Freispruch nach Beschimpfung von AfD-Politiker als „Arschloch“ Amtsgericht beruft sich auf Formfehler

Selbst kritische Plakate über Grünen-Politiker mit der Frage, ob ein Robert Habeck bis drei zählen kann, oder eine Bezeichnung eines SPD-Senators als „Pimmel“ im Internet führen heutzutage schon zu Hausdurchsuchungen (siehe hier). Ein Blogger bekam massiven Ärger mit der Justiz, weil er Ricarda Lang als „zu dick“ bezeichnete – was dazu führte, dass ihm sein Bankkonto gekündigt wurde. Der Unternehmer Peter Weber wurde in erster Instanz zu 3.200 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er ein Foto mit Tessa Ganserer im Internet wie folgt kommentierte: „Das sind die Grünen im bayerischen Landtag. Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm.“ Als Weber in Berufung ging, erhöhte die zweite Instanz die Geldstrafe auf 24.000 Euro. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Verurteilung im Wesentlichen.

So strafwürdig unsere Justiz selbst bei den kleinsten Beleidigungen gegen Grüne und Sozialdemokraten ist – so wenig hat sie offenbar an üblen Beleidigungen von AfD-Politikern auszusetzen. Jetzt gab es einen Freispruch für einen Starnberger Unternehmer, nach einem „Arschloch“-Post in den sozialen Medien gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner im Frühjahr 2023.

Brandner hatte zum Thema Corona-Impfbooster eine Karikatur gepostet, die Karl Lauterbach als Totenkopf zeigte und dazu geschrieben: „Wie schaut’s eigentlich mit dem nächsten Boost bei den – nach meinem Empfinden gar nicht mehr allzu zahlreich vorhandenen – Impflamisten & Coronahysterikern aus?“

Der Starnberger Unternehmer Patrick W. kommentierte Brandners Beitrag im vermeintlichen Schutz der Anonymität unter einem Pseudonym mit dem Wort „Arschloch“. Leider typisch für selbsternannte „Kämpfer gegen rechts“ – statt auf Argumente oder Disput setzen sie auf Beleidigungen. Sechs Monate später erhielt der Mann aus Starnberg vom zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl über 3.000 Euro. Darin hieß es: „Sie beleidigten den Geschädigten mit dem Wort ‚Arschloch‘, um Ihre Missachtung auszudrücken.“

Der Unternehmer legte Einspruch ein. Die darauf folgende Verhandlung war nach 15 Minuten beendet. Mit einem Freispruch. Offiziell wegen eines Formfehlers – weil der Strafantrag des Bundestagsabgeordneten nur per Mail gestellt würde und nicht mit der  Post. Das sei unzulässig, so das Gericht.

Medien wie die „Bild“ feiern jetzt den freigesprochenen Mann. Ordinäres und pöbelndes Verhalten wird von unseren Medien als Vorbild dargestellt – solange gegen die „Richtigen“ gehetzt wird. Die Boulevard-Zeitung zeigt ein großes Bild, auf dem der Pöbler posiert, ganz oben in ihrem Beitrag und zitiert ihn wie folgt: „Ich bin froh über den Ausgang. Den Kommentar habe ich gemacht. Allerdings kann ich nichts dafür, wenn sich Herr Brandner dadurch angesprochen fühlte.“

Der Verteidiger des Unternehmers erklärte dem Blatt zufolge: „Es ist erstaunlich, dass einem ausgebildeten Juristen so ein Fehler unterläuft. Aber selbst mit einem formgerechten Strafantrag bin ich sicher, dass es zum Freispruch gekommen wäre. Denn der Kommentar ‚Arschloch‘ unter dem Beitrag hätte sich genauso gut auf Herrn Lauterbach beziehen können und nicht auf Herrn Brandner.“

Und weiter: „Wer so austeilt wie Herr Brandner, der müsste eigentlich auch einstecken können.“

Brandner selbst erklärte, er habe von dem Strafantrag nichts gewusst, sein Büro habe diesen gestellt, wie in vielen anderen Fällen auch.

Formell ist an der Entscheidung nichts auszusetzen. Tatsächlich verharrt die deutsche Justiz im digitalen Mittelalter und Strafanträge sind per Mail nicht gültig. Allein die Tatsache, dass dies bei dem Strafbefehl niemandem aufgefallen war, legt allerdings den Verdacht nahe, dass die Entscheidung auch anders hätte ausfallen können, insbesondere, wenn ein Grüner beleidigt worden wäre. Die Frage drängt sich auf, ob das Gericht gezielt nach einem Weg suchte, um den Angeklagten freizusprechen.

Zur Erinnerung: Laut Gerichtsbeschluss darf auch Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden.

Ganz anders dagegen, wenn es gegen Rot-Grün geht. Zeitnah zu dem Freispruch für die Beschimpfung des AfD-Manns als „Arschloch“ wurde vergangene Woche Ex-Richter Werner Heinrich (79) vom Amtsgericht Reutlingen zu 60 Tagessätzen verurteilt, wegen eines Schimpf-Gedichts über Wirtschaftsminister Robert Habeck auf Facebook. Darin bezeichnete der altgediente Jurist den Grünen-Politiker als Idiot, verglich ihn mit „Hundekot“ und legte ihm ans Herz, sich zu „verpissen“. Anders als eine Beschimpfung von Weidel als „Nazi-Schlampe“ ist das jedoch für unsere Justiz keine Satire. Der pensionierte Richter muss nun 7.800 Euro Geldstrafe bezahlen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht – aber mein Glaube an den Rechtsstaat ist längst verschwunden. Unsere Justiz ist in einem hohen Maße politisiert und urteilt überwiegend so, wie es ihrem Arbeitgeber – dem rot-grün dominierten Staat – passt. Eine Einschränkung muss ich jedoch machen: Es gibt immer noch unabhängige Richter, die nach Recht und Gesetz urteilen und nicht opportunistisch nach dem Zeitgeist – wie ich selbst erlebt habe, als die Klage von ARD-Cheffaktenfinder Gensing gegen mich abgeschmettert wurde (siehe hier und hier). Aber man muss viel Glück haben, um an einen solchen zu geraten. Und ich fürchte: Mit jedem Jahr werden die Chancen, solches Glück zu haben, geringer.

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