„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Das ist keine Verschwörungstheorie.
Das stammt aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses aus seinem Urteil zum Klimaschutz zitiert.
Nachdem Merkels Sprecher Steffen Seibert heute auf der Bundespressekonferenz extra selbst noch einmal auf das Urteil zu sprechen kam, es in hohen Tönen lobte und weitere einschneidende Maßnahmen der Bundesregierung im Sinne des Gesetzes ankündigte, wollte ich es genau wissen. Und fragte ihn, ob wir uns auf neue bzw. inzwischen ja schon alte Freiheitsbeschränkungen einstellen müssen – diesmal für das Klima.
In meinen Augen versuchte Seibert nach Kräften, eine klare Antwort zu vermeiden. Auch auf meine Frage, ob er solche Freiheitsbeschränkungen fürs Klima ausschließen könne, kam eine ausweichende Antwort. Das zumindest ist nachvollziehbar, und es wäre unseriös, daraus eine Schlagzeile zu machen – eine Regierung kann nur selten etwas ausschließen: Dennoch sprechen Seiberts Ausführungen in meinen Augen für sich – ein Dementi hört sich anders an. Aber lesen Sie hier den Wortwechsel im Original und machen Sie sich selbst ein Bild (hier finden Sie den Wortwechsel und andere von der heutigen Bundespressekonferenz in meinem neuen Video).
FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Karlsruhe hat in dem Urteil, auf das Sie sich beziehen, unter anderem ausgeführt, künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsmäßig gerechtfertigt sein. Können bzw. müssen wir uns darauf einstellen?
SEIBERT: Ich habe hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht auszulegen, sondern wir haben es zu respektieren. Wir haben es natürlich genau studiert, und wir haben als Bundesregierung den Willen, jetzt sehr schnell schon bis zur nächsten Woche im Kabinett zu handeln, gesetzgeberisch etwas vorzuschlagen und es dann in den Bundestag einzubringen, was die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aufgreift und erfüllt.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Es ging mir nicht um eine Auslegung, sondern um die Frage: Plant die Bundesregierung etwas in dieser Richtung oder kann sie es ausschließen?
SEIBERT: Ich weiß nicht, was „etwas in dieser Richtung“ sein soll.
ZUSATZ REITSCHUSTER: Freiheitsbeschränkungen! Steht ja da so!
SEIBERT: Was wir als Gesetzentwurf planen, wird hoffentlich in der nächsten Woche dann auch tatsächlich vorliegen; dann können wir darüber reden.
Es ist doch einmal ganz grundsätzlich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht die Freiheitsrechte junger Menschen folgender Generationen beeinträchtigt sieht, wenn die Politik heute nicht so handelt, dass wirklich auch die Ziele erreicht werden können, zu denen uns auch das Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Es ist ganz wichtig, dass wir eben so zeitig handeln, dass nicht nach 2030 unverhältnismäßig hohe Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen notwendig sind.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber noch einmal ganz konkret: Halten Sie es für möglich, dass die Regierung jetzt bzw. in absehbarer Zeit gravierende Freiheitseinbußen einführt?
SEIBERT: Ihre Interpretation von Freiheitseinbuße mag nicht jedermanns Interpretation sein. Wir arbeiten für einen Klimaschutz, der erstens dazu führt, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens auch wirklich erreicht werden können. Das ist für uns alle, das ist für die Welt von vitaler Bedeutung. Wir arbeiten dafür, dass Deutschland ein Land sein kann, das mit diesen Zielen floriert und prosperiert, dass unsere Wirtschaft davon etwas hat, dass sie leistungsfähig und innovativ ist und damit genauso exportfähig wie bisher und in den letzten Jahrzehnten war und ist, nur eben vielleicht mit anderen Produkten. Ich glaube, die Wirtschaft ist schon viel weiter, als manch Zweifler denkt.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber Sie schließen es nicht aus?
SEIBERT: Ich kann mit Ihrer pauschalen Frage ehrlich gesagt nichts anfangen. Warten Sie ab, was wir in der nächsten Woche als Gesetzentwurf einbringen. Schauen Sie sich, was Sie sicherlich getan haben, das Klimaschutzgesetz, das ja im Kern auch vom Gericht bestätigt worden ist, an, das ja ganz konkret über bestimmte Lebensbereiche spricht, vom Verkehr bis zum Wohnen, Heizen usw., und ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus.
Bild: Youtube/Phoenix/Screenshot
Text: br
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