Dass Mitglieder und Anhänger der AfD aus Restaurants ausgesperrt werden, dass sie damit rechnen müssen, wegen ihrer politischen Überzeugung zum Opfer von Angriffen oder Anschlägen zu werden, und es selbst im Familienkreis zu massiver Ausgrenzung kommt, ist ebenso demokratiefeindlich wie üblich im „besten Deutschland aller Zeiten“. Statt sich über solches totalitäres Denken zu empören und ein Mindestmaß an Demokratie einzufordern, spenden große Teile des polit-medialen Komplexes für solche Ausgrenzung auch noch Applaus. Allen voran Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der in Verhöhnung seines Amtes offen zur Bekämpfung der Partei aufruft.
So ist es kein Wunder, dass die Ausgrenzung immer absurdere Ausmaße annimmt. „Der Verein Sterbehilfe plant eine Satzungsänderung, nach der insbesondere Mitglieder der AfD künftig nicht mehr dem Verein beitreten können“, schreibt jetzt der „Spiegel“, die verlängerte mediale Hand von Rot-Grün in Hamburg: Ein entsprechender Entwurf sieht vor, künftig nur noch Personen aufzunehmen, die „nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird“. Beides trifft derzeit bei der AfD zu. „Falsche Angaben führten zum Ausschluss. Altmitglieder wären aber ebenso wenig betroffen wie Personen, die erst nachträglich AfD-Mitglied werden“, heißt es in dem Bericht.
Als Grund für die Initiative gab der Vereinsgründer und ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) an, „dass die Tätigkeit des Vereins auf einen funktionierenden Rechtsstaat, insbesondere auf eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit angewiesen“ sei. Die AfD wolle aber an diese „die Axt legen“, so der Christdemokrat. Zudem wolle sich der Verein Sterbehilfe „gegen eine feindliche Übernahme durch AfD-Seilschaften wappnen“, so der Ex-Senator laut dem Nachrichtenmagazin: „Mit einigen AfD-Mitgliedern können wir – wie schon bisher – leben. Wir wollen aber verhindern, dass es zu viele werden.“ Die sogenannte „Suizidassistenz“ kann nur in Anspruch nehmen, wer Mitglied ist.
Auf seiner Webseite schreibt der Verein: „Sterbehilfe, die hier im engeren Sinne die Hilfe beim Suizid meint, ist ein weites Feld und umfasst unter anderem das Unterlassen von sinnlos gewordener intensivmedizinischer Leidensverlängerung auf Wunsch der Patientinnen und Patienten, die stattdessen lindernde Maßnahmen, Symptom- und Schmerzbehandlung sowie fürsorgliche Pflege in Anspruch nehmen oder auf sie verzichten … Als erfahrener und zuverlässiger Partner für unsere Mitglieder ermöglichen wir außerdem selbstbestimmtes Sterben im eigenen Haus und im eigenen Land.“
Faktisch wird mit der geplanten Satzungsänderung also AfD-Mitgliedern der Zugang zur Hilfe zum Selbstmord etwa wegen schwerer Krankheit verweigert. Dabei besteht die Frage, ob die Regelung auch für Mitglieder der Partei „Die Linke“ gelten soll. Denn auch diese wird vom Verfassungsschutz im Bund und in Ländern beobachtet. Den Kollegen vom „Spiegel“ scheint das aber nicht bewusst zu sein, denn sie greifen diese Frage in ihrem Artikel nicht auf. Obwohl sie sich geradezu aufzwingt. Das beweist einmal mehr, dass der Spiegel auf dem linken Auge blind ist.
Dass AfD-Mitgliedern nun sogar Unterstützung beim Selbstmord verwehrt bleiben soll, ist ein neuer Höhepunkt in der langen Liste an Absurditäten im Umgang mit der Partei. Was kommt als Nächstes? Ein Friedhofs- oder Krematoriumsverbot für Mitglieder der Partei? Verzeihen Sie die Grobheit meiner Frage – aber solche Dreistigkeiten wie die Pläne des Sterbehilfe-Vereins zwingen einen dazu, drastisch zu sein in seiner Ausdrucksweise. Denn nur so kann man diesen Irrsinn kommentieren.
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