Connewitz: Arzt in linksradikaler Hochburg verweigert Impfungen Praxis informiert Patienten: Impfen sei „Körperverletzung“

Von reitschuster.de

Von außen kann man sich nur vorstellen, was man als Hausarzt in Leipzig-Connewitz so zu tun hat, wenn man im Einzugsbereich der besetzen Häuser der Linksradikalen und -extremisten tätig ist. Schlägt sich das Selbstbewusstsein dieser Klientel auch im Wartezimmer nieder, wenn die Wartezeit mal zu lang ist?

Bei besagter Hausarztpraxis werden „Akutsprechzeiten für unbestellte Patienten“ angeboten. Hier könnte es nun aber ein weiteres Problem geben: Die Impfbegeisterung der Linksextremisten – „Impfen ist Liebe“ – trifft hier auf keine Gegenliebe.

Schlimmer für Impffanatiker: Die Praxis hat jetzt verkündet, dass im Hause nicht mehr gegen COVID-19 geimpft wird. Und das auf der offiziellen Internetseite des Arztes mit fünf Ausrufezeichen hintendran:

Achtung Änderung !!!!! Ab sofort werden in unserer Praxis keine Impfungen gegen Corona vorgenommen.

Die dann folgende Begründung am selben Ort klingt recht eindeutig (Im Anschluss hier abgebildet in voller Länge).

Bezogen auf die Impfung selbst schreibt der Arzt: „Über die medizinische Notwendigkeit möchte ich an dieser Stelle keinen Kommentar abgeben.“ Und weiter heißt es: Der „Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichen Leben“ führten dazu, dass der Patient keine freie Entscheidung fällen könne: „(D)ie Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen (Unwirksamkeit einer „freien“ Entscheidung).“ Fazit des Arztes:

(D)ie Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen. Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.

Die verpflichtend auf der Internetseite der Hausarztpraxis genannte „Sächsische Landesärztekammer“ berichtet, dass man sich des Falles angenommen hätte. Ein Sprecher erklärt, man hätte sich schon „in die Spur begeben“. Er betont aber, ein Arzt müsse nicht impfen, „er kann“. Aber die Begründung, Impfen sei eine „Körperverletzung“, ginge nicht.

Man hätte sich vorgenommen, diesen Fall berufsrechtlich zu prüfen oder im Zweifel „sogar eine Anzeige“ zu machen. Auf Nachfrage von reitschuster.de wäre das eine mögliche Anzeige wegen Verstoßes gegen „Vertragsarztrecht, Berufsrecht, eventuell auch gegen andere Pflichten.“ Ein Arzt, der auch Kassenpatienten behandelt, unterläge auch dem sogenannten Vertragsarztrecht.

Der Arzt selbst ist am Vormittag nicht zu sprechen. Er lässt per WhatsApp aber ausrichten, dass sei derzeit nicht zu schaffen, „da wir regulären Sprechstundenbetrieb haben“.

Der Hausarzt hat beste Referenzen, jedenfalls in den Kommentarspalten diverser Patienten-Foren. Eine fast durchgängige Fünfsternrezension sieht man bei Ärzten auch nicht alle Tage. Da heißt es beispielsweise: „Tolles Team, sehr einfühlsamer Arzt, der seine Patienten als Ganzes behandelt.“

Oder: „Nimmt sich Zeit für Fragen, angenehmes lockeres Klima“ und „Sehr freundliches Personal und ein aufgeschlossener, kompetenter Arzt.“ In den letzten Tagen kam es vermehrt zu guten Bewertungen im Zusammenhang mit der Einstellung der Praxis zum Impfen: „Klasse Einstellung zur Corona-Impfung, vielen Dank. Hut ab – absolute Vorbildfunktion!! Alles Gute für Sie und Ihr Team!!“

Im Folgenden hier das Statement der Hausarztpraxis auf der Webseite ungekürzt abgebildet:

Achtung Änderung !!!!! Ab sofort werden in unserer Praxis keine Impfungen gegen Corona vorgenommen.

Nachdem wir uns in der Vergangenheit auch an den Impfungen gegen Corona beteiligt haben, beende ich nun die Impfungen gegen Corona in meiner Praxis.

In letzter Zeit kamen vorwiegend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichem Leben angaben.

Für eine medizinische Maßnahme, wie eine Impfung, sind eine medizinische Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen. Über die medizinische Notwendigkeit möchte ich an dieser Stelle keinen Kommentar abgeben, jedoch ist das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzung für einen medizinischen Eingriff (Impfung ist kein Notfall). Um ein Einverständnis zu geben, muss aber der Patient umfassend aufgeklärt sein und die Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen (Unwirksamkeit einer „freien“ Entscheidung). Da die freie Entscheidung aktuell nicht mehr gegeben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch – ethischen Aspekten erfolgen und die Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen. Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.

Ich bitte Sie, meine Entscheidung zu verstehen und zu akzeptieren.

Bei Fragen zur Impfung oder gesundheitlichen Aspekten können Sie sich weiterhin gern an mich wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Bild: Shutterstock (Symbolbild)
Text: reitschuster.de

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