Auffällige Kriminalitätsraten unter Ausländern? Muss nicht sein… Wie modelliert man diskriminierungsfreie Kriminalität?

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Nur zu gern widmen sich Ampelkoalitionäre und solche, die es werden wollen, dem Wohlergehen des migrantischen Teils der hiesigen Bevölkerung, vor allem dann, wenn sie die Folgen ihres Tuns nicht selbst erleiden müssen. Um nur drei Beispiele zu nennen: Petra Čagalj Sejdi, die asylpolitische Sprecherin der Grünen in Sachsen, bemüht sich, jede Form von Abschiebung zu verhindern, wobei der Staat selbst die nötigen Möglichkeiten schaffen soll: „Wir müssen dazu kommen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, damit jemand in Deutschland bleiben kann,“ weshalb man sich in den Ausländerbehörden vor allem der Frage widmen muss: „Welche Möglichkeiten gibt es denn für den Menschen, damit er in Deutschland bleiben kann?“ Das ist nicht nur so dahergesagt, immerhin ist die Partei des infantilen Totalitarismus, die man auch als Grüne bezeichnet, noch immer Koalitionspartner in der sächsischen Landesregierung und somit nicht ohne Einfluss.

Aber auch bundesweit lässt sich die freundliche Einstellung bemerken. Vor Kurzem wurde das Staatsangehörigkeitsrecht geändert, sodass nun Einbürgerungen von Ausländern erheblich erleichtert werden: Man kann schneller Deutscher werden und dabei auch noch den ausländischen Pass behalten, doppelte Staatsangehörigkeiten werden zur Regel anstatt zur Ausnahme. Und schließlich darf ich noch auf die steuerrechtlichen Pläne der miserabelsten Regierung, die es je gab, hinweisen, nach denen ausländische Fachkräfte für einige Jahre einen Steuerrabatt erhalten sollen, über den sich ihre vom Staat ausgeplünderten deutschen Kollegen vermutlich ebenfalls freuen würden.

Doch all das reicht nicht. Noch immer sind nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Migranten in verstärktem Maß von Diskriminierung betroffen, und es ist dringend nötig, „gemeinsam Strategien gegen Diskriminierung zu entwickeln.“ Dazu trage ich gerne etwas bei.

Kriminalitätsrate unter den Deutschen erhöhen

In zwei Untersuchungen hatte ich gezeigt, dass die Kriminalitätsrate unter Ausländern deutlich höher ist als unter Deutschen, sowohl was die allgemeine Kriminalität, als auch was die Gewaltkriminalität betrifft. Das kann nicht so bleiben, denn wie soll sich denn beispielsweise ein traumatisierter Afghane fühlen, wenn er hören muss, dass man innerhalb der Gruppe der hier lebenden Afghanen eine um ein Vielfaches höhere Neigung zur Gewalt aufweist als sie unter Deutschen auftritt? Derartige Diskrimierungserfahrungen müssen ihm erspart bleiben, und das ist gar nicht so schwer, wie man vielleicht glauben könnte.

Schon jetzt wird einiges getan, um dieses Ziel zu erreichen. Man muss ja nur die Kriminalitätsrate unter den Deutschen erhöhen, und schon ist der Abstand zwischen den deutschen und den ausländischen Raten etwas geringer. In einem Land, in dem das öffentliche Aussprechen der Worte „Alles für …“ schon strafbar ist, wenn der Sprecher der falschen Partei angehört, hat die Justiz viele Möglichkeiten. Und auch der Umstand, dass die Bezeichnung der äußeren Erscheinung des einen oder der anderen Bundestagsabgeordneten unklaren Geschlechts als „nuttig“ zu einer Vorladung durch den Staatsschutz führt, gibt Anlass zu den schönsten Hoffnungen – Leser mit starken Nerven darf ich zur Beurteilung des Sachverhalts auf die entsprechenden Bilder des betroffenen Mitglieds des Hohen Hauses verweisen.

Mit einem Wort: Die Einführung neuer Verbrechensarten, zu denen man gerne auch Kritik an der Regierung und das Vertreten einer abweichenden Meinung zählen darf, ermöglicht es, die deutsche Kriminalitätsquote in die Höhe zu treiben. Es ist aber fraglich, ob das reicht. Noch immer gibt es hin und wieder Richter, die sich an Recht und Gesetz halten und sich an das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit erinnern, so etwas soll gelegentlich sogar unter Verfassungsrichtern vorkommen. Man kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass die Rate der deutschen Straftäter in ausreichendem Maße erhöht werden kann, um jede kriminalitätsbezogene Diskriminierung auszuschließen.

Ausschließlich kriminelle Ausländer einbürgern

Doch es gibt einen einfacheren Weg, den uns die Umgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts gewiesen hat, wenn auch noch inkonsequent und nicht völlig durchdacht. Man muss nur hinreichend viele sorgfältig ausgewählte Ausländer mit der deutschen Staatsbürgerschaft beglücken, und schon sieht die Lage völlig anders aus. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten. Die Idee, beispielsweise einige zehntausend nachweislich unbescholtene Afghanen einzubürgen, wäre – um es mit den Worten der Trampolinspringerin aus dem Auswärtigen Amt zu sagen – „total kontraproduktiv“. Denn in diesem Fall wäre die Gesamtheit der Deutschen gewachsen, die Zahl der kriminellen Deutschen aber nicht, woraus sich eine geringere Kriminalitätsrate ergibt. Doch den Afghanen ginge es noch schlechter als zuvor, denn insgesamt müsste man nach der Einbürgerung weniger Afghanen vermelden. Darunter aber ebenso viele Kriminelle wie zuvor: Die Quote wäre angestiegen, das Gefühl der Diskriminierung würde gesteigert statt beseitigt.

Die Konsequenz ist klar. Man muss nicht nur irgendwelche Ausländer einbürgern, sondern ausschließlich kriminelle, damit die Statistik sich in die gewünschte Richtung bewegt. Sehen wir uns das zunächst am Beispiel der Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Ausländer an. Die Quellen für die benötigten Zahlen finden sich in den oben erwähnten früheren Beiträgen; es handelt sich durchgängig um Daten des Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Jahr 2023 betrug die mittlere deutsche Bevölkerung dieses Landes 70.874.198 deutsche Staatsbürger, dazu kamen 13.639.888 Einwohner ausländischer Staatsangehörigkeit. In der Kriminalstatistik tauchten 1.322.571 Deutsche und 694.981 Ausländer auf. Die Kriminalitätsquote unter Deutschen betrug 1,87 %, unter Ausländern dagegen 5,10 %, wie man durch schlichtes Dividieren der Anzahl der Auffälligen durch die jeweilige Gesamtzahl herausfinden kann. Das ist nichts Neues. Doch nun kann man feststellen, wie viele der kriminell auffälligen Ausländer eingebürgert werden müssen, damit sich die Quoten ausgleichen. Zu diesem Zweck muss man eine sehr überschaubare Gleichung lösen – ein Vorgang, den ich hier vorsichtshalber nicht ausführe. Glücklicherweise kann man jedoch das Ergebnis, sobald man es berechnet hat, direkt und auf einfachste Weise überprüfen, indem man die neuen Kriminalitätsquoten ausrechnet. Die folgende Tabelle zeigt die Situation.

Stand vorher
Deutsche Ausländer
Bevölkerung 70.874.198 13.639.888
Tatverdächtige 1.322.571 694.981
Kriminaltätsrate 1,87% 5,10%
Einbürgerungen 378.398
Stand nachher
Bevölkerung 71.252.596 13.261.490
Tatverdächtige 1.700.969 316.583
Kriminaltätsrate 2,39% 2,39%

378.398 kriminell auffällige Ausländer habe ich eingebürgert, das erhöht die Zahl der Deutschen und reduziert die Zahl der Ausländer. Auch die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen hat sich entsprechend erhöht, denn ich war vorausschauend genug, nur straffällig gewordene Ausländer zur Einbürgerung zuzulassen, und um den gleichen Wert hat sich die Anzahl der tatverdächtigen Ausländer verringert. Das Resultat überzeugt: Sowohl unter den Deutschen als auch unter den Ausländern habe ich eine Täterquote von 2,39 % erreicht, die man ausrechnet, indem man die jeweilige Zahl der Tatverdächtigen durch die entsprechende Bevölkerungszahl teilt. Jede Form von Ausländerdiskriminierung auf Basis der Kriminalstatistik hat sich in Luft aufgelöst.

Ganz zufriedenstellend ist das noch nicht. Aus den früheren Berechnungen ist bekannt, dass beispielsweise Afghanen, Iraker und Syrer ungewöhnlich hohe Kriminalitätsquoten aufweisen, die noch deutlich über die erwähnten 5,10 % der Ausländer im Allgemeinen hinausgehen. Auch diese Bevölkerungsgruppen darf man mit ihren Gefühlen von Diskriminiertheit nicht allein lassen; und das könnte schnell geschehen, wenn man nicht die Auswahl der Einzubürgernden hinreichend genau an der Aufteilung der ausländischen Bevölkerungsgruppen orientiert. Das ist leicht zu machen, wenn man wieder die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik verwendet und die Ausländer aufteilt in Afghanen, Iraker, Syrer und eben restliche Ausländer, die nicht das Glück haben, zu den besonders betroffenen Nationalitäten zu zählen. Ich darf das Ergebnis in Form der nachstehenden Tabelle bekannt geben.

Stand vorher
Deutsche Alle Ausländer Afghanen Iraker Syrer Rest Ausländer
Bevölkerung 70.874.198 13.639.888 398.325 282.968 948.132 12.010.463
Tatverdächtige 1.322.571 694.981 32.021 19.899 58.907 584.154
Kriminaltätsrate 1,87% 5,10% 8,04% 7,03% 6,21% 4,86%
Einbürgerungen 378.398 23.063 13.465 37.160 304.710
Stand nachher
Bevölkerung 71.252.596 13.261.490 375.262 269.502 910.973 11.705.753
Tatverdächtige 1.700.969 316.583 8.958 6.434 21.747 279.444
Kriminaltätsrate 2,39% 2,39% 2,39% 2,39% 2,39% 2,39%

Allen Gutwilligen muss das Herz aufgehen, denn wir sehen hier eine einheitliche Kriminalitätsquote von nur noch 2,39 % vor uns, die man wieder durch Dividieren der Tatverdächtigen durch die Bevölkerungszahl bestimmt. Und das wurde erreicht, indem 23.063 tatverdächtige Afghanen, 13.465 entsprechende Iraker, 37.160 kriminell auffällige Syrer und auch noch 304.710 sonstige Ausländer mit Kriminalitätshintergrund eingebürgert wurden. In der Summe ergibt das genau die benötigten 378.398 Ausländer sowohl allgemeiner als auch krimineller Art, die ich bereits für die Einbürgerung vorgesehen hatte. Und das Ziel jeglicher Diskrimierungsfreiheit ist erreicht: Wie soll man eine Bevölkerungsgruppe wegen ihrer verstärkten Neigung zur Kriminalität an den Pranger stellen und diskrimieren, wenn diese Neigung gar nicht stärker ist als die der Deutschen? Ich gebe gern zu, dass dieses Ergebnis nur auf gezielten Einbürgerungen beruht, aber solche Feinheiten interessieren Politiker und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur am Rande.

Doch noch immer sind wir nicht hinreichend diskrimierungsfrei. Man bedenke, dass die Einbürgerungen im Hinblick auf die allgemeine Kriminalität vollzogen werden sollen; das Phänomen der Gewaltkriminalität habe ich noch nicht in den Blick genommen. Ich hatte früher schon gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, unter Ausländern auf einen tatverdächtigen Gewalttäter zu treffen, mehr als dreimal so hoch ist wie unter Deutschen; unter Afghanen und Irakern haben wir es sogar mit dem Faktor 8 zu tun, unter Syrern liegt er zwischen 7 und 8. Auch das kann nicht so bleiben, und die bisherige Einbürgerungsstrategie hat noch kein Rezept geliefert, um Diskriminiertheitsgefühle im Hinblick auf die Gewaltstatistik zu vermeiden.

Man stelle sich nur vor, dass die eingebürgerten neudeutschen Afghanen sich nur am Fahraddiebstahl versucht oder vielleicht auch behauptet haben, dass es nur zwei Geschlechter gibt! Beides ist heutzutage mehr oder weniger strafwürdig, aber mit Ausnahme des Verfassungsschutzes dürften die meisten Menschen noch einen gewissen qualitativen Unterschied zu Mord und Totschlag sehen. Doch wenn nur die weniger schweren Straftaten mit der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt werden, dann wird sich an der Anzahl deutscher Gewalttäter nichts ändern, weshalb sich die deutsche Rate der Gewaltkriminalität nicht wie gewünscht verschlechtern kann. Und noch schlimmer: Da weniger Ausländer zur Verfügung stehen, denen die ausländischen Gewaltkriminellen entstammen, wird sich die ausländische Rate der Neigung zur Gewaltkriminalität verschlechtern und man muss gerade unter mehrfach traumatisierten Mitmenschen ausländischer Prägung mit verstärkter psychischer Belastung rechnen.

Chancengleichheit zwischen allen Nationalitäten

Zumindest jeder Grüne wird einsehen, dass das nicht hingenommen werden darf. Ich muss daher dafür sorgen, dass sich unter den eingebürgerten Kriminellen die nötige Anzahl von Gewaltkriminellen befindet, um auch hier Chancengleichheit zwischen allen Nationalitäten herzustellen. Das ist nicht schwer. Die Bevölkerungszahlen ändern sich nicht mehr, die wurden schon durch die Berechnungen zur allgemeinen Kriminalität festgelegt. Auch an der allgemeinen Anzahl der Tatverdächtigen kann ich aus dem gleichen Grund nichts mehr ändern. Wieder einmal muss ich die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik bemühen, um zu der folgenden Tabelle zu gelangen, die ich gleich noch ein wenig erläutern werde.

Stand vorher
Deutsche Alle Ausländer Afghanen Iraker Syrer Rest Ausländer
Bevölkerung 70.874.198 13.639.888 398.325 282.968 948.132 12.010.463
Tatverdächtige 1.322.571 694.981 32.021 19.899 58.907 584.154
Gewalttatverdächtige 111.517 79.088 5.219 3.569 11.316 58.984
Gewaltkriminaltätsrate 0,16% 0,58% 1,31% 1,26% 1,19% 0,49%
Einbürgerungen 378.398 23.063 13.465 37.160 304.710
Davon Gewalttäter 49.179 4.373 2.961 9.261 32.584
Stand nachher
Bevölkerung 71.252.596 13.261.490 375.262 269.502 910.973 11.705.753
Tatverdächtige 1.700.969 316.583 8.958 6.434 21.747 279.444
Gewalttatverdächtige 160.696 29.909 846 608 2.055 26.400
Gewaltkriminaltätsrate 0,23% 0,23% 0,23% 0,23% 0,23% 0,23%

Zunächst werden die Bevölkerungsgruppen und die allgemeinen Tatverdächtigen vor der großen Einbürgerungsaktion angegeben, danach die Zahl der Gewalttatsverdächtigen und der geplanten Einbürgerungen, die ich schon vorher berechnet hatte. Das Wichtigste folgt:

Wieviele Einbürgerungen müssen auf Gewaltkriminelle entfallen, damit sich die Quoten angleichen?

Betrachten wir die Änderungen unter allen Ausländern etwas genauer. Bisher hatte ich gezeigt, dass ich 378.398 Kriminelle dieser Kategorie einbürgern muss, um Gleichstand zwischen den Deutschen und den Ausländern in Bezug auf die allgemeine Kriminalität zu erlangen. Dadurch steigt die deutsche und fällt die ausländische Bevölkerung, wie man im Tabellenteil „Stand nachher“ sieht. Unter den Eingebürgerten müssen sich nun 49.179 Gewaltkriminelle befinden, das steigert die Zahl der deutschen Täter mit Gewaltneigung um eben diese 49.179 von 111.517 auf 160.696, während sie unter den Ausländern um 49.179 von 79.088 auf 29.909 fällt. Die so erreichte Quote der Gewalttäter unter den Deutschen beträgt 160.696/71.252.596 = 0,23 %, bei den Ausländern haben wir 29.909/13.261.490 = 0,23 %. Auf die gleiche Weise sieht man auch bei Afghanen, Irakern, Syrern und sonstigen Ausländern, dass nach den vorgenommenen Einbürgerungen von Gewalttätern, wie sie in der Tabelle verzeichnet sind, absolute Chancengleichheit herrscht; eine Nation ist so gewalttätig wie die andere. In der großen Menschheitsfamilie sind alle gleich und alle gleich kriminell, sei es mit Gewalt oder ohne.

Alle sind gleich, keiner ist besser, keiner schlechter

Ich fasse zusammen. Eine über alle betrachteten Nationalitäten einheitliche Kriminalitätsrate konnte man erreichen, indem 23.063 tatverdächtige Afghanen, 13.465 entsprechende Iraker, 37.160 kriminell auffällige Syrer und auch noch 304.710 sonstige Ausländer mit Kriminalitätshintergrund eingebürgert wurden. Achtet man nun noch darauf, dass sich unter diesen Eingebürgerten 4.373 gewaltgeneigte Afghanen, 2.961 gewalttatverdächtige Iraker, 9.261 gewalttätig in Erscheinung getretene Syrer und 32.584 sonstige Ausländer mit Gewalthintergrund befinden, so erreicht man zwanglos eine auch im Hinblick auf Gewaltkriminalität diskriminierungsfreie Gesellschaft: Alle sind gleich, keiner ist besser, keiner schlechter.

Wie man sieht, habe ich den Schwerpunkt auf Kriminalitätsgleichheit zwischen Deutschen und Ausländern sowie unter verschiedenen speziell belasteten Nationalitäten gelegt. Das muss nicht so sein. Die Kategorie der sonstigen Ausländer lässt sich noch beliebig auffächern, sodass nicht nur die behandelten drei Nationen ihre eigene Einbürgerungszahl erhalten. Auch muss man sich nicht auf Gleichheit festlegen. Schließlich könnte man einwenden, dass ein sattsam bekanntes Tätervolk wie die Deutschen höhere Quoten verdient hat als ein anerkannt friedliches Volk wie das afghanische. Und selbstverständlich muss die Berechnung jedes Jahr aufs Neue vorgenommen werden, denn die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert sich stets in ihren kriminellen und auch in ihren nicht-kriminellen Teilen. Gegen ein bescheidenes Honorar im niedrigen sechsstelligen Eurobereich bin ich gerne bereit, die benötigten Gutachten zu erstellen.

Das Schlimme ist: Es wäre ihnen zuzutrauen. Seit Jahren erleben wir es, wie sogenannte Experten ihren politischen Auftraggebern die gewünschten Resultate liefern, sei es während der sonderbaren PCR-Pandemie, im Zusammenhang mit der imaginären Klimakatastrophe oder im Hinblick auf die sehr reale, aber ignorierte Migrationskrise. Warum sollte man nicht auf die Idee kommen, die auffälligen Kriminalitätsraten durch gezielte Einbürgerung von Kriminellen zu vertuschen? Von Rolf Miller stammt das Bonmot, eine Studie habe ergeben, dass inzwischen jeder dritte Politiker genauso blöd sei wie die beiden anderen. Von solchen Leuten ist alles zu erwarten, nur keine Vernunft.

Deutschland wird von ideologisch durchtränkten kognitiven Minderleistern regiert.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

Bild: penofoto/Shutterstock

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