Von Kai Rebmann
Und die nächste Verschwörungstheorie hat sich bewahrheitet. Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz gab es in Deutschland eine Impfpflicht, zumindest für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Auch Soldaten mussten sich reihenweise gegen ihren Willen impfen lassen. Um den unschönen Begriff „Impfzwang“ zu vermeiden, war in diesem Zusammenhang vom „Impfbefehl“ die Rede. Ersteres durfte es hierzulande nach offizieller Lesart nämlich nicht geben. Und wer etwas anderes behauptete, wurde zu den anderen Aluhutträgern in die Ecke gestellt, die sich allzu kritisch mit den Corona-Maßnahmen auseinandergesetzt haben. Dass es Zwangsimpfungen in Deutschland aber doch gibt – noch dazu nach dem offiziellen Ende der „Pandemie“ – zeigt jetzt ein unfassbarer Fall aus Baden-Württemberg.
Inna Zhvanetskaya wurde am 20. Januar 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Den Holocaust hat die bald 86-jährige Jüdin überlebt. Jetzt sieht sich die in ihrer Heimat sehr bekannte Komponistin aber einmal mehr der Verfolgung durch die deutsche Staatsgewalt ausgesetzt. Nachdem das Portal „Report24“ erst gestern über das drohende Schicksal der passionierten Musikerin berichtet hatte, haben sich die Ereignisse in den vergangenen Stunden geradezu überschlagen.
Gericht ordnet Zwangsimpfung und Unterbringung in der Psychiatrie an
Zhvanetskaya befindet sich seit einem nicht näher genannten Zeitraum in der Obhut einer Berufsbetreuerin. Auf Betreiben dieser „Vertrauensperson“ hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt per Beschluss vom 6. Dezember 2022 auf Grundlage der Paragraphen 1906 und 1906a BGB die Zwangsimpfung sowie Unterbringung der Seniorin in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie verfügt. Diese Entscheidung wiederum fußt auf einem Gutachten, das am 9. September 2022 von einem Sachverständigen erstellt worden war. Darin werden Zhvanetskaya unter anderem Demenz, organische Wesensveränderungen und wahnhafte Störungen bescheinigt. Darüber hinaus soll die Holocaust-Überlebende zu einem narzisstischen Größenselbstbild und zu Egozentrismus neigen und an „verschiedenen internistischen Grunderkrankungen, Herzerkrankung und Adipositas permagna“ leiden.
Im Internet wurde ein aktuelles Video der Seniorin veröffentlicht. Nun sind Ferndiagnosen immer so eine Sache, insbesondere wenn sie von medizinischen Laien (wie z.B. dem Autor dieser Zeilen) gestellt werden. Aber dem ersten Eindruck nach ist auf den Bildern eine Frau zu sehen, die sich in alterstypischer Weise verhält, wenn vielleicht auch mit der einen oder anderen Einschränkung. Hinweise auf Größenwahn, Wesensveränderungen oder Wahnvorstellungen ergeben sich zunächst allerdings nicht. Diese Einschätzung wird darüber hinaus von medizinischen Fachleuten geteilt, die den Angaben des Portals zufolge mit den vorliegenden Dokumenten konfrontiert wurden. Demnach handele es sich bei dem Gutachten um eine „Böswilligkeit“. Eine leichte Demenz könne man in dem Alter schon entwickeln, von den meisten anderen Punkten könne aber „keine Rede sein“, so die Einschätzung der Experten.
Dennoch verkündete das AG Stuttgart-Bad Cannstatt am 6. Dezember 2022 den verheerenden Beschluss. Darin heißt es unter anderem: „Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegereinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt.“ Und dann kommen die Sätze, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei der hiervon „Betroffenen“ um eine jüdische Holocaust-Überlebende handelt: „Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme – Impfung gegen Covid 19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit – wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt. Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren.“
Zhvanetskaya wird mit Gewaltanwendung gedroht
Eine Pressesprecherin teilte mit, dass der Beschluss über die „freiheitsentziehende Unterbringung und eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ auf Grundlage der Paragrafen 1906 und 1906a BGB erfolgte. Der Kollege Willi Huber stellt dazu jedoch sehr treffend fest: „Eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und Rechtsbeugung.“
Zhvanetskaya hat gegen den Beschluss zwar Beschwerde zum Landgericht Stuttgart eingelegt, da diese jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, drohte ihr in diesen Tagen die Vollstreckung der vom Amtsgericht in Bad Cannstatt verfügten Maßnahmen. Wörtlich heißt es in dem Dokument dazu: „Wirkt die zuständige Betreuungsbehörde bei der Zuführung zur Unterbringung mit, darf sie erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgane heranziehen. Die Wohnung der Betroffenen darf auch ohne ihre Einwilligung zum Vollzug der Zuführung gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.“
Nacht-und-Nebel-Aktion bringt Komponistin in Sicherheit
Vor wenigen Tagen teilte die Betreuerin der Seniorin schließlich mit, dass ihre Abholung für den heutigen Mittwoch, 11. Januar 2023, geplant sei. Wohl nicht zuletzt aufgrund dieser Ankündigung sahen sich Zhvanetskaya und deren Umfeld gezwungen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Innerhalb weniger Stunden hat sich ein großer Kreis von Freiheits-Aktivisten formiert.
Wie Nachbarn dem Portal gegenüber berichten, hätten heute Morgen um 7 Uhr zwei Polizeiautos, ein Krankenwagen sowie der Lieferwagen eines Schlüsseldienstes vor dem Haus der betagten Seniorin geparkt. Kurz darauf sei die Tür zwangsgeöffnet worden, um Zhvanetskaya abzuholen – aber es war niemand zu Hause. Offenbar sind die Freiheits-Aktivisten der Polizei zuvorgekommen und haben die Frau noch in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch an einen „unbekannten Ort“ und damit – zumindest vorerst – in Sicherheit gebracht.
Jetzt tickt die Uhr: Denn laut Beschluss des AG Stuttgart-Bad Cannstatt wurde der Betreuerin die Zwangsimpfung „bis längstens 16.01.2023“ genehmigt. Andererseits darf schon jetzt als sicher gelten, dass die Staatsgewalt bei der Suche nach Zhvanetskaya – anders als in anderen Fällen – weder Kosten noch Mühen scheuen wird, um der Seniorin doch noch rechtzeitig habhaft werden zu können.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: Screenshot Youtube-Video report24Mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de