirche, die an der überlieferten Stelle der Kreuzigung Christi steht. Ab Mitte des Jahrhunderts wurden dann die Pilgerreisen selbst erschwert. Pilger wurden aus Jerusalem ausgewiesen und auf ihren Pilgerrouten überfallen. 1073 verloren die Fatimiden Jerusalem an die weniger toleranten Seldschuken, womit die christlichen Wallfahrten fast vollständig zum Erliegen kamen.
Erst danach rief Papst Urban II. im Jahr 1095 zum I. Kreuzzug auf. Insofern kann man die Kreuzzüge aus heutiger Sicht selbstverständlich als brutal geführte Kriege mit Gewaltexzessen gegen Juden und andere Zivilisten charakterisieren, historisch grund- bzw. anlasslos waren sie allerdings nicht. Und ohne die vorgenannten Gründe wäre es womöglich nie zu diesen militärisch extrem aufwendigen Unternehmungen gekommen.
Die zweite wirkmächtige Geschichtsthese im arabisch-muslimischen Raum berichtet von einem Know-how-Transfer, der über das spanische Kalifat von Córdoba als Brücke abgewickelt wurde. Von hier aus gelangte das Wissen der muslimisch-arabischen Welt nach Europa und erlaubte der rückständigen westlichen Welt in den Folgejahren, das wissenschaftsfeindliche Mittelalter zu verlassen. Der Bund für islamische Bildung in Berlin berichtet darüber so: „Innerhalb eines Jahrhunderts nach dem Tod des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm und seiner reinen Nachkommenschaft) eroberten die Muslime nicht nur neue Gebiete, sondern entwickelten sich zu wissenschaftlichen Wegbereitern, die sich durch Originalität und Produktivität auszeichneten. Sie warfen sozusagen den ‚Ball des Wissens‘ über den Zaun nach Europa …“
Dass der „Ball des Wissens“ unter anderem mit der galenischen Medizin des römischen Arztes Galenus (128/130–199/216) aufgepumpt war, fällt hier und andernorts gern unter den Tisch.
Schwärzliches Urin
Galenus’ Lehre von den guten und schlechten Körpersäften und deren Farben war damals in Orient und Okzident gleichermaßen anerkannt. Und so interpretierte der brandenburgische Hofmedicus Elsholtz noch im 17. Jahrhundert nach einer Bluttransfusion schwärzlichen Urin als das Ausscheiden schlechter Säfte. Dass sein Patient in Wahrheit einen Transfusionsschock erlitten und die Behandlung nur mit Ach und Krach überlebt hatte, ahnte Elsholtz nicht.
Es dauerte im Westen Jahrhunderte, bis man die fehlerhaften Deutungen und Dogmen der galenischen Medizin überwunden hatte und den Blutkreislauf im Zusammenspiel mit der Lunge vollständig entschlüsselt hatte. Gleiches gilt für die Überwindung des geozentrischen Weltbildes, auf dessen Basis Newtons Gesetze der Schwerkraft und damit die moderne Physik unmöglich gewesen wären.
Allerdings werden diese bahnbrechenden Erkenntnisse etwa in der arabischen Version von Wikipedia eher beiläufig beschrieben und nicht in einen größeren Kontext gestellt. Entsprechend konstatiert auch der Bund für islamische Bildung: „Vor 1.000 Jahren waren die Muslime die großen Vorreiter der internationalen Wissenschaftsforschung … Heute, im 20. Jahrhundert, nehmen die Vereinigten Staaten von Amerika diese Position ein. Das Pendel kann jedoch auch wieder zurückschwingen.“
So harmlos der letzte Satz auch klingt, er hat es in sich. Denn der enorme Fortschritt in Forschung und Wissen im Europa des 18. und 19. Jahrhunderts gehen hier eben nicht auf die Gedanken der Aufklärung zurück (bzw. sind mit ihnen aufs engste verzahnt), sondern der damalige europäische Fortschritt beruhte auf einer Pendelbewegung.
Der Kölner würde sagen „Et kütt wie et kütt“ (Es kommt wie es kommt).
Dampfmaschine und iPhone
Das klingt sympathisch, führt aber weder zur Dampfmaschine noch zum iPhone. Allerdings entlastet so eine Philosophie die muslimische Gesellschaft von der lästigen Frage nach der eigenen Innovationsfähigkeit in den vergangenen Jahrhunderten.
Bei derart wirkmächtigen Erzählungen in und um den Islam herum ist es umso wichtiger, dass es Lehrer gibt wie Samuel Paty, die die Errungenschaften der Aufklärung an die heranwachsende Generation weitergeben. Und das möglichst ohne sich bei der Polizei dafür rechtfertigen zu müssen. Aber genau das musste der Geschichts- und Geografielehrer sechs Tage nach seiner umstrittenen Schulstunde tun.
Möglicherweise absolvierte Samuel Paty diesen Gang allerdings viel nüchterner und abgeklärter, als man sich das heute vorstellen kann. Denn Paty kannte die Realität an den französischen Schulen, wo Forderungen von muslimischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach getrennten Toiletten sowie eigenen Tischen in der Mensa, um sich nicht mit „Unreinen“ zu mischen, keine Seltenheit sind. Andere weigern sich, das Zeitalter des Kathedralenbaus im Geschichtsunterricht durchzunehmen oder geometrische Formen in Mathe zu zeichnen, wenn diese einem Kreuz ähnlich sehen.
Die Liste ist lang und bereits 16 Jahre alt. Sie stammt aus dem Jahr 2004. Erstellt hatte sie damals der Generalinspektor im Erziehungsministerium Jean-Pierre Obin. Damals wurde er als „Alarmist“ abgetan. Inzwischen ist Obin an der Universität Cergy-Pontoise als Dozent tätig und stellt nüchtern fest: Die Hälfte aller Lehrerinnen und Lehrer „zensiert sich aus Angst selbst“ bei Gesprächen mit muslimischen Schülern über Themen wie Religion oder Meinungsfreiheit.
Höllenhund exekutiert
Nachdem Monsieur Paty am Montag, dem 12. Oktober seine Vernehmung auf der Polizeiwache der Gemeinde Conflans-Sainte-Honorine hinter sich hatte, verließ er das Gebäude. Zuvor hatte er allerdings noch Anzeige erstattet. Wegen Verleumdung und übler Nachrede. Vier Tage später war er tot. Ermordet von einem 18-jährigen, der nach der Tat auf Twitter verkündete: „An Macron, Herrscher der Ungläubigen, ich habe einen deiner Höllenhunde exekutiert, der es gewagt hat, Mohammed zu erniedrigen.“
In den deutschen Medien wurde über den Mordfall an dem französischen Lehrer eher verhalten berichtet. „Je suis Samuel Paty“ hörte und las man nur vereinzelt. Als Terrorakt in Frankreich deklariert, wurde Samuel Patys Tod fein säuberlich aus dem größeren Kontext des politischen Islam herausgelöst und zur inneren Angelegenheit von Staatspräsident Emanuel Macron gemacht. Urplötzlich war Frankreich Ausland.
Eine Einordnung, die beruhigen mag, aber leichtfertig ist. Denn während der französische Lehrer Samuel Paty tot ist, steht der deutsch-ägyptische Publizist Hamed Abdel-Samad nach Morddrohungen unter Polizeischutz. So, als wäre er Kronzeuge in einem Mafia-Prozess oder ein übergelaufener russischer Spion. Dabei ist Abdel-Samad ein Intellektueller, dessen einziges Vergehen darin besteht, dass er laut denkt und sich kritisch mit dem Islam auseinandersetzt.
Hamed Abdel-Samad könnte also jederzeit unser Samuel Paty werden.
Seine individuelle Freiheit hat der Deutsch-Ägypter schon lange verloren. Die vom Steuerzahler bezahlten Bodyguards und die gepanzerten Fahrzeuge schützen nur noch sein Leben. Sechs Jahre geht das nun schon so. Eigentlich müsste sich hier die viel gepriesene Zivilgesellschaft erheben und sagen: „Ich bin Hamed Abdel-Samad!“ Proaktiv, und nicht erst, nachdem dem streitbaren Kopf etwas zugestoßen ist.
Also: „Ich bin Hamed Abdel-Samad!“ solange, bis der Mann wieder durch deutsche Fußgängerzonen laufen kann. So wie er Lust und Laune hat. Frei von Angst. Denn das ist sein gutes Recht als Bürger dieses Landes.
Kein Interesse an Rasenmähern
Dafür müsste sich eigentlich auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland stark machen. Zumal sein Vorsitzender Aiman Mazyek das Problem, Bürger zweiter Klasse zu sein, zu kennen scheint. Auch Mazyek leidet unter „Hassmails“ an sich oder seine Mitarbeiter. Auch er möchte „Bürger sein, anerkannt und willkommen“, „ohne dass gesagt wird, das ist ein muslimischer Mann, der den Rasenmäher schiebt, sondern ein Bürger von nebenan.“ Ähnliches wünscht sich wohl auch Abdel-Samad. Kann sein, dass er kein Interesse an Rasenmähern hat und die Gänseblümchen und das Unkraut einfach wuchern lässt. Aber ansonsten sind die Wünsche der beiden nach bürgerlichem Frieden wohl vergleichbar.
Aber ich fürchte, so schön die Vorstellung ist, es ist wohl eine Utopie. Mazyek gibt sich zwar in Talkshows, Interviews und Büchern rund um den Islam gerne als weltoffener, aufgeklärter Liberaler. Aber er kann auch anders. Als die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung 2011 die Islamkritikerin Necla Kelek mit dem Freiheitspreis ehrte, ließ Mazyek demonstrativ seine Mitgliedschaft bei den Liberalen ruhen und erklärte, Kelek sei eine „einschlägig bekannte Islamhasserin“.
Einer Kritikerin mit dem Verweis auf das vermeintliche Motiv Hass einfach so jede Berechtigung abzusprechen und sie mit der Phrase „einschlägig bekannt“ semantisch in die Nähe von Kleinkriminellen wie Laden-, Taschen- und Trickdieben zu rücken, zeugt nicht gerade von Dialogbereitschaft.
Vier Jahre später kritisierte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland dann die Verleihung des Medienpreises M100. Der Preis ging damals an den Schöpfer der Mohammed-Karikaturen, den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard, der, so Mazyek „unseren Propheten in unseren Augen mit Füßen getreten hat und … alle Muslime eigentlich [auch].“
Nur Feder und Pinsel
Eine Aussage, die irritiert. Westergaard hat Feder und Pinsel benutzt. Keine Springerstiefel. Und er hat das bzw. sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt bzw. ausgeschöpft. Aber Aiman Mazyek scheint in diesem Punkt eine größere Nähe zum Islam als zur Meinungsfreiheit zu haben.
So zu denken und zu sprechen ist als Bürger zwar sein gutes Recht, denn die Meinungsfreiheit deckt wie gesagt eine ganze Menge und sie bleibt bei Angriffen passiv. Trotzdem wünscht man sich von einem Vorsitzenden einer Glaubensgemeinschaft in einer Demokratie doch einen etwas weicheren Angriff auf ein Grundrecht; ein Angriff, der in seiner Ausführung vielleicht erkennen lässt, dass es dem Angreifer schwer fällt anzugreifen, was er angreift; ein Angriff, der eine gewisse Demut erkennen lässt vor der Geschichte, die zu diesem zentralen Grundrecht geführt hat. Denn es ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern erdacht, erkämpft und erstritten worden. Über Jahrhunderte. Aber all das spürt man nicht. Und da hilft es wohl auch nicht, wenn man dem Bürger Mazyek beim Rasenmähen einen Satz zuruft, der dem Bürger Voltaire zugeschrieben wird: „Ich missbillige zwar, was Sie sagen, aber ich werde bis zum meinem Tod Ihr Recht verteidigen, es sagen zu dürfen.“
Bild:
Text: gast
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