ARD-Nachwuchs zu 92 Prozent grün-rot-rot Haltung in der Anstalt laut Umfrage noch strammer als befürchtet.

Haben Sie auch den Eindruck, dass unsere öffentlich-rechtlichen Sender tendenziell eher linksgrün berichten? Wenn ja, und wenn Sie die Hoffnung haben, dass sich dies ändern wird, sollten Sie sich jetzt hinsetzen. Die Verbandszeitschrift „Der Journalist“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, um herauszufinden, in welche Richtung der Nachwuchs bei der ARD tendiert: Die Volontäre, wie Auszubildende im Journalismus genannt werden. Das Ergebnis ist außerordentlich – denn so hohe Prozentzahlen für eine politische Richtung kennt man eigentlich nur aus dem Sozialismus: „Wenn am Sonntag nur die Volontär*innen der ARD wählen würden“, heißt es in der Zeitschrift, „dann sähe das so aus“: 57,1 Prozent für die Grünen, 23,4 für „Die Linke“ (früher SED), 11,7 für die SPD. Nur unter ferner liefen und kaum noch messbar landet die Union bei 3 Prozent und die FDP bei 1,3 Prozent. Die „Sonstigen“ erreichen 3,9 Prozent.

Das sind sage und schreibe 92 Prozent für Grün-Rot-Rot. Schon bisherige Umfragen zeigen eine massive Präferenz von Journalisten für linke Parteien. Aber derartige Auswüchse waren bislang zumindest in Umfragen noch nicht festgestellt worden. Die Zahlen decken sich weitgehend mit dem Eindruck, den die Programme der Sender vermitteln. Und auch mit Erzählungen von Insidern aus den Anstalten. Die berichten, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht die geringste Chance in den Vorstellungsgesprächen hätten, wenn sie dort auch nur Zweifel daran aufkommen lassen würden, dass sie die richtige „Haltung“ mitbringen – also eine stramm linke. Das Resultat dieser politischen Inzucht zeigt die Umfrage.

Die neuen Zahlen belegen eindringlich die gefährliche Monokultur bei den Öffentlich-Rechtlichen (auch beim ZDF wird die Tendenz kaum eine andere sein, man muss ja nur das Programm vergleichen). Diese einseitige Ausrichtung verhöhnt die Ziele des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und die Grundidee hinter der Gebührenfinanzierung. Und sie ist eine offene Verletzung des Rundfunkstaatsvertrags. Der ist allerdings nicht strafbewehrt. So dass die Intendanten und die anderen Verantwortlichen munter weiter nach Belieben dagegen verstoßen können. Die Gebührenzahler müssen ja so oder so in die Tasche greifen für sie.

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Bild: ASDF_MEDIA/Shutterstock (Symbolfoto)
Text: red
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