Von Kai Rebmann
Während die Bundesregierung an der Legalisierung von Cannabis arbeitet und die politische Debatte darüber auf Hochtouren läuft, hat das Bundesgesundheitsministerium an anderer Stelle bereits Fakten geschaffen. Wenn auch nicht ganz freiwillig. Der Strafrechtler Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose und der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinhold sind bei Recherchen auf eine bereits seit Oktober 2022 bestehende Lücke im sogenannten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gestoßen.
Demnach sind Herstellung, Handel und Besitz von verschiedenen LSD-Derivaten, die damals durch eine Anpassung des Gesetzestextes eigentlich hätten verboten werden sollen, in Deutschland erlaubt. Mehr noch: Mehrere bisher verbotene Stoffe wurden „re-legalisiert“ und unter eine „Generalamnestie“ gestellt. Der unfassbare Grund dafür ist ein „redaktioneller Fehler“ im Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Als unmittelbare Folge dieser Schlamperei müssen alle laufenden Verfahren wegen etwaiger Verstöße gegen Paragraf 4 NpSG eingestellt werden.
„LSD-Derivate sind Substanzen, die von der Struktur der Droge LSD (Lysergsäurediethylamid), einem Betäubungsmittel der Halluzinogene, abgeleitet werden und die in ihrer Wirkung der ‚Mutterdroge‘ möglichst gleichkommen sollen“, schreibt das juristische Fachportal LTO über die seit Oktober 2022 legalen Stoffe. Die halluzinogenen Effekte führen bereits in geringen Dosen zu einer Veränderung des Bewusstseinszustands mit unabsehbaren Folgen für die kurz- und langfristige Gesundheit des Konsumenten.
Sogar rechtskräftig Verurteilte können einen Gnadenantrag stellen
Das Experten-Trio spricht in seinem Artikel, der in der März-Ausgabe des Fachmagazins „Strafverteidiger“ erscheinen wird, von einem „Interpunktionsfehler“ mit gravierenden Folgen: „Er führt nicht nur dazu, dass 1V-LSD – entgegen der Absicht des Gesundheitsministeriums – gar nicht verboten wurde und auch sein Nachfolger 1D-LSD nicht erfasst ist, sondern darüber hinaus wurden sogar bereits verbotene LSD-Derivate durch die Änderung versehentlich ‚re-legalisiert‘, beispielsweise 1P-LSD und 1cP-LSD.“ Dieser „redaktionelle Fehler“ führe im Ergebnis dazu, dass für alle Verstöße gegen Paragraf 4 NpSG, die sich auf den Umgang mit den genannten Stoffen beziehen, eine Generalamnestie gilt. Selbst rechtskräftig Verurteilte könnten demnach einen Gnadenantrag stellen.
Sebastian Sobota, einer der Autoren des Fachartikels, schaltet sich auf LTO-Anfrage direkt in die laufende Debatte über die Legalisierung von Cannabis und gegebenenfalls weiterer Drogen ein: „Aus wissenschaftlicher Sicht gelten die meisten Argumente, die für eine Legalisierung von Cannabis sprechen, auch für andere Substanzen.“ Eine Lauterbach-Sprecherin bezeichnete die unfreiwillige Gesetzesänderung als „offenbare Unrichtigkeit“, die man „sehr zeitnah“ berichtigen werde.
Dumm nur: Aus juristischer Sicht ist das gar nicht so einfach. Der Fauxpas im Gesundheitsministerium führt nicht nur zu „Re-Legalisierung“, Generalamnestie und Einstellung bereits laufender Verfahren, sondern stellt auch die künftige Strafverfolgung nach Paragraf 4 NpSG vor hohe Hürden. „Wenn die Stoffe wieder unter das NpSG gefasst werden, ist trotzdem im Urteil das mildeste Gesetz anzuwenden. Das wäre in diesem Fall das NpSG in seiner jetzigen Fassung mit dem Ergebnis: nicht verboten – also Freispruch“, wie der Strafrechtler Konstantin Grubwinkler erläutert.
Opposition sieht Überforderung im Gesundheitsministerium
Simone Borchert, Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik der Unionsfraktion im Bundestag, hat hingegen nicht nur die strafrechtlichen Folgen dieses „handwerklichen Fehlers“ im Blick, für den sie Karl Lauterbach verantwortlich macht. Die CDU-Politikerin stuft vor allem den vom Minister und dessen Drogenbeauftragten Burkhard Blienert „so hoch gelobten Kinder- und Jugendschutz“ als „akut gefährdet“ ein.
Borchert wirft Lauterbach darüber hinaus Beratungsresistenz und Überforderung mit seinen Aufgaben vor: „Derartiges ist leider symptomatisch für ein Ministerium, das zahlreiche große Vorhaben gleichzeitig und häufig ohne externen Rat stemmen will. Hinzu kommt noch die hohe Ressourcenbindung durch die überflüssige Cannabis-Legalisierung. Dafür trägt der Bundesgesundheitsminister die Verantwortung.“
Angesicht der von der Ampelkoalition anvisierten und von Karl Lauterbach wie im Fall der angestrebten Cannabis-Legalisierung unterstützten Prioritäten in der Drogenpolitik muss die Frage erlaubt sein: Handelte es sich bei dem „redaktionellen Fehler“ bei der Anpassung des Gesetzestextes vielleicht auch nur um eine Art des Freudschen Versprechers in Schriftform?
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: ShutterstockMehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de