Ärztin wegen Corona-Attesten hinter Gittern, Vergewaltiger frei Doktor-Grüße aus der Zelle – Deutschland 2026

Der Mensch denkt, und Gott lenkt. Oder, nach Bertolt Brecht: „Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch’nen zweiten Plan – Gehn tun sie beide nicht.“ Da nimmt man sich vor, kürzer zu treten, und dann wird man mit Nachrichten überrollt, die es einem verbieten, zu schweigen.

Eine solche Nachricht kam dieser Tage aus Aachen. Dort wurde ein alternativer Karlspreis verliehen – an einen Arzt, der in der Corona-Zeit seinen Patienten beistand und dafür strafrechtlich verfolgt wurde. Grußbotschaften kamen von fünf verfolgten Kollegen. Eine davon schrieb Dr. Bianca Witzschel – aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz:

„Ich bin in Gedanken mit in Aachen und wünsche einen wundervollen Verlauf bei schönstem Wetter und einzigartig lichtvollen Energien. Herzliche Grüße aus Chemnitz, Bianca.“

Herzliche Grüße aus Chemnitz. Aus einer Gefängniszelle. Von einer Frau, der jetzt weitere rund 500 Tage Haft drohen – zusätzlich zu den 476 Tagen Untersuchungshaft, die sie bereits hinter sich hat. Wegen Maskenattesten. In Deutschland. Im Jahr 2026.

Wie kann das sein? Das Urteil lautete auf zwei Jahre und acht Monate. Witzschel saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft – wurde danach aber zunächst freigelassen, weil sie Revision einlegte. Im September 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Damit war klar: Die Reststrafe muss sie absitzen. Im Januar 2026 kam die Ladung zum Haftantritt. Weitere rund 500 Tage Gefängnis – für eine Frau im Rentenalter, die bereits eineinhalb Jahre hinter Gittern saß. Zum Vergleich: Schwerverbrecher kommen in Deutschland regelmäßig nach der Hälfte oder nach zwei Dritteln der Strafe vorzeitig frei. Für Dr. Witzschel gilt das offenbar nicht.

Die 69-jährige, die ihrer sterbenskranken Hündin nicht ein letztes Mal beistehen durfte – weil der zuständige Richter den entsprechenden Antrag ablehnte –, schreibt aus dem Gefängnis Grußworte an Kollegen, die dasselbe taten wie sie: Patienten untersucht, Befunde dokumentiert, Atteste ausgestellt. Ärzte, die ihren Hippokratischen Eid ernst nahmen und befolgten, die sich gegen die staatliche Nötigung wehrten. Und dafür bis heute verfolgt werden. Während denjenigen, die für diese Nötigung verantwortlich sind, bis heute niemand den Prozess macht. Ein Karl Lauterbach sitzt weiter im Bundestag, Jens Spahn ist sogar als Fraktionschef der Union einer der mächtigsten Männer im Land und wird als nächster Kanzler gehandelt. Das ist der Stand der Dinge in Deutschland, fünf Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmen.

Ich habe über diesen Fall mehrfach berichtet – 2023, als die Verhaftung wie bei einem Schwerverbrecher inszeniert wurde, 2024, als das Skandalurteil fiel, zuletzt im April dieses Jahres, als Kollege Rebmann auf eine groteske Parallele hinwies: Eine Ärztin, die ihren Patienten half, Masken- und Impfpflicht zu umgehen, sitzt. Eine Ärztin aus Baden-Württemberg, der die Staatsanwaltschaft besonders schwere Erpressung in 18 Fällen vorwarf – sie soll Impfungen in der Knappheitsphase nur gegen Spenden verabreicht und teilweise abgelaufene Dosen verimpft haben –, ist auf freiem Fuß: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Weil die „Haltung“ stimmt.

Was diese Frau bereits hinter sich hat, verdient einen eigenen Satz: 476 Tage Untersuchungshaft – zeitweise in Einzelhaft, mit Kontaktverboten, gefesselt beim Transport in den Gerichtssaal. Wie eine Schwerverbrecherin. Im Januar 2026 dann die Ladung zum erneuten Haftantritt: weitere 498 Tage. In der JVA Chemnitz sitzt sie bis heute. Ihr „Vergehen“: In den Jahren 2021 und 2022 stellte die Fachärztin für Allgemeinmedizin und Pharmakologie Patienten Atteste zur Maskenbefreiung, zur Impfunfähigkeit und zu PCR-Tests aus. Die Anklage behauptet, dies sei ohne ausreichende Untersuchung geschehen. Die Ärztin und ihre Unterstützer bestreiten das – in jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation. Bemerkenswert: In vergleichbaren Fällen, in denen identische Sachverhalte vorlagen, kam es zu Freisprüchen.

Ein Richter, zwei Urteile

Gleichzeitig hat derselbe Richter, der Dr. Witzschel zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilte, drei Monate zuvor einen dreifachen Vergewaltiger auf Bewährung entlassen. Richter Jürgen Scheuring begründete das milde Urteil damit, der Mann sei nicht vorbestraft und habe bereits sieben Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Opfer war derart traumatisiert, dass es nicht verhandlungsfähig war und nicht aussagen konnte. Es spielt in der Begründung keine erkennbare Rolle.

Dr. Witzschel hat niemanden körperlich verletzt. Kein einziger Patient kam wegen eines ihrer Atteste zu Schaden. Kein einziger verlangte sein Geld zurück. Der einzige, dem die Atteste schadeten, war der Staat – weil sie die Durchsetzung seiner Corona-Vorschriften erschwerten. Das ist der Kern dieser Geschichte, und er lässt sich durch keine noch so geschickte Formulierung wegdefinieren.

Kennedys Appell – und die deutsche Antwort

Kurz vor dem Haftantritt schrieb Dr. Witzschel einen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken – als direkte Antwort auf deren Erklärung gegenüber US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., es habe in Deutschland keine Verfolgung von Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben. Kennedys Appell, diese Verfolgung einzustellen, datiert vom 10. Januar 2026. Die Ladung zum Haftantritt folgte zwölf Tage später. Ob das Zufall war, darf jeder selbst beurteilen.

Fast 40.000 Menschen haben inzwischen eine Petition zur Freilassung von Dr. Witzschel unterzeichnet. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat bis heute nicht geantwortet. Im sächsischen Landtag lehnte die CDU einen Amnestieantrag ab – nach dem Vorbild Sloweniens, das seine Corona-Verurteilten bereits begnadigt hat.

Für Maskenatteste unbegrenzt Kapazitäten – für Mörder nicht

Dr. Witzschel steht nicht allein. Über 1.000 Ärztinnen und Ärzte wurden in Deutschland wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit angezeigt oder verurteilt. Und die Justiz ließ es dabei nicht bewenden: Auf Basis der bei der Razzia beschlagnahmten Patientenakten leitete sie tausendfach Ermittlungsverfahren gegen Witzschels frühere Patienten ein – wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Das Arzt-Patienten-Geheimnis: für Corona-Zwecke außer Kraft gesetzt. Die ärztliche Therapiefreiheit – verfassungsrechtlich geschützt – kriminalisiert.

Für all das hat die notorisch überlastete deutsche Justiz offenbar unbegrenzte Ressourcen. Nicht hingegen für Kinderschänder und Vergewaltiger. Die können in Steinmeiers „bestem Deutschland aller Zeiten“ regelmäßig damit rechnen, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, sondern mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Vor allem dann, wenn sie einen Migrationshintergrund haben (siehe hier). Selbst ein Frauenmörder kam schon frei, weil die Justiz überlastet ist (siehe hier). Auch ein schwerkriminelles Mitglied des Berliner Remo-Clans kam frei und konnte sich in die Türkei absetzen, kurz nachdem er zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde – weil kein Platz frei war im Maßregelvollzug in Berlin. Auch Ärzte können bei massiven Fehlern mit Gnade rechnen, solange sie nicht politisch „querdenken“. Im Donauwörther Hepatitis-Skandal kam der angeklagte Arzt mit einer Bewährungsstrafe davon, nachdem er 51 Patienten angesteckt hatte, weil er die für sie vorgesehenen Spritzen regelmäßig auch für sich selbst benutzte (siehe hier). Ein Kinderschänder aus NRW kam frei – ebenfalls wegen Überlastung der Justiz. Kein Personal, kein Platz, kein Interesse.

Für eine 69-jährige Ärztin, die Maskenatteste ausstellte, war all das stets vorhanden.

Sie muss Grußbotschaften aus dem Gefängnis schreiben, während der Mann, der einer Dreifachvergewaltigung schuldig gesprochen ist, mit einer Bewährungsstrafe davon kam und seit über zwei Jahren in Freiheit lebt – wie so viele, viele andere Vergewaltiger und Kinderschänder.

Wer verstehen will, welche Werte dieser Staat wirklich schützt, muss nur diese eine Frage beantworten: Wofür hat er Kapazitäten – und wofür nicht? Wen bestraft er hart – und wen fasst er mit Samthandschuhen an.

Ja, mach nur einen Plan. Und mach dann noch’nen zweiten Plan – Gehn tun sie beide nicht. Zumindest nicht in diesem Deutschland. Weil Schweigen Verrat wäre.

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PS: Ich habe versucht, diesen Artikel so emotionslos wie möglich zu schreiben, auch wenn es mir an manchen Stellen nicht gelungen ist. Aber ohne diesen Vorsatz wäre es einfach zu emotional geworden. Denn als emotionalen Menschen macht mich dieses Unrecht in Deutschland einfach verrückt. Die einzige gute Nachricht – Witzschels Kollege Heinrich Habig ist inzwischen aus der Haft entlassen. Einer der anständigsten Menschen, die ich kenne, tief gläubig – und jahrelang in Haft, weil er seinen Beruf ernst nahm und auf sein Gewissen hörte. Während Vergewaltiger hierzulande frei herumlaufen. Deutschland 2026.

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Bild: Symbolbild/KI/Grok</span

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