RKI weiß nicht, ob mRNA-Therapie vor Long Covid schützt… … und entlarvt sich am Ende noch selbst

Von Kai Rebmann

Wer hoch fliegt, der kann auch tief fallen! Die bittere Wahrheit hinter dieser Binsenweisheit bekommen aktuell die sogenannten Corona-„Impfstoffe“ und deren Hersteller zu spüren. Anfangs noch als Wundermittel gegen ein neuartiges Virus gefeiert – von bis zu 100 Prozent Schutz vor Ansteckung war die Rede – avancieren Comirnaty und Co im Herbst 2023 zu regelrechten Ladenhütern.

Als eine der letzten Bastionen der Impf-Lobby gilt der unverdrossen weiter behauptete Schutz vor Nebenwirkungen und insbesondere Long Covid. Doch wie schon bei praktisch allen schon zuvor verbreiteten Narrativen – wirkungsvoll, nebenwirkungsfrei, Schutz vor schweren Verläufen etc. pp – löst sich auch dieses Luftschloss in Wohlgefallen auf.

Denn: Eine konkrete oder auch nur ungefähre Datenbasis, auf die sich diese Behauptung stützen ließe, existiert schlicht nicht. Das sagt niemand Geringeres als das Robert-Koch-Institut (RKI), der höchste Hüter des Corona-Grals.

Bereits im März 2023 wurde über „FragdenStaat“ im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine an und für sich einfache Anfrage an das RKI übermittelt. Es wurde um eine Übersicht der in Deutschland erfassten Long-Covid-Patienten gebeten, zunächst aufgeschlüsselt nach Impfstatus (geimpft oder ungeimpft) und dann – bei den Geimpften – nach dem jeweiligen Prozentanteil der „Grundimmunisierten“ und „Geboosterten“.

RKI liegen keine ‚amtlichen Informationen‘ vor

Zur Feststellung, ob – und wenn ja – inwieweit die sogenannte „Impfung“ vor Nebenwirkungen, hier Long Covid, schützt, ist das Vorhandensein dieser Daten von grundlegender Bedeutung. Umso erstaunlicher die Antwort aus Berlin:

„Die von Ihnen begehrten Informationen liegen dem Robert-Koch-Institut nicht als amtliche Information vor. In den Meldedaten des RKI sind Angaben zu Long-Covid nicht enthalten. Ein Register oder eine Zusammenführung solcher Daten auf Bundesebene sind dem RKI nicht bekannt.“

Mit anderen Worten: Nicht Genaues weiß man nicht! Trotzdem brachte es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits am 24. März 2022 im Bundestag fertig, das Gegenteil zu behaupten: „Es ist die Impfung, die auch vor Long Covid am sichersten schützt. Wir haben jetzt Gott sei Dank klare Hinweise darauf, dass das Long-Covid-Risiko, wenn man sich infiziert, aber geimpft ist, deutlich reduziert ist.“ Zu dieser Zeit beteuerte „Uns Karl“ allerdings auch noch, dass die „Impfung“ nebenwirkungsfrei sei

Doch damit hören die Widersprüche noch nicht auf. Ebenfalls im März 2023 feierten mehrere Medien die „Impfung“ als Schutz vor Long Covid. So hieß es im „Spektrum der Wissenschaft“ etwa: „Coronavirus: Geimpfte erkranken offenbar seltener an Long Covid“. Noch genauer wollte es der „Spiegel“ wissen: „Corona: Impfung senkt Risiko für Long Covid um 40 Prozent“.

Ganz anders hört sich das in einer RKI-Veröffentlichung vom 20. September 2023, in der es unter anderem um einen durch die „Impfung“ bedingten Schutz vor Long Covid geht: „Diese Frage ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt.“

Fast schon wie Satire mutet der folgende Zusatz an: „Die beste Möglichkeit zur Verhinderung von Long Covid ist nach aktuellem Kenntnisstand das Vermeiden von SARS-CoV-2-Infektionen und Reinfektionen durch die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen.“ Ja, wer nicht ins Wasser geht, kann auch nicht nass werden…

Long Covid vs. PostVac

Neben der offenkundig fehlenden Datenbasis gibt es aber noch mindestens einen weiteren Grund, weshalb sich das Narrativ des „Impfschutzes“ vor Long Covid gar nicht halten lassen kann. Bis heute existiert keine klare Abgrenzung zwischen Symptomen, die durch Long Covid einerseits und Post Vac andererseits hervorgerufen werden.

Beides ist natürlich nicht dasselbe, für Politiker wie Karl Lauterbach aber offenbar dennoch das Gleiche. Auf die Frage, ob in der Forschung zwischen beiden Krankheitsbildern unterschieden werde, antworte der Gesundheitsminister im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. September 2023: „Wenn das Krankheitsbild ein ähnliches ist, dann wird nicht danach gefragt, war das jetzt eine Impfung oder war es die Erkrankung.“

Im Klartext: Obwohl noch nicht einmal die Symptomatik von zwei zwar sehr ähnlichen, aber dennoch unterschiedlichen Krankheitsbildern klar abgegrenzt wurde, wird die „Impfung“ nach wie vor unter anderem mit einem angeblich verringerten Risiko für eine Erkrankung an Long Covid beworben.

Und dann mauert das RKI wieder…

Leider scheint auch das RKI nur zur Preisgabe der Daten bereit zu sein, zu deren Herausgabe es von Gesetzes wegen verpflichtet ist. In einer Nachfrage zu oben gestelltem Antrag bei „FragdenStaat“ heißt es in Bezug auf die bestehende Problematik der Unterscheidbarkeit zwischen Long Covid und Post Vac:

„Wie verhält es sich bei Betroffenen, die […] geimpft wurden und dennoch Covid19 entwickelten? Daher stellt sich ferner die Frage, wie zu ermitteln ist, wodurch die Long Covid oder Post Vac Symptome im Einzelnen ausgelöst wurden? Und wie wollen Sie das Risiko-Potential für Post Vac auch nur annähernd einschätzen können, wenn Sie gar keine Daten in der Breite zu Long Covid-Fällen erheben?“

Die vielsagende Antwort des RKI (Auszug): „Nach den Vorschriften des IFG [Informationsfreiheitsgesetzes] besteht lediglich ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, nicht aber auf die Beantwortung einer oder mehrerer konkreter Fragestellungen. Insbesondere enthält das IFG keinen Anspruch auf Begründungen, Erklärungen oder Stellungnahmen.“

Einmal mehr scheitert die Untermauerung eines durch Politik und Medien verbreiteten Narrativs in Deutschland an fehlenden Daten. Und noch viel mehr am ganz offensichtlich fehlenden Willen, offene Widersprüche aufzuklären. Worin liegt das Problem, eine oder auch mehrere durchaus berechtigt erscheinende Fragen zu beantworten – ob darauf nun ein formaler Rechtsanspruch besteht oder nicht?

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: D Busquets/Shutterstock

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