Die deutsche Justiz, die bei Corona noch knallhart durchgriff, entwickelt sich immer mehr zu einem Unterstützungs-Kommando für die Klima-Extremisten. Der Fairness halber muss man hinzufügen, dass es Ausnahmen gibt – etwa in Bayern, und vereinzelt auch darüber hinaus. Wie am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, das vergangene Woche eine Klimademonstrantin aus Köln nach Straßenblockaden zu acht Monaten Haft verurteilte – ohne Bewährung, weil die Frau Wiederholungstaten ankündigte.
Das war die bislang härteste Strafe gegen so genannte „Klimakleber“, wie diese selbst beklagten. Was eigentlich alles aussagt: Denn solches Durchgreifen sollte bei Tätern, die Wiederholungen selbst vor Gericht ankündigen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch während in anderen Ländern die Behörden und die Justiz hart durchgreifen, werden die Extremisten hierzulande in der Regel mit Samthandschuhen angefasst. Und haben die Sympathien von Medien und Politikern.
Ein Berliner Gericht hatte sich 2022 sogar mit einem der Klima-Extremisten solidarisiert, ihn freigesprochen und stattdessen die Autofahrer attackiert. Auch wenn die höhere Instanz den Freispruch aufhob, hatte er doch Signalwirkung.
Wie jetzt ein neues Urteil: Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt ist der Ansicht, die Polizei dürfe keine Gebühren von Klima-Extremisten für das Auflösen ihrer Blockaden verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine Blockade vom Juni 2022, in der Polizisten die Kleber von der Fahrbahn lösen und wegtragen mussten. Dafür stellten die Behörden den Straftätern 241 Euro als Gebühren in Rechnung.
Viel zu wenig, war meine erste Reaktion, als ich davon las. Denn die Steuerzahler kommt die Sache viel teurer zu stehen – sowohl wegen des volkswirtschaftlichen Schadens als auch der Kosten für den Polizeieinsatz. Die Extremisten sahen das anders und zogen vor Gericht. Im Eilverfahren bekamen sie da jetzt Recht.
Die Begründung der in großen Teilen stramm politisierten Berliner Justiz liest sich wie Satire und eine Verhöhnung der Opfer der Extremisten. Die Voraussetzung für die Zahlung einer Gebühr an die Polizei sei nicht gegeben, befand die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes. Und zwar, weil die Beamten gar nicht notwendig gewesen seien, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen. Das hätte der Mann auch persönlich gekonnt.
Nein, das ist kein Aprilscherz. Das befand das Gericht auch so. Dass es nicht noch in die Begründung schrieb, er hätte ja auch auf das Ankleben verzichten können, verwundert. Das ist in etwa so, wie wenn man einen Bankräuber freispricht, weil er ja den Bankraub auch hätte abbrechen können.
Der Einsatz, so die bemerkenswerten Richter weiter, habe auch nicht nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“.
Genau. Weil dessen Behinderung Notwehr ist eine Straftat.
Was den Richtern aber offenbar nicht bekannt ist oder sie einfach ignorierten.
Ebenso wie die Tatsache, dass bereits mehrfach Rettungsfahrzeuge in den künstlich erzeugten Staus stecken blieben. In einem Fall starb eine Radfahrerin, nachdem ein Spezial-Rettungsfahrzeug feststeckte und nicht rechtzeitig am Unfallort ankam.
Wetten, dass in diesem Fall anders als beim Weimarer Richter Dettmar, der wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, nachdem er Kinder von der Maskenpflicht an der Schule befreite, eher eine Beförderung als Ermittlungen gegen die Richter „droht“?
Massiver kann man den Rechtsstaat eigentlich nicht mehr diskreditieren, als es die Berliner Richter hier taten. Sie treten buchstäblich das Rechtsempfinden von Millionen Menschen mit Füßen und verhöhnen die Opfer, die im Stau standen.
Anders als beim Masken-Richter Dettmar bleibt ein Aufschrei in Politik und Medien aus. Weil sie, ebenso wie offenbar die Justiz, mit Sympathisanten der Klima-Extremisten durchsetzt sind.
Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!
„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinnsoldaten“ und einer „medialen Kampfmaschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
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Weil er aus Verzweiflung über Corona-Maßnahmen auf Staat schimpfte: 1500 Euro Strafe für Studenten.
Bild: Letze Generation