Jetzt ganz offen: Verfassungsschutz verschwört sich gegen AfD… ...und pfeift immer dreister auf die Verfassung

In der Schule habe ich gelernt, dass als Lehre aus der deutschen Vergangenheit die bundesdeutschen Geheimdienste immer politisch völlig neutral sein sollen und sich keinesfalls, unter gar keinen Umständen in die Innenpolitik oder gar den politischen Konkurrenzkampf einmischen dürfen. Das, so mein Lehrer damals, sei eine ganz wichtige Lektion aus dem Dritten Reich.

Die heute offenbar nicht mehr gilt.

Denn wie sich der Verfassungsschutz in die Innenpolitik einmischt, ist himmelschreiend. Ganz unabhängig davon, wie man zur AfD steht.

Und jetzt auch noch das: Die Verfassungsschutzämter haben offensichtlich beschlossen, eine mögliche Landesregierung mit AfD-Beteiligung zu isolieren und auszugrenzen: Sollte in einem Bundesland die Partei mit in der Regierung sitzen, soll das betreffende Landesamt für Verfassungsschutz demnach von allen Informationen der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise.

Die Bürger dieses Bundeslandes könnten damit faktisch zu Bürgern zweiter Klasse werden – denn ihren Behörden würden etwa auch Sicherheits- und Terrorwarnungen vorenthalten. Was ihre Sicherheit gegenüber Bürgern anderer Bundesländer erheblich beeinträchtigen könnte.

https://tinyurl.com/hahne-raue-sitten

Die „Junge Freiheit“ (JF) spricht gar von einer „Verschwörung“ des Geheimdienstes gegen eine mögliche AfD-Landesregierung.

Hintergrund für die Pläne sind die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg, bei denen die AfD laut aktuellen Umfragen in Führung liegt, wie die JF ausführt: „Die anderen Landesregierungen und Verfassungsschutzämter seien besorgt, daß die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung geheime Informationen weitergeben könne, berichtet das RND weiter. In einem solchen Fall sollen Informationen über Gewalttäter und Extremisten nicht mehr an den betroffenen Landesverfassungsschutz weitergeleitet werden, auch wenn dies die Arbeit der Behörde beeinträchtigt.“

So offen haben selbst Behördenchef Thomas Haldenwang (CDU) und die Verfassungsschützer in den Bundesländern die Grundsätze des Grundgesetzes bisher noch nicht mit den Füßen getreten.

Konkret verstoßen die Verfassungsschützer gegen folgende Grundsätze beziehungsweise Gesetze:

  • Verletzung des Neutralitätsgebots
    Der Verfassungsschutz soll laut Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts politisch neutral agieren. Eine gezielte Isolation einer Landesregierung aufgrund ihrer politischen Zusammensetzung ist eine Verletzung dieses Neutralitätsgebots.
  • Einmischung in den politischen Wettbewerb
    Durch die Entscheidung, Informationen zurückzuhalten, greift der Verfassungsschutz aktiv in den politischen Wettbewerb ein. Dies ist ein Versuch, die politische Landschaft zu beeinflussen und eine bestimmte Partei zu benachteiligen.
  • Kompetenzüberschreitung
    Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, nicht jedoch, politische Entscheidungen zu beeinflussen oder zu manipulieren. Die Entscheidung, Informationen zurückzuhalten, ist eine klare Überschreitung dieser Kompetenzen.
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
    Das Zurückhalten von Informationen über Gewalttäter und Extremisten kann die Arbeit der betroffenen Landesverfassungsschutzämter beeinträchtigen und somit die öffentliche Sicherheit gefährden. Dies ist eine unverhältnismäßige Maßnahme, die mehr Schaden als vermeintlichen Nutzen bringt.
  • Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
    Maßnahmen des Verfassungsschutzes müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen. Die Isolation einer Landesregierung ist unverhältnismäßig, insbesondere wenn keine konkreten Beweise für eine Gefährdung durch die Weitergabe von Informationen vorliegen.

Haldenwang und Co. schaffen damit einen gefährlichen Präzedenzfall.

Wenn der Verfassungsschutz beginnt, politische Parteien zu isolieren, stellt sich die Frage: Was ist der nächste Schritt? Werden die Verfassungsschützer sich demnächst anmaßen, zu entscheiden, welche Parteien Zugang zu öffentlichen Geldern erhalten? Oder vielleicht sogar, welche Parteien überhaupt zur Wahl zugelassen werden?

Man kann diese Dreistigkeit eigentlich nur noch mit Galgenhumor und Überspitzung beantworten.

Der Verfassungsschutz könnte, wenn er auf solchen Abwegen ist, dann auch gleich beschließen, dass bestimmte Politiker nur noch mit einem speziellen „Verfassungsschutz-Siegel“ sprechen dürfen. Um sicherzustellen, dass sie keine staatsgefährdenden Informationen preisgeben. Oder wie wäre es mit einer „Verfassungsschutz-App“, die alle politischen Reden in Echtzeit überwacht und dann binnen Sekunden stoppt und zensiert?

Was Haldenwang & Co da ausgebrütet haben, ist nicht nur absurd, sondern extrem gefährlich. Sie betreiben genau das, was sie ihren Kritikern unter dem Vorwand der „Delegitimierung des Staates“ – was für eine DDR-Denke! – vorwerfen. Selbst viele von denen, die noch Vertrauen in die Neutralität und Integrität des Verfassungsschutzes haben, werden so erkennen, was aus der Behörde geworden ist.

Haldenwang & Co brechen die demokratischen Grundprinzipien, die sie eigentlich schützen sollen. Es ist höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz wieder zu seiner alten Rolle zurückkehrt und sich auf seine eigentliche Aufgabe konzentriert: den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ohne sich in den politischen Wettbewerb einzumischen.

Unter dem CDU-Mann Haldenwang und seinen Gesinnungsgenossen in den Ländern wie in Thüringen der Links-Ausleger Stephan Kramer ist der Verfassungsschutz vom Bock zum Gärtner geworden.

Die große Frage ist: Wer schützt unsere Verfassung vor so einem „Verfassungsschutz“?

PS: In den meisten westlichen Ländern ist eine direkte Einmischung der Geheimdienste in die Innenpolitik oder den politischen Wettbewerb undenkbar, sie würde dort als schwerwiegender Verstoß gegen demokratische Prinzipien gelten. Geheimdienste in diesen Ländern haben klare Mandate und rechtliche Rahmenbedingungen. Diese beschränken ihre Aktivitäten strikt auf die nationale Sicherheit und den Schutz der Bürger – während Haldenwang in Deutschland selbst gegen Meinungen außerhalb des strafbaren Bereichs vorgehen will – eine Unsäglichkeit.

In den USA und Großbritannien gibt es strenge Vorschriften und Aufsichtsmechanismen, die sicherstellen sollen, dass Geheimdienste nicht in den politischen Prozess eingreifen.

Formell ist auch in Deutschland selbst die politische Neutralität der Geheimdienste zumindest indirekt gesetzlich verankert – durch ihre Verpflichtung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Jede Abweichung davon müsste eigentlich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Doch die Justiz, die ja zum Teil weisungsgebunden und zum Teil abhängig von der Politik ist, traut sich an die Sache nicht ran.

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