Von Kai Rebmann
Für die einen ist er ein Held, weil er für unsere Kinder das Beste wollte und in politisch wie gesellschaftlich schwierigen Zeiten ein mutiges Urteil gefällt hat. Andere sehen in Christian Dettmar schlicht einen Richter, der vorsätzlich seine Kompetenzen überschritten und das Recht gebrochen haben soll.
So sah das auch das Landgericht Erfurt, das den Familienrichter aus Weimar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt hat. Dieses Urteil bedeutete für Dettmar, dass er sowohl seine Zulassung als Richter sowie seine in den vergangenen Jahrzehnten gesammelten Pensionsansprüche verliert.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aus Thüringen bestätigt. Reitschuster.de war vor Ort und kann daher aus erster Hand berichten. Zahlreiche Dettmar-Unterstützer nahmen den Richterspruch sichtlich konsterniert zur Kenntnis und brachten ihren Unmut darüber noch im Gerichtssaal deutlich zum Ausdruck.
Gleichzeitig gab es aber auch viel aufmunternden Zuspruch für den – wie man jetzt sagen muss – inzwischen ehemaligen Richter. Zu einem Statement unmittelbar nach der Urteilsverkündung war Dettmar nicht bereit und bat stattdessen um Verständnis, dass er „das Urteil erstmal auf mich wirken lassen“ wollte.
Karlsruher Stempelmaschine stempelt wieder
Wie wohl nicht anders zu erwarten war, wenn man sich den bisherigen Umgang deutscher Gerichte im Zusammenhang mit der „Corona-Justiz“ anschaut. Oder etwas drastischer formuliert: die Stempelmaschine in Karlsruhe hat einmal mehr abgeliefert!
Denn so sehr sich die Vorsitzende BGH-Richterin Eva Menges in ihrer knapp 30-minütigen mündlichen Begründung auch abmühte, das Urteil auch nur halbwegs nachvollziehbar erscheinen zu lassen, so wenig mochte es ihr gelingen – und zu viele Fragen blieben offen.
Vor allem etwa die Frage nach dem Zeitpunkt der heutigen Verkündung. Denn die Hauptverhandlung in Karlsruhe fand bereits am 28. August 2024 statt. Der relativ späte Zeitpunkt der Urteilsverkündung – immerhin knapp drei Monate nach der Verhandlung – wurde von einigen Prozessbeobachtern als Indiz dafür gewertet, dass sich das BGH der Auffassung der Dettmar-Anwälte zumindest in Teilen anschließen könnte. Diese hatten mit ihrer Revision auf einen Freispruch für ihren Mandanten hingewirkt.
Doch dazu kam es nicht. Stattdessen bestätigten die Karlsruher Richter das Urteil aus der Vorinstanz nicht nur, sie wiesen mehrfach darauf hin, dass sämtliche Feststellungen in Erfurt „rechtsfehlerfrei“ getroffen worden und diese deshalb nicht zu beanstanden seien. Bleibt dann aber natürlich die Frage: Weshalb nahm sich das BGH dann fast drei Monate Zeit, um das Urteil zu verkünden? Wenn doch allem Anschein nach alles nur reine Formsache gewesen sein soll?
Denn tatsächlich war und ist es nicht die Aufgabe des BGH, den Fall neu aufzurollen und alle beiderseits eingebrachten Beweise neu zu bewerten. Karlsruhe beschränkt sich lediglich auf die Überprüfung eventueller Rechts- und Verfahrensfehler, die die Richter jedoch nicht feststellen konnten oder wollten. Übrigens aber auch nicht zu Ungunsten von Christian Dettmar, da mit der Verkündung vom Mittwoch im selben Atemzug auch die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen wurde.
Sachverständigen-Gutachten war in Erfurt ignoriert worden
Die Dettmar-Seite hatte unter anderem damit argumentiert, dass bei der Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt ein Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt worden und damit ein beantragtes Sachverständigengutachten beim damals gefällten Urteil keinerlei Berücksichtigung finden konnte. Mit dem Gutachten hatte die Verteidigung darlegen wollen, dass die Corona-Maßnahmen und insbesondere die Maskenpflicht an Schulen eine Gefährdung des Kindeswohl darstellten.
Eine Annahme, die spätestens aus der heutigen Sicht nicht von der Hand zu weisen ist, die man aber andererseits schon damals hätte wissen, wenn nicht zumindest ahnen können – wenn, ja wenn man es nur gewollt hätte.
Hintergrund: Christian Dettmar hat am 8. April 2021 die Corona-Maßnahmen an zwei Schulen in Weimar aufgehoben und dies mit der Gefährdung des Kindeswohls begründet. In der Folge kam es zu mehreren umfangreichen Hausdurchsuchungen sowie zu einer Anklage wegen des Verdachts der Rechtsbeugung vor dem Landgericht Erfurt und der zunächst vorläufigen Suspendierung aus dem Richteramt.
Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe sind sowohl die vom Landgericht Erfurt verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung als auch die dauerhafte Suspendierung aus dem Richteramt gegen Christian Dettmar rechtskräftig, was für diesen nicht zuletzt auch den Verlust sämtlicher Pensionsansprüche zur Folge hat.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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