Grüne verbreiten Falschinformationen über Fremdschutz UKHSA-Daten belegen Pandemie der Geimpften

Von Kai Rebmann

Nachdem die allgemeine Impfpflicht im Bundestag mit Pauken und Trompeten gescheitert ist und dieser schwerwiegende Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit damit zumindest vorerst vom Tisch ist, klammern sich die Bundesregierung und die Union fast schon verzweifelt an die sektorale Impfpflicht für die Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen. In den vergangenen Tagen wurde im deutschen Bundestag über zwei Anträge für die Beibehaltung (CDU/CSU) und die Aufhebung (AfD) dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht debattiert. Die AfD-Fraktion argumentiert in ihrem Antrag insbesondere mit dem bei der Corona-Impfung nachweislich fehlenden Fremdschutz und verweist unter anderem auf eine Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Darin heißt es: „Die Verhinderung der Übertragung wurde als Argument für die allgemeine Impfpflicht aber als hinfällig betrachtet. Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.“ Darüber hinaus handele es sich bei den Betretungs- und Berufsverboten um eine Kann-Vorschrift, die den Behörden ein Ermessen einräume, so die AfD-Fraktion in ihrem Antrag zur Aufhebung der sektoralen Impfpflicht.

Wie man zu einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen steht, ist eine Frage, eine ganz andere aber ist, mit welchen Mitteln vermeintliche Fachleute bereit sind, eine Debatte darüber zu führen. Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner, der sich auf seiner Homepage als „angehender Kinderarzt“ und „Klimaaktivist“ vorstellt, berichtete in seinem Redebeitrag im Bundestag über seine Erfahrungen im Coburger Krankenhaus. Er habe dort viele Menschen mit Vorerkrankungen und einem geschwächten Immunsystem kennengelernt, für die eine Corona-Erkrankung lebensgefährlich sei. In Richtung der AfD gewandt behauptete Wagner dann: „Aber wir wissen, dass sich dreifach geimpfte Menschen seltener anstecken und wenn es doch passieren sollte, dass sie das Virus weniger weitergeben. Das heißt, es gibt einen Fremdschutz.“ Mit dieser Aussage verbreitete Wagner, der seine Kollegen gleich zu Beginn seiner Rede zu einer „Denkübung“ aufforderte und damit wohl sein vermeintlich überlegenes Wissen bei dieser Frage unterstreichen wollte, im Bundestag bewusst oder unbewusst Falschinformationen. Gerade von einem Mediziner sollte man erwarten dürfen, dass er sich mehr als andere mit der öffentlich zugänglichen Fakten- und Datenlage rund um das Coronavirus auseinandersetzt und seine Worte mit Bedacht wählt, wenn er sich zu diesem Thema äußert. Entweder glaubt der angehende Kinderarzt trotz zahlreicher gegenteiliger Belege tatsächlich noch an den Fremdschutz der Corona-Impfung und die Zahnfee oder Wagner wollte die Abgeordneten des Bundestags bewusst aufs Glatteis führen, um die sektorale Impfpflicht zu retten.

Daten aus Großbritannien entlarven Fremdschutz als Märchen

Public Health Scotland (PHS) und die UK Health Security Agency (UKHSA) sind die schottischen bzw. englischen Pendants zum Robert Koch-Institut (RKI) in Deutschland. Passend dazu haben sich nun auch PHS und UKHSA dazu entschieden, unbequeme Daten über die Anzahl der Neuinfektionen bei dreifach Geimpften (Booster-Impfung) und nicht Geimpften nicht mehr zu veröffentlichen. Die UKHSA hat die entsprechenden Daten letztmals im März 2022 veröffentlicht, PHS verzichtet darauf schon länger. Warum das so ist, wird bei einem Blick auf die jeweiligen Infektionsraten sehr schnell deutlich. Der Vergleich dieser beiden Gruppen, der Geboosterten und Ungeimpften, ist im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland deshalb von besonderer Bedeutung, weil ab dem 1. Oktober 2022 nur noch mindestens dreifach Geimpfte die Voraussetzungen für einen „vollständigen“ Impfschutz gemäß Paragraf 22a des Infektionsschutzgesetzes erfüllen. Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen, die bis zu diesem Datum keine entsprechenden Nachweise vorlegen können, drohen dann Betretungs- und Beschäftigungsverbote, falls der Bundestag an der Impfpflicht für diese Berufsgruppen festhält.

Um die teilweise dramatischen Unterschiede bei den Neuinfektionen von mindestens dreifach Geimpften und nicht Geimpften zu veranschaulichen, hat Transparenztest die zu Beginn dieses Jahres von der UKHSA noch veröffentlichten Rohdaten in einer Grafik zusammengefasst. Dabei wurde die englische Bevölkerung in acht Altersgruppen unterteilt, beginnend bei den unter 18-Jährigen und endend bei den über 80-Jährigen. Um die Anzahl der Neuinfektionen in den verschiedenen Altersgruppen sowie nach dem jeweiligen Impfstatus vergleichbar zu machen, wurden die Fälle pro 100.000 Personen errechnet. Bis März 2022 wurden diese Daten von der UKHSA für einen Zeitraum von jeweils vier Wochen erfasst und veröffentlicht. Transparenztest hat die Zeiträume KW 1 bis KW 4 sowie KW 8 bis KW 11 untersucht und grafisch aufgearbeitet.

Dabei stellte sich heraus, dass die Anzahl der Neuinfektionen in der Gruppe der dreifach Geimpften pro 100.000 Personen um das bis zu 4,7-Fache (bei den 60- bis 69-Jährigen) höher lag als bei den Ungeimpften. In sechs von acht Altersgruppen überstieg die Zahl der Neuinfizierten unter den Geboosterten jene der Ungeimpften um mindestens das Dreifache. Lediglich bei den über 80-Jährigen wurde ein „nur“ um das 2,5-fache höherer Wert festgestellt. Einzige Ausnahme ist die Altersgruppe der unter 18-Jährigen, in der sich etwas mehr Ungeimpfte infizierten (Faktor 0,8). Transparenztest erläutert hierzu allerdings, dass die Zahl der dreifach Geimpften bei den unter 18-Jährigen in Großbritannien vergleichsweise niedrig sei, weil dort in dieser Altersgruppe nur eine einfache Impfung vorgesehen sei. Dies liege unter anderem daran, dass bei doppelt Geimpften ein Anstieg von Myokarditis zu verzeichnen gewesen sei.

UKHSA verfügt im Gegensatz zu Deutschland über eine sehr gute Datenlage

Während in Deutschland gerade bei der Frage des Impfstatus von Neuinfizierten nicht nur keine soliden Daten vorhanden sind, sondern die Ministerpräsidenten von Hamburg und Bayern in der Vergangenheit sogar schon mit nachweislich falschen Inzidenzen hausieren gegangen sind, bezeichnet Transparenztest die Daten der UKHSA als „hochwertig“ und bescheinigt ihnen eine „hohe Aussagekraft“. Begründet wird dies unter anderem damit, dass ein riesiger Datenpool vorhanden sei und zu fast allen Altersgruppen mindestens dreistellige, oft sogar bis zu sechsstellige Zahlen vorlägen. Zudem liege die Quote bei den Neuinfizierten mit unklarem Impfstatus in England bei gerade einmal fünf Prozent. Als Vergleich dazu werden Hamburg und Bayern angeführt, wo der Impfstatus bei bis zu 70 Prozent bzw. 90 Prozent der Fälle unbekannt sei.

Da es in England im Erhebungszeitraum der vorliegenden Daten keine 1G-, 2G- oder 3G-Regelungen gegeben hat, sind die Vergleiche der Neuinfektionen in der Gruppe der mindestens dreifach Geimpften und der Ungeimpften besonders aussagekräftig. Transparenztest schreibt hierzu: „Seit dem Freedom Day im August gibt es kaum Einschränkungen für Ungeimpfte. Hierdurch ist das Argument – Ungeimpfte seien weniger unterwegs und können sich hierdurch weniger anstecken – kaum stichhaltig. Die Verhaltenseinflüsse sind hier nicht so stark einzuschätzen wie in anderen Ländern.“ Anders als in Deutschland, wo Geimpfte angesichts der verschiedenen G-Regeln kaum noch getestet wurden, wird das Bild bei den Neuinfektionen in Großbritannien durch diesen wichtigen Faktor nicht verzerrt.

Die Daten aus England zeigen überdeutlich, dass die sektorale Impfpflicht in Deutschland nicht mehr zu halten ist, da sie einzig und allein auf der Annahme eines nach der Impfung bestehenden Fremdschutzes beruht. Nachdem die UKHSA nun, wenn wohl auch nicht ganz freiwillig, belegt hat, dass dieser Fremdschutz eben nicht gegeben ist, sondern eher das Gegenteil der Fall ist, gibt es spätestens jetzt keine sachlichen und evidenzbasierten Gründe mehr für das Festhalten an der Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflegeberufen. Das sieht auch der AfD-Gesundheitspolitiker Kay-Uwe Ziegler so, der den Antrag seiner Fraktion wie folgt begründet: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der erklärten Zielstellung des Fremdschutzes, in diesem Fall des Schutzes der zu betreuenden Patienten, ist krachend gescheitert und muss umgehend wieder zurückgenommen werden. Das Klatschen von den Balkonen ist verstummt. Es wurde daraus eine Impfpflicht für die Gesundheitsberufe und wer dieser Pflicht nicht nachkommen will, auf den warten jetzt Betretungsverbote und der Verlust der beruflichen Existenz.“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert