Behörden bestätigen: Kein relevanter Rechtsextremismus auf Spaziergängen Nazi-Vorwurf gegen Corona-Maßnahmen-Kritiker ist unhaltbar

Von Alexander Wallasch

Die Deutsche Welle bringt die reißerische Schlagzeile: „Corona-Proteste werden von Rechtsradikalen gekapert“.

Und auch die „Welt“ bringt Spaziergänger umstandslos mit Rechtsextremen in Verbindung: „Als Reaktion auf die zahlreichen Demonstrationen gegen die Corona-Politik machen zunehmend Bürger mobil, die etwa Impfungen unterstützen. Ihnen geht es vor allem darum, Rechtsextremen etwas entgegenzusetzen.“

Aber woher beziehen solche Medien eigentlich ihre Informationen? Und was ist von behördlicher Seite bekannt über Rechtsextreme auf als Spaziergänge etikettierten Corona-Maßnahmen-Demonstrationen?

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist sich ganz sicher, das Böse auf Spaziergängen entdeckt zu haben: So sprach er während einer Veranstaltung im Schloss Bellevue in einem Atemzug von Spaziergängern, von Hass und Gewalt und vom Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Steinmeier ist damit auf Kurs mit dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Dort nämlich heißt es, „Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie.“

Ein großes Problem allerdings bleibt: Wer an solch einem Spaziergang teilnimmt, der findet in aller Regel von all dem nichts vor. Der trifft auf Vertreter aus der Mitte der Gesellschaft, auf besorgte Bürger, von denen viele zum ersten Mal überhaupt an einer Demonstration gegen die Regierungspolitik teilnehmen.

Wo also sind diese ominösen rechtsextremen Spaziergänger? Reitschuster.de schickte einen Fragenkatalog an zuständige Ministerien bzw. Behörden, die darüber eigentlich Bescheid wissen müssten. Die Antworten finden sie hier ungekürzt im Anhang.

Drei Institutionen haben unsere Fragen umfangreich beantwortet: das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Aus Niedersachsen kommt zunächst die Meldung, dass es Rechtsextremisten nicht gelingen würde, die Spaziergänge zu prägen. Auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen sind im Jahr 2021 gerade einmal vier extremistische Straftaten polizeilich erfasst worden, davon eine linksextremistische und drei rechtsextremistische. Erstere war eine Körperverletzung/schwere Körperverletzung und die drei rechtsextremistischen Fälle waren solche wegen Volksverhetzung. Ob es sich tatsächlich bei diesen vier Fällen um Extremismus handelt, sei auch noch nicht abschließend bewertet worden. In Niedersachsen gab es demnach bei allen in diesem Bundesland 2021 stattgefundenen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen gerade einmal drei erfasste rechtsextreme Straftaten, die zudem keine Gewaltdelikte waren, sondern wohl eher dem Bereich Propagandadelikte zuzuordnen sind.

Auch in Bayern gibt es kaum Beobachtungen von Rechtsextremisten auf Spaziergängen und anderen Demos von Corona-Maßnahmen-Kritikern. Hier antwortete das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Und da heißt es dann, dass man nur auf 5 bis 10 Prozent solcher Demonstrationen überhaupt Extremisten beobachtet hat. Das verwundert schon deshalb, weil die Anwesenheit von Antifa-Linksextremisten eigentlich auch in Bayern schon zum Ritual der Gegendemonstrationen dazugehört. Bayern betont, Spaziergänge in ihrer Gesamtheit nicht zu beobachten.

Ebenfalls interessant ist die Antwort aus Bayern, dass sich die Teilnahme von Linksextremisten an Gegenveranstaltungen „bislang auf gemeinsame Proteste mit demokratischen Bündnissen“ beschränken würde. Das allerdings dürfte bei den wenigen Rechtsextremisten nicht anders sein. Aber hier ist man offenbar nicht bereit, im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen-Kritikern von „demokratischen Bündnissen“ zu sprechen. Warum eigentlich nicht? Brisant daran auch: Der bayerische Verfassungsschutz bestätigt das Zusammengehen von demokratischen Bündnissen und Linksextremisten. Letztere würden hier sogar ausschließlich im Gefolge dieser Bündnisse auftreten. Unterwandert der Linksextremismus hier?

Als dritter Antwortgeber schreibt das Bundesinnenministerium, die Zusammensetzung solcher Demonstrationen wäre „sehr heterogen und dezentral“. Weitergehende Informationen könne man aber nicht geben, da diese „Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Nachrichtendienste ermöglichen und damit die Funktionsfähigkeit des Nachrichtendienstes beeinträchtigen könnten“.

Hier ungekürzt alle drei Antworten:

Antwort des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz

Wie hoch schätzen Sie den Anteil von Rechtsextremen bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen wie beispielsweise bei so genannten „Spaziergängen“?

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) stellt bei 5–10 % der in Bayern stattfindenden Protestveranstaltungen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Beteiligung von extremistischen Personen fest, die den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter und Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates zugerechnet werden können. Bei Veranstaltungen mit extremistischer Beteiligung nehmen in der Regel Extremisten im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich teil.

Das Corona-Protestgeschehen steht in seiner Gesamtheit nicht unter Beobachtung des BayLfV. Beobachtet werden lediglich Extremisten, die sich an entsprechenden Veranstaltungen und Aktivitäten beteiligen. Vor diesem Hintergrund kann das BayLfV, das keine Statistik über die Gesamtzahl der an Corona-Protestveranstaltungen teilnehmenden Personen führt, keine Aussage über den prozentualen Anteil extremistischer Beteiligung an den relevanten Veranstaltungen treffen.

Woher stammen diese Erkenntnisse?

Für einen Überblick über die Methoden des BayLfV zur Informationsbeschaffung im Rahmen der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags verweisen wir auf das Kapitel „Informationen zum Verfassungsschutz“, „3. Informationsbeschaffung“ im Verfassungsschutzbericht Bayern 2020 (S. 21f.).

Wie definieren Sie hier „rechtsextrem“?

Als extremistisch werden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnet.

Kennzeichnend für rechtsextremistische Strömungen sind etwa die übersteigerte Betonung der Nation sowie ein autoritäres Denken, das die „Volksgemeinschaft“ über das Individuum stellt. Gemeinsames Ziel ist die Abschaffung zentraler Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, beispielsweise des Rechts auf Wahlen. Darüber hinaus richten sich rechtsextremistische Bestrebungen gegen die universelle Geltung der Menschenrechte und die im Grundgesetz verankerte Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz.

Das rechtsextremistische Weltbild geht davon aus, dass die Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ den Wert eines Menschen bestimmt. Rassistisch motiviert ist neben der rechtsextremistischen Agitation gegen Flüchtlinge und Asylsuchende auch die Überzeugung, durch „Ethnopluralismus“, d. h. durch die räumliche und kulturelle Trennung unterschiedlicher Ethnien, die Identität des Volkes zu schützen.

Rechtsextremismus hat zudem viele verschiedene Ausprägungen: Parteien kämpfen um Einfluss in Parlamenten. Ideologen versuchen, rassistisches und nationalistisches Gedankengut intellektuell zu verpacken. Antisemiten schreiben der Existenz von Juden die Ursache aller Probleme zu. Neonazis bekennen sich offen zum Nationalsozialismus und treten teilweise aggressiv und kämpferisch auf. Daneben versuchen sie, durch die Gründung von Tarnorganisationen ihre wahren Absichten zu verschleiern.

Welche Gruppen unter den Demonstranten bzw. Spaziergängern haben sie noch identifiziert?

Neben rechtsextremistischen Einzelpersonen und Personen, die rechtsextremistischen Gruppierungen oder Parteien (z. B. der neonazistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg (III. Weg)) zugerechnet werden können, stellt das BayLfV bei unter 1. genannten 5–10 % der Corona-Protestveranstaltungen auch regelmäßig die Teilnahme von Einzelpersonen fest, die den Phänomenbereichen Reichsbürger und Selbstverwalter sowie Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates zugerechnet werden können.

Wie hoch schätzen Sie die Zahl Linksextremer unter den sogenannten Gegendemonstranten?

Die Teilnahme von Linksextremisten an Gegenveranstaltungen zu den Protestaktivitäten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen beschränkte sich in Bayern bislang auf gemeinsame Proteste mit demokratischen Bündnissen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, war dies bislang auf die Teilnahme von Einzelpersonen bzw. Kleingruppen begrenzt, die sich in der Regel unauffällig verhielten.

Es ist die generelle Taktik von Linksextremisten, gesellschaftlich virulente Themen und daraus resultierenden Protest aufzugreifen und in die eigenen ideologischen Forderungen mit einzuflechten. Da die Proteste sogenannter „Coronakritiker“ von der linksextremistischen Szene tendenziell als „rechts“ verortet werden, nutzen Linksextremisten auch in diesem Zusammenhang Gegenveranstaltungen bürgerlich-demokratischer Bündnisse und Akteure als Gelegenheit, um dort Präsenz zu zeigen.

Wie viele Verfahren gegen Rechts- bzw. Linksextremisten wurden in welchem Zeitraum im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen eingeleitet?

Wir verweisen auf die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden.

Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Wie hoch schätzen Sie den Anteil von Rechtsextremen bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen wie beispielsweise bei sogenannten „Spaziergängen“? Woher stammen diese Erkenntnisse?

Das Protestgeschehen im Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen ist sehr heterogen und dezentral. Die Zusammensetzung der Teilnehmer hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab.

Wie definieren Sie hier „rechtsextrem“?

Im Bundesamt für Verfassungsschutz wird der Rechtsextremismus als ein vielgestaltiges Phänomen mit unterschiedlichen Strömungen verstanden. Diesen Strömungen ist eine Ideologie der Ungleichwertigkeit gemein, bei der die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse über den Wert eines Menschen entscheidet. Dies verstößt elementar gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde aus Art. 1 GG. Ebenfalls charakteristisch für den Rechtsextremismus sind das Eintreten für den politischen Autoritarismus und identitäre Gesellschaftsvorstellungen im Sinne eines unterstellten, einzig wahren Volkswillens.

Welche Gruppen unter den Demonstranten bzw. „Spaziergängern“ haben sie noch identifiziert?

Die behördliche Bearbeitung von Versammlungen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Sicherheitsbehörden des Bundes befassen sich mit dem Versammlungsgeschehen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Auskünfte zu Erkenntnissen zu extremistischen Gruppierungen im Zuge des Versammlungsgeschehens, die Gegenstand der Bearbeitung durch das BfV sind, und die über die Darstellung im Verfassungsschutzbericht des Bundes hinausgehen, können nicht gegeben werden, da sie Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Nachrichtendienste ermöglichen und damit die Funktionsfähigkeit des Nachrichtendienstes beeinträchtigen könnten.

Wie hoch schätzen Sie die Zahl Linksextremer unter den sogenannten „Gegendemonstranten“?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Wie viele Verfahren gegen Rechts- bzw. Linksextremisten wurden in welchem Zeitraum im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen eingeleitet?

Die Verfolgung von entsprechenden Straftaten obliegt den zuständigen Landesbehörden.

Antwort des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Ihre Fragen 1 bis 4 beantworten wir zusammenfassend:

Es zeigen sich zunehmend rechtsextremistische Einzelpersonen und Kleingruppen auf Demonstrationen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Rechtsextremisten gelingt es allerdings bislang nicht, diese Demonstrationen zu prägen. Insgesamt ist eine Vernetzung zwischen Rechtsextremisten, Reichsbürgern und den sogenannten Corona-Leugnern festzustellen. Hierzu finden Sie auf unserer Homepage eine Kurzanalyse des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Darin werden Einstellungen und Weltanschauungen aufgezeigt, die die Kooperation und Vernetzung zwischen den Phänomenbereichen ermöglichen. 

https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/aktuelle_meldungen/die-vermischung-von-coronaleugnern-reichsburgern-und-rechtsextremisten-fuhrt-zu-einer-gefahrlichen-radikalisierung-der-coronaleugner-und-querdenken-bewegung-207122.html

Die Definition von Rechtsextremismus finden Sie im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht auf Seiten 39 ff. 

https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/publikationen/publikationen-205651.html

5.
Linksextremisten beteiligen sich derzeit punktuell an den Protesten gegen Corona-Skeptiker und -leugner. Das Teilnehmerpotenzial liegt grundsätzlich im einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Bereich.

6.
Nicht alle politisch motivierten Straftaten sind als extremistisch einzuordnen. Der Begriff „extremistische Kriminalität“ orientiert sich am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder sowie dazu vorhandener Rechtsprechung. Die Bewertung als extremistisch setzt über die „allgemeine“ politische Motivation zusätzlich voraus, dass sich die Straftat gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet.

Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d. h., darauf gerichtet sind, einen oder mehrere Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Außerdem sind Straftaten dem Extremismus zuzuordnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.

Unter Hinweis auf die vorgenannten Ausführungen wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Jahr 2021 vier extremistische, davon eine als linksmotiviert und drei als rechtsmotiviert eingestufte Straftaten polizeilich erfasst. Bei der Auswertung handelt es sich um eine Erhebung aus dem nicht abschließend qualitätsgesicherten, dynamischen Bestand, der täglichen Schwankungen unterliegt und auf einer stichtagsbezogenen (Stand: 20.01.2022) Datengenerierung basiert. Die abschließende Wertung, ob die vorgenannten Straftaten als extremistisch eingestuft bleiben, obliegt dem Niedersächsischen Verfassungsschutz.

Reitschuster.de fragt hier noch einmal nach:

Sie schreiben: „Unter Hinweis auf die vorgenannten Ausführungen wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Jahr 2021 vier extremistische, davon eine als linksmotiviert und drei als rechtsmotiviert eingestufte Straftaten polizeilich erfasst.“

Um welche vier Straftaten handelt es sich genau und was ist im Ergebnis dabei herausgekommen: Welche Strafen wurden wann verhängt und in welchem Zusammenhang passiert die Straftaten?

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport antwortet:

Bei der linksmotivierten Straftat handelt es sich um eine Körperverletzung/Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223/224 StGB und bei den drei rechtsmotivierten Straftaten um Volksverhetzung gem. §130 StGB. Bei allen vier Straftaten handelt es sich um laufende Ermittlungsverfahren aus Dezember 2021, zu denen generell keine weiteren Angaben gemacht werden. Wie wir Ihnen bereits in unserer vorangegangenen Antwort mitgeteilt haben, handelt es sich dabei um extremistische Straftaten, die im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen polizeilich erfasst wurden. Die abschließende Wertung, ob die vorgenannten Straftaten als extremistisch eingestuft bleiben, steht weiterhin aus.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine.

Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann), schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“

Bild: Shutterstock
Text: wal

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