Von Christian Euler
Hans-Jürgen Irmer ist ein Mann mit Rückgrat. Der frühere Oberstudienrat sitzt als CDU-Politiker für den Wahlkreis Wetzlar im Bundestag und lässt sich nicht verbiegen – auch wenn er damit bisweilen mit der Parteiräson kollidiert. In seiner Heimatstadt Wetzlar gibt er den „Wetzlar-Kurier“ heraus, der mit seiner Auflage von 120.000 Exemplaren die ortsansässige Tageszeitung (30.000) weit in den Schatten stellt. Sich selbst bezeichnet er als „einen Konservativen, der sein Vaterland liebt“. Genau dieses geht einen gefährlichen Weg, glaubt Irmer mit Blick auf den Neuentwurf des Infektionsschutzgesetzes.
Herr Irmer, werden Sie der Neuformulierung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen?
Hans-Jürgen Irmer: Gezielte Horrormeldungen tragen zu einer Hysterisierung, aber nicht zur Problemlösung bei. Diese Gesetzesverschärfung fördert die Spaltung der Gesellschaft, missachtet das föderale System und die Gewaltenteilung, entmachtet die Parlamente und delegiert die Verantwortung an die Exekutive. Sie ist ein Angriff auf die Justiz. Ich werde deshalb mit „nein“ stimmen.
Wie schätzen Sie das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU Fraktion ein?
Es wird eine Reihe von Kollegen geben, die nicht zustimmen werden. Ich kann dies aber nicht quantifizieren.
Wie realistisch ist vor diesem Hintergrund die Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes?
Ich fürchte, dass die Grünen, die eigentlich noch rigider sind, zustimmen werden, so dass die internen SPD- und Union-Neinstimmen kompensiert wären.
Ist die Fixierung allein auf einen Inzidenzwert zulässig?
Eine einseitige, willkürliche Fixierung auf einen Inzidenzwert ist fahrlässig. Der Gesetzentwurf enthält nicht einmal eine aussagekräftige Begründung dafür, warum nur dieser Wert genannt wird. Mit gutem Grund darf die Erforderlichkeit der Maßnahmen laut dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht nur anhand der Sieben-Tage-Inzidenz beurteilt werden, sondern nur unter Einbeziehung aller anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände. Zudem ist die Möglichkeit eines Rückschlusses vom Inzidenzwert auf das tatsächliche Infektionsgeschehen zweifelhaft. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigte dies erst kürzlich.
Welche weiteren Parameter sollten herangezogen werden?
Nicht die Zahl der Infizierten ist entscheidend, sondern die Zahl derjenigen, die Symptome aufweisen. Experten empfehlen deshalb, bei der Gesamtbetrachtung beispielsweise die Zahl der Erkrankten zu bedenken, das Alter der Infizierten, neue Aufnahmen auf COVID-Stationen, Sterblichkeit, Ethnien-Problematik, Reproduktionswert etc.
Wie sinnvoll ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung?
Die Ausgangssperre ist ein erheblicher Grundrechtseingriff. Sie ist völlig unverhältnismäßig, willkürlich und in den letzten Wochen von zahlreichen Gerichten gekippt worden. Sie dennoch einführen zu wollen, ist eine Missachtung der Justiz. Die Justiz soll künftig – mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts – bewusst und gezielt ausgeschaltet werden. Dies halte ich für völlig inakzeptabel. Auch fehlt der Nachweis, dass die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr besonders gefährlich ist. Kurzum: Ich akzeptiere nicht, dass mir jemand vorschreibt, ob ich mit meiner Frau um 21.15 Uhr noch einen Spaziergang machen darf oder nicht.
Was bedeutet das Gesetz für das föderale System und den politischen Prozess in Deutschland?
Unser föderales System wird ad absurdum geführt. Es fehlt die Beteiligung des Parlamentes bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Die Exekutive, sprich das Bundeskanzleramt, kann ohne jegliche Mitsprache des Bundestages auf dem Verordnungswege umfassend handeln. Die Verschärfung des Gesetzes bedeutet eine Geringschätzung regional unterschiedlich möglicher Lösungen und ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Wird das neue Infektionsschutzgesetz das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik der Bundesregierung stärken?
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir einen großen Fehler machen. Die Zustimmungsrate zu harten Lockdown-Maßnahmen sinkt dramatisch. Auch, weil es Versäumnisse bei der Impfstoff-Bestellung und der Impforganisation gab. Im Übrigen sind wir als Staat nicht ansatzweise in der Lage, Auflagen tatsächlich zu überwachen. Oder soll der Staat auch noch das Recht bekommen, bei Verdachtsmomenten in Wohnungen eindringen zu dürfen?
Kritiker monieren, dass die Erweiterungen des ISG den Weg zum Dauer-Lockdown ebnen können. Wie stehen Sie dazu?
Wenn man einseitige Inzidenzwerte zum Maßstab für Einschränkungen macht, dann kann man durch gezielte Mehrtestungen den Inzidenzwert künstlich hochhalten und käme im Worst Case zu einer Art „Dauer-Lockdown“. Dieser ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, denn je länger dieser verordnet wird, umso mehr sind die volkswirtschaftlichen Schäden in den Blick zu nehmen. Wenn man heute weiß, dass wir lernen müssen, mit dem Virus zu leben wie mit vielen anderen Viren auch, müssen erst recht die Kollateralschäden betrachtet werden, die wir alle kennen. Allein der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 400 Milliarden Euro geschätzt. Ganz zu schweigen von den massiven psychologischen Veränderungen bei Kindern und Erwachsenen, erhöhten Suizidraten und der zunehmenden Vereinsamung.
Dipl.-Volkswirt Christian Euler widmet sich seit 1998 intensiv dem Finanz- und Wirtschaftsjournalismus. Nach Stationen bei Börse Online in München und als Korrespondent beim „Focus“ in Frankfurt schreibt er seit 2006 als Investment Writer und freier Autor u.a. für die „Welt“-Gruppe, Cash und den Wiener Börsen-Kurier.
Bild: Martin Kraft/Wikicommons/CC BY-SA 3.0
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