Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Karl Lauterbach Vorwurf: Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung

Von Kai Rebmann

Die Luft für Karl Lauterbach (SPD) wird immer dünner. Nachdem sich der Klüngelverdacht wegen der Beauftragung einer parteinahen Werbeagentur zu erhärten scheint, beginnt der Koalitionspartner in Person der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und Gerald Ullrich vom Bundesgesundheitsminister abzurücken. Erste Stimmen aus der Opposition rufen in der Affäre um mutmaßliche „Vetternwirtschaft der SPD-Genossen“ (Linke-Politiker Sören Pellmann) nach dem Staatsanwalt. So ungeheuerlich diese Vorwürfe auch sein mögen, sie könnten für Karl Lauterbach und einige seiner Mitarbeiter schon bald zum weitaus geringsten Problem werden. Im Zusammenhang mit der mindestens bis Dezember 2022 andauernden Propagierung der „nebenwirkungsfreien Impfung“ steht jetzt sogar der Verdacht von Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und zahlreicher weiterer Straftaten im Raum. Zumindest in den Augen des Rechtsanwalts Wilfried Schmitz. Der hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Karl Lauterbach und „alle weiteren gegebenenfalls noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums“ gestellt.

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Den Stein ins Rollen gebracht hat dabei ein Interview von Dr. Ronald Weikl mit dem Schweizer Investmentbanker Pascal Najadi. Der Vize der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) sprach mit Najadi über dessen Strafanzeige gegen Bundesrat Alain Berset, dem in Bern unter anderem das Ressort Gesundheit unterstellt ist. Als dreifach Geimpfter fühlt sich der Banker von Berset und dessen „Falschbehauptungen zur Corona-Thematik“ hinters Licht geführt. Alain Berset hatte noch am 27. Oktober 2021 gegenüber dem SRF behauptet: „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist.“ Und das, obwohl Dr. Virginie Masserey bereits am 3. August 2021 als damalige Leiterin der Sektion Infektionskontrolle klargestellt hatte: „Covid-19-Geimpfte können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie Ungeimpfte.“ Dr. Weikl begann daraufhin, die Rechtslage in Deutschland zu analysieren und ließ prüfen, ob ein ähnliches Vorgehen auch gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach denkbar wäre.

‚Eine halbe Wahrheit, die von der ganzen Wahrheit ablenkt, ist eine ganze Lüge‘

Anders als das Schweizerische Strafgesetzbuch kennt das deutsche Pendant den Tatbestand des Amtsmissbrauchs in dieser Form nicht. Eine in der Pressemitteilung der MWGFD namentlich nicht genannte Juristin empfahl Dr. Weikl daher: „Herangezogen werde könnte also lediglich das Heilmittelwerbegesetz (HWG), in dem wahrheitsgemäße Information gefordert ist […] Oder, im Zusammenspiel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Impfpflicht (bzw. Duldungspflicht, wie z.B. bei Bundeswehrangehörigen), ggf. der Tatbestand der ‚Nötigung im Amt‘ Paragraf 240….“

Diese Formulierung stand so auch in einer Mitteilung der MWGFD zu dem Interview mit Pascal Najadi. Der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz sah darin allerdings eine „grob falsche“ und „extrem verharmlosende Darstellung“ und empfand diese als deutlich „zu lasch“, weshalb er sich mit einer E-Mail direkt an Dr. Weikl wendete, in der er schrieb:

„Ich kann zu Ihren Gunsten nur vermuten, dass sie in dieser Frage nicht juristisch beraten waren oder grob falsch beraten wurden. Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien ‚nebenwirkungsfrei‘, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke. Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz): Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind. Seine Aussage, die Covid-19-Injektionen seien auch ‚hoch wirksam‘, war – wie man längst nachweisen kann – selbstverständlich auch bewusst falsch. Aber bei der Lüge von der Nebenwirkungsfreiheit ist der Nachweis noch viel leichter. Zu Ihrer Information übermittle ich Ihnen im Anhang meine Strafanzeige gegen Verantwortliche des PEI u.a. Ich gehe davon aus, dass Ihr Verein die Besucher seiner Homepage künftig zutreffender informieren wird. Denn Sie sollten nicht den Anschein erwecken, von der hier in Betracht kommenden wahren strafrechtlichen Schuld der für die Verabreichung der Covid-19-Injektionen Hauptverantwortlichen ablenken zu wollen. Eine halbe Wahrheit, die von der ganzen Wahrheit ablenkt, ist eine ganze Lüge!“

Wissentliches Handeln ‚in feindseliger Willensrichtung‘

Das ist wahrlich starker Tobak! Die MWGFD nahmen die „etwas energische Belehrung des Rechtsanwalts“ letztlich als Hinweis, dass es doch handfeste Möglichkeiten zu geben scheint, endlich rechtliche Schritte gegen „diese unsäglichen Corona-Impf-Propagandisten“ einzuleiten. Schließlich schloss sich der Verein der Sichtweise von Wilfried Schmitz an und begründet dies in seiner Mitteilung wie folgt: „Wer eine Impfkampagne weiterhin forciert, während Impfschäden und Todesfälle unverkennbar in die Höhe schießen und inzwischen sämtliche Studien die Schädlichkeit der mRNA-Vakzine belegen, macht sich möglicherweise in der Tat des Mordes verantwortlich.“

Die Strafanzeige des Rechtsanwalts gegen Karl Lauterbach und die möglichen Mittäter an die Staatsanwaltschaft Berlin datiert vom 16. Januar 2023 und umfasst folgende Vorwürfe: Tatverdacht der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gemäß Paragrafen 223, 224, 226, 227, 340 StGB, des Totschlags und Mords gemäß Paragrafen 212 und 211 StGB, der fahrlässigen Körperverletzung gemäß Paragraf 229 StGB, der fahrlässigen Tötung gemäß Paragraf 222 StGB, aller in Betracht kommenden Straftatbestände gemäß Paragrafen 94 und 95 AMG sowie aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz und/oder Völkerstrafgesetzbuch.

Zur Begründung seiner Vorwürfe verweist der Jurist zunächst auf ein Youtube-Video, in dem sich mehrere Sachverständige zu einer in der Schweiz gestellten Anzeige gegen Swissmedic äußern und die Zusammenhänge aus fachlicher Sicht erläutern. Im weiteren Verlauf seines Schreibens begründet Schmitz insbesondere, wie er zu den Vorwürfen auf Totschlag und Mord kommt. Der Beschuldigte Lauterbach habe sich noch in der ersten Jahreshälfte 2022 für die Einführung einer allgemeinen „Impfpflicht“ stark gemacht. Dies, obwohl zu diesem Zeitpunkt längst Daten und Erkenntnisse vorlagen, die die Wirkungslosigkeit und Gefährlichkeit dieser Injektionen belegt hätten. „Unbeachtet dieses Versuchs, die gesamte Bevölkerung in diesem Land zu einem gefährlichen Feldversuch mit einer hochexperimentellen, vollkommen neuen Technologie zu verpflichten, hat der Beschuldigte die gesamte Bevölkerung im Hinblick auf die Nebenwirkungen bis mindestens Juni 2022 und im Hinblick auf die Wirkungslosigkeit – soweit bekannt – bis Dezember 2022 getäuscht und damit geradezu heimtückisch gehandelt“, so Schmitz. Angesichts der ihm (Lauterbach) bekannten Daten müsse von einem Handeln „in feindseliger Willensrichtung“ ausgegangen werden.

Kläger sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt

Neben der Heimtücke des mutmaßlichen Täters stellen die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des oder der Opfer weitere klassische Mordmerkmale dar. Auch diese sieht der Jurist als gegeben an, nicht zuletzt aufgrund der immer wieder propagierten „nebenwirkungsfreien“ und „wirksamen Impfung“. Wilfried Schmitz führt dazu aus: „Aufgrund dieser irreführenden Erklärungen haben sich die Menschen in diesem Land, die dem Beschuldigten aufgrund der mit seinem Amt verbunden Glaubwürdigkeit vertraut haben, in Sicherheit gewogen, so dass sie sich nicht des Umstandes bewusst waren, dass diese Covid-19-Injektionen einem schweren Angriff auf ihre Gesundheit und (!) ihr Leben gleichkommen können.“

Und weiter: „Diese Arglosigkeit hat die ‚natürliche Abwehrfähigkeit‘ der Menschen auch stark eingeschränkt, da sie im Vertrauen auf diese Erklärungen des Beschuldigten keine Veranlassung mehr gesehen haben, sich umfassend über alle ggf. in Betracht kommenden Nebenwirkungen zu informieren. Warum auch? Aufgrund dieser Irreführung haben sie ja eben darauf vertraut, dass es überhaupt keine, jedenfalls keine schweren und langfristigen Nebenwirkungen gibt.“

An alle juristischen Laien gerichtet, erläutert Schmitz sodann noch die gängigen Definitionen der von ihm ausgemachten Mordmerkmale: „Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Arglos ist, wer mit einem schweren Angriff nicht rechnet und sich daher in Sicherheit wiegt. Wehrlos ist, wer aufgrund seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrfähigkeit gegenüber dem konkreten Angriff zumindest stark eingeschränkt ist.“

Hier geht es zur vollständigen Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und alle in Betracht kommenden Mittäter.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: photocosmos1/Shutterstock

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