Bayerisches OLG: Maskenattest auch ohne Untersuchung rechtens Der Rechtsstaat zuckt noch

Erst vor wenigen Tagen habe ich hier von der Verurteilung einer bayerischen Ärztin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung berichtet. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte sie verurteilt, weil sie falsche Atteste ausgestellt haben soll. Das Urteil stürzte sich auf die Annahme, dass eine Erstellung eines Attests ohne eine Untersuchung nicht möglich ist.

Genau diese Annahme hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) zerlegt, wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.“

‘Keine unwahre Aussage‘

Die Sichtweise der Richter laut den Anwälten: „Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten.“ Dies gelte „unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“

Diese Entscheidung eines hochinstanzlichen Gerichts könnte richtungsentscheidend sein. Und auch der in Garmisch-Partenkirchen zu Gefängnis verurteilten Ärztin helfen. In der Urteilsbegründung hieß es, es komme „aus Sicht der Angeklagten für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes ausschließlich darauf an, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Dies wurde vorliegend von einem weiteren Arzt attestiert.“ Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, so die Richter weiter, „ist aber ein Attest im Rahmen des § 279 StGB nicht bereits dann unrichtig, wenn vorher keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.“

Auch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt, wie ihn die Generalstaatsanwaltschaft zur gefordert hat, lehnte das Bayerische Oberstes Landesgericht ab: „Eine solche Untersuchung ist nach Ansicht des höchsten bayerischen Strafgerichtes von vornherein nicht geeignet, den Gesundheitszustand der Angeklagten rückwirkend zum Tatzeitpunkt sicher festzustellen und daraus den Schluss zu ziehen, dass die Angeklagte die von ihr vorgetragenen Beschwerden damals tatsächlich nicht hatte“, wie die Kanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt.

‘Mit aller Deutlichkeit‘

Weiter führen die Anwälte aus: „Bereits die Unterlassung einer vorherigen körperlichen Untersuchung wurde in einer Vielzahl von Verfahren seitens der vertretenden Staatsanwaltschaften als strafbare Handlung gewertet. Dieser Rechtsansicht hat das höchste bayerische Strafgericht jedoch mit aller Deutlichkeit widersprochen, was angesichts der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für den Arbeitgeber auch nur konsequent ist. Das Urteil dürfte enorme Auswirkungen für die noch offenen mindestens 500 Verfahren vor den bayerischen Gerichten haben.“

Das Urteil stelle „einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Justiz dar, die sich zuletzt einiger Kritik ausgesetzt sah“, so der Kommentar von Anwalt Bögelein.

Ungebeugte Richter

Einerseits macht eine juristische Schwalbe wie diese noch keinen rechtsstaatlichen Sommer. Anderseits ist sie ein Beleg dafür, dass der Rechtsstaat noch zuckt. Obwohl auf der einen Seite allzu viele Staatsanwälte und Richter, auch am Bundesverfassungsgericht, auftreten wie willige Erfüllungsgehilfen der Regierung, des quasiamtlichen Zeitgeistes und eines völlig überdrehten Corona-Kurses, gibt es auch noch Juristen in verantwortlicher Position, die das Recht über die Politik stellen und sich dem gesellschaftlichen und politischen Druck nicht beugen.

Das macht zumindest etwas Hoffnung dafür, dass die unter Angela Merkel eingeleitete Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien vielleicht doch noch zu stoppen ist. Groß ist meine entsprechende Hoffnung nicht – aber wer möchte ganz auf sie verzichten?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Cheeder, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Text: br

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