Ein Gastbeitrag von Robert Kahlert*
Ein Grundschüler und ein Schüler einer 12. Klasse an einer Fachoberschule reichten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Testpflicht ein. Das teilt die Forchheimer Rechtsanwaltskanzlei „Bögelein und Dr. Axmann“ auf ihrer Netzseite mit. Sie erwartet eine Entscheidung noch vor dem Ende der Osterferien.
Rechtsanwalt Mario Bögelein zeigte sich verwundert darüber, dass die Bayerische Staatsregierung die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht eingeführt hat. Denn eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März zur Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen stehe dem entgegen (Az. 20 NE 21.353).
Kinder- und Jugendmediziner sprechen sich gegen Massentests aus
Bögelein erklärte: „Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtswidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten. Weder tragen die Schüler nach einer aktuellen Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin überproportional zum COVID-19-Infektionsgeschehen bei, noch sind Schüler gefährdet, eine Infektion mit schwerem Verlauf zu erfahren. Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern sind nachweislich lediglich auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hatte Ende März mitgeteilt: „Schnelltests zeigen bei asymptomatischen Patienten einen hohen Anteil falsch negativer und bei Massentests eine signifikant hohe Zahl falsch positiver Befunde.“ Ein positives Testergebnis werde bei den aktuellen Inzidenzzahlen nur zu etwa 4 Prozent im PCR-Kontrolltest bestätigt. „Damit werden Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt. Das Vertrauen in ein valides Testergebnis wird bei dieser geringen Quote in der Bevölkerung sinken.“
Schüler werden unnötig in Angst versetzt
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag daher scharf die (seiner Ansicht nach sinnbefreite) alleinige Koppelung der Maßnahmen an den 7-Tages-Inzidenzwert, ohne dass dabei die Anzahl der durchgeführten Tests, also die der absoluten Zahl, berücksichtigt werde. Darüber hinaus sehe auch das Infektionsschutzgesetz nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, die bei den geplanten anlasslosen Massentests von Schülern gerade nicht gegeben ist.
Besonders der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt der Mitteilung zufolge bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihn bei einem Test innerhalb der Klassengemeinschaft zum Opfer stigmatisieren würde. Rechtsanwalt Bögelein erhofft sich daher im Sinne der Kinder eine schnelle Entscheidung, da diese von den Corona-Maßnahmen außerordentlich stark betroffen seien.
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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
*) Robert Kahlert ist Journalist und schreibt hier unter Pseudonym, weil er bei diesem Thema nicht namentlich genannt werden will. Was einiges über die Atmosphäre in unserer Gesellschaft und in unseren Medien aussagt.
Text: Gast
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