Alte Frau nach Polizei-Gewalt auf Berliner Corona-Demo gestorben Staatsanwalt: Tod "nicht mit erforderlicher Sicherheit" auf Beamten zurückzuführen

Wie heute erinnere ich mich noch an die gruseligen Szenen, die ich am 22. April 2021 bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin erlebte. Das Ausmaß der Brutalität durch die Berliner Polizei, das ich auch am eigenen Leib erleben musste, war einfach schrecklich – und für mich bis dahin in einem demokratischen Staat unvorstellbar. Später ging das sogar so weit, dass sich der damalige Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, einschaltete. Im April dieses Jahres sprach der Schweizer ein vernichtendes Urteil: Es gebe eine „Kultur der Toleranz für Polizeigewalt” in Berlin.

Dafür gibt es nun einen erschütternden neuen Beleg: Mit unvorstellbarer Brutalität behandelten die Berliner Polizisten am 22. April 2021 eine alte Frau. Diese war zu Boden gegangen. Ein Polizist ergriff sie mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleifte die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Mehrere Polizisten zerren sie rabiat auf die Beine. Sodann führen sie zwei Polizisten im Polizeigriff, an jedem Arm fixiert, weg – sie halten sie dabei so weit von oben, dass es für sie maximal unbequem ist. Die alte Frau ruft mit schmerzverzerrtem Gesicht mehrfach „Aua“, beklagt sich, sie könne nicht so schnell. Die Polizisten sind gnadenlos, laufen genauso schnell weiter. So schnell, dass die alte Frau mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Hier können Sie sich die Szene ansehen.

Fahrlässige Tötung?

Durch Recherchen des Anwaltes Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf wurde nun bekannt: Die alte Frau ist nach dem Polizeieinsatz gestorben. Wann genau, ist laut Stjerna zwar nicht bekannt. Aber es geht aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor. Der Anwalt schreibt dazu auf seiner Seite: „Ich erstattete daher am 4. Mai 2021 Strafanzeige gegen die an dem Vorgang beteiligten Polizeibediensteten, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt, und bat darum, mich über den Ausgang der Ermittlungen zu informieren.“ Monatelang und trotz zweier Sachstandsanfragen, bekam er diese Angaben nicht. 14 Monate nach dem Vorfall erhielt er die Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt sind. Und siehe da: Die Rede war nicht mehr von Ermittlungen wegen Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Dies ist nur dadurch erklärt, dass die Frau zeitnah zu dem Vorfall verstorben sein muss.

Stjerna ist sicher: „Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen!“ Denn, so führt der Anwalt auf seiner Seite aus: „Man sollte sich zunächst fragen, ob es eventuell eine Erklärung für den Tod der Dame geben könnte, die nicht mit polizeilichem Handeln in Verbindung steht. Allerdings wäre der ursprüngliche Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt wohl kaum auf fahrlässige Tötung erweitert und der Tod der Dame in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin thematisiert worden, wenn es keinerlei Zusammenhang mit polizeilichem Handeln gäbe.“

Multiorganversagen

Aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass es eine Obduktion gab. Dort steht:

„Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion, konnten die von hier aus beauftragten Sachverständigen Herr Prof. Dr. med. [durch den Autor geschwärzt] und Frau [durch den Autor geschwärzt] feststellen, dass die späterhin Verstorbene an den Folgen eines Multiorganversagens bei schweren Vorschädigungen verstorben ist.“

Eine Verantwortung des beschuldigten Polizisten sei nicht feststellbar, heißt es in dem Schreiben:

„Zunächst bleibt festzustellen, dass bereits nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Handlung des Beschuldigten überhaupt eine kausale Ursache für diesen Tod setzte.“

Dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn, erwähnt die Staatsanwaltschaft nur ganz beiläufig, wie Stjerna beklagt. Und stellt zu den Ursachen dieser Blutung lapidar fest:

„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“

Nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘

Der Kommentar von Anwalt Stjerna: „Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, das eine Ursächlichkeit polizeilichen Handelns für die Verletzungen und den Tod der älteren Dame nicht ausschließt, sondern lediglich konstatiert, der Tod könne ‘nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ auf ein Verhalten des beschuldigten Polizisten zurückgeführt werden.“

Anwalt Stjerna verweist darauf, dass die Brutalität des Vorgehens gegen die Frau nicht verhältnismäßig war. Die Art und Weise, wie die Berliner Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf zurückweist, bestätigt auf traurige Weise die Aussage des damaligen Sonderberichterstatters der UNO für Folter, von der “Kultur der Toleranz für Polizeigewalt”. Dazu Stjerna: „Ebenso dürftig ist auch die Feststellung der Staatsanwaltschaft Berlin, es hätten ‘keine milderen und gleich gut geeigneten Mittel zur Erreichung der Identitätsfeststellung‘ zur Verfügung gestanden; die ältere Dame habe zunächst ergriffen, fixiert und zur Bearbeitungsstelle verbracht werden müssen, was ohne die Anwendung unmittelbaren Zwanges nicht möglich gewesen sei. Diese Ausführungen gehen ersichtlich an der Sache vorbei. Selbst wenn all diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft zuträfen und zur Identitätsfeststellung der älteren Dame die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war, sind ohne weiteres mildere Mittel ersichtlich, die dies gewährleistet, dabei aber – wie z. B. durch § 11 ASOG Bln vorgeschrieben – ihre Gesundheit geschont hätten.“

Hartnäckiger Anwalt

Stjerna will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und weitere Schritte einleiten, wie er schreibt: „Es ist für ein Staatswesen, das ein Rechtsstaat sein will, nicht hinnehmbar, dass Polizeikräfte mit ersichtlich unangemessener Härte und Todesfolge gegen ältere, gebrechliche Menschen vorgehen, um hierfür nachfolgend – nach einer erkennbar dürftigen Prüfung – einen staatsanwaltschaftlichen Freibrief ausgestellt zu bekommen und sich nicht einmal einer gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens stellen müssen. Hier ist eine rote Linie erkennbar überschritten, der Vorgang wird vollständig aufzuklären sein.“

An dieser Stelle möchte ich mein tief empfundenes Mitgefühl für die Angehörigen der Frau ausdrücken. Und eine Schweigeminute anregen, auch wenn ich das hier nur virtuell tun kann. Möge sie in Frieden ruhen, oder, wie man auf Russisch sagt: Ewiges Andenken!

PS: Ich habe in den großen, mit Steuern und Gebühren finanzierten Medien nichts zu dem Todesfall gefunden. Vielleicht habe ich zu schlecht recherchiert. Für Hinweise auf Beiträge in großen Zeitungen oder öffentlich-rechtlichen Anstalten bin ich sehr dankbar – vielleicht werde ich ja positiv überrascht.

PPS: Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Text auf dem Blog von Anwalt Stjerma, aus dem ich in meinem Artikel hier die wichtigsten Punkte zitiert habe. Wenn Sie Dr. Stjerma Ihren Respekt zollen wollen, können Sie das per Mail an [email protected].


Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
Bild: Youtube/Screenshot/Liberty News
Text: br

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