Krachende Ohrfeige für ARD-Chef-Faktenfinder Gensing vor Gericht Wenn öffentlich-rechtliche Journalisten anderen eine Grube graben...

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Haben Sie das auch schon erlebt? Eine besonders gute Nachricht ist Ihnen so wertvoll, dass Sie sie nicht gleich weitergeben wollen – sondern ganz in Ruhe, in aller Ausführlichkeit, im passenden Moment? So ging es mir mit dem Prozess, den der Chef-Faktenfinder der ARD, Patrick Gensing gegen mich angestrengt hat. Faktisch wollte er mich in meinen Augen mundtot machen und mich einschüchtern. Ich hatte eine „Kachel“ von ihm auf Twitter geteilt: Ein Profilbild mit einem Zitat von ihm, wonach es im Journalismus weniger um Fakten als um Haltung geht.

Klar, eine peinliche Aussage in Sachen Fakten von jemandem, der sich angeblich ganz den Fakten verschrieben hat, bzw. deren angeblicher Prüfung im Austausch gegen das Geld der Gebührenzahler. Was ich auf meine Kritik erlebte, erinnerte an einen schlechten Film. Ein Anruf bei meinem Bruder unter fadenscheinigem Vorwand, um meine Adresse herauszubekommen, ein tobender Anwalt mit unschönen Methoden und dann eine Klage, die am Heiligabend 2019 zugestellt wurde. Ich will hier nicht in die Details gehen, die finden Sie hier. Schon im großen Ganzen ging Gensings Schuss daneben, wenn ich das augenzwinkernd so zusammenfassen darf: Gensing entpuppte sich als Kraft, die das Böse will, doch das Gute schafft – denn seine Klage war der Startschuss für meine Seite, die es von fast Null auf bis zu 52 Millionen Zugriffe im Monat schaffte und damit zu einem Faktor in der Medienlandschaft wurde.

Insofern wäre auch eine Niederlage gegen Gensing zu verkraften gewesen. Der ARD-Mann bot vor Gericht seinen eigenen Mitarbeiter Wulf Rohwedder als Zeugen auf, der – was mich nicht wunderte – ganz in seinem Sinne aussagte. Rohwedder hat das strittige Bild, wegen dessen Nutzung mich Gensing abmahnte, gemacht. Angeblich hat er dann aber Gensing das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht übertragen – rein mündlich, einen Vertrag gab es nicht – man höre und staune. Und nur als Besitzer aller Rechte konnte Gensing mich abmahnen. Wie er meinte. Mein Verdacht war von Anfang an: Hier wird das Urheberrecht missbraucht, um einen Kritiker einzuschüchtern. So setzte Gensings Anwalt in der Abmahnung denn auch gleich einen Streitwert von 6000 Euro an – Rechnung inklusive.

Schon das Amtsgericht Köln wollte den Ausführungen des ARD-Mannes und seines Anwalts nicht folgen und wies die Klage ab (siehe hier).

Doch der Chef-Faktenfinder wollte sich damit nicht abfinden und zog in die nächsthöhere Instanz. Er und sein Anwalt hatten sich regelrecht verbissen in die Sache, es folgten ewig lange Schriftsätze mit Schmähkritik an meinem ersten Anwalt, Hieben, die in meinen Augen unter die Gürtellinie gingen.

Doch die Verbissenheit half nichts: Bei der Verhandlung im Februar machte die Kammer am Landgericht Köln Gensings Anwalt klar, dass sie seiner Auffassung nicht folgen wird. Insbesondere verwies die Kammer auf erhebliche Zweifel an der „Aktivlegitimation“ von Gensing. Im Protokoll der Sitzung ist nachzulesen: „Danach weist sie“ (die Kammer) „auf Bedenken sowohl zur Aktivlegitimation als auch zur Rechtsverletzung hin. Insofern bleiben eine ganze Reihe von Unklarheiten, die auch daran hangen, daß offen bleibt, was das „Original“ des Lichtbildes ist, das hier streitgegenstandlich ist, insbesondere aber auch an der Frage hängt, wann wer welche Rechte in welchem Umfang erworben hat. Damit bleibt die Frage letztlich schwierig, ob der Kläger eine ausreichende Berechtigung hat, dem Beklagten die Nutzung des Lichtbildes zu untersagen. Vor diesem Hintergrund regt das Gericht an, dass der Kläger die Berufung zurücknimmt.“

Heuchelei bis zum Ende

Zerknirscht und nach telefonischer Rücksprache mit dem ARD-Chef-Faktenfinder zogen die beiden ihre Berufung deshalb zurück – um die sonst unabwendbare Rückweisung zu vermeiden und die Blamage wenigstens etwas geringer zu halten. „Namens und in Vollmacht des Klägers erkläre ich, dass die Berufung zurückgenommen wird, und zwar nur im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des geringfügigen Streitwertes und des mit dem Verfahren verbundenen Aufwandes.“

Was für eine Heuchelei! Was für eine Scheinheiligkeit! Die öffentlich-rechtlichen in ihrem Element! Bis zum Schluss, auch in der krachenden Niederlage. Was für eine Ohrfeige für Gensing und für seinen Anwalt und was für eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit in Deutschland! Ich denke, die Entscheidung (das Urteil des Amtsgerichts ist durch den Rückzug der Berufung rechtskräftig) hat Symbolwirkung und wird auch vielen anderen Nutzern der sozialen Netzwerke helfen! Deshalb gilt mein besonderer Dank meinem Anwalt Dr. Ulrich Prutsch in Köln sowie den vielen Leserinnen und Lesern, die mich unterstützt haben – nur sie haben diesen symbolträchtigen und wichtigen Erfolg möglich gemacht! Er zeigt – der Rechtsstaat zuckt noch. Und das macht mir auch etwas Hoffnung für das weitere Verfahren gegen meinen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz!

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DAVID

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock
Text: br

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