Bundesweite Proteste gegen Impf-Duldungspflicht geplant Führung ruft Soldaten aus Urlaub zurück in Dienst – aus Angst?

Von Mario Martin

Die Lage bei der Bundeswehr ist weiterhin sehr angespannt. Die erlassene Duldungspflicht zur Impfung der gesamten Truppe wirkt verheerend auf Moral und Zusammenhalt.

Zwar kam es bislang nicht zu weiteren Arresten, wie im Fall des Feldwebels Robert Müller, jedoch wird den Verweigerern nun die Einbehaltung des Soldes angedroht. So, wie es im Falle des bayerischen Oberfeldwebels Andreas Anton Oberauer bereits vorgenommen wird.

Die erste Disziplinarstrafe beläuft sich für den Oberfeldwebel auf 2.800 Euro. Diese Strafe soll in seinem Falle ein weiteres Mal anfallen, womit das gleiche “Vergehen” doppelt bestraft würde. Nach der zweiten Disziplinarstrafe wird dem Oberfeldwebel die Entlassung angedroht.

Reitschuster.de liegt ein weiterer offener Brief des Oberstleutnant Daniel Futschik an den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Zorn, vor, den wir unten veröffentlichen.

Futschiks ersten offenen Brief an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, General Dr. Baumgärtner, haben wir bereits veröffentlicht.

Der Oberstleutnant legt erneut den Finger in die Wunde, indem er fragt, ob man Soldaten im Falle der Verweigerung der Covid-Impfung eine Pflichtverletzung vorwerfen könne. Diese Pflichtverletzung ist dann die Grundlage für die folgenden Disziplinarmaßnahmen, an deren Ende die Entlassung aus der Truppe steht.

Dem neuerlichen Brief schließt sich Oberfeldwebel Oberauer an, verweist auf Art.20 (4) GG und erklärt der Regierung den Kampf, bis die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist.

Spaziergänge und Kundgebungen für Donnerstag geplant

Die Soldaten, die sich gegen die erlassene Duldungspflicht wehren, haben für Donnerstag deutschlandweit dazu aufgerufen, sich an Spaziergängen gegen den unrechtmäßigen Befehl zu beteiligen. Die Soldaten fordern die Zivilgesellschaft auf, zusammen mit ihnen auf die Straße zu gehen und sie zu unterstützen.

Laut Aussage des Oberfeldwebels hat die Bundeswehrführung, wenn man hier überhaupt noch von Führung sprechen könne, als Reaktion auf diesen Aufruf Soldaten im Urlaub in den Dienst zurück befohlen.

Auch bei der Polizei wächst der Unmut. Immer wieder erreichen uns Schreiben von Whistleblowern, die große Unzufriedenheit hinsichtlich des polizeilichen Vorgehens ausdrücken.

Am 28.12. (16:19 Uhr) meldet NTV: „Derweil wächst der Unmut bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Landeschef Hagen Husgen argwöhnt, die Polizei werde als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht.“

Will sich die Polizei etwa nicht weiter als Prügelknabe der Politik missbrauchen lassen, die in ihrer Inkompetenz hartes Vorgehen gegen friedliche Demonstranten verordnet und versucht, das grundrechtlich garantierte Versammlungsrecht auszuhebeln?

Bundeswehreinsatz im Inneren?

Aber wer soll dann die Drecksarbeit machen, wenn die Polizei nicht mehr mitspielt? Wird die nächste Eskalationsstufe der Einsatz der Bundeswehr im Inneren sein? Die Vorbereitungen dafür scheinen zu laufen. Mit Generalmajor Carsten Breuer ist bereits ein Militär an der Spitze des Krisenstabs für “Corona-Bekämpfung” installiert.

Versucht man über die Impfpflicht den Teil der Bundeswehr auszusieben, der beim Einsatz gegen die eigene Bevölkerung Bedenken bekäme und nicht folgen würde? Auf diese Idee könnte man kommen, wenn man die Nachricht eines Obergefreiten liest. Dem Obergefreiten Sebastian Daniel wurde die Empfehlung zur Offizierseignung abgesprochen, nachdem er Zweifel an der Rechtmäßigkeit anmeldete, mit Hilfe von Amtshilfe durch die Bundeswehr eine Impfpflicht in Deutschland durchzusetzen. Er schreibt:

“Wer am 15. Januar keinen Termin vorweisen kann, wird rausgeschmissen. Das habe ich vom kt. Militärpfarrer, der davon erzählt hat, wie sein Oberst damit umgeht.

Genau diese wichtigen Fragen stelle ich mir auch. Ich habe dem Chef gesagt, dass ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, im Rahmen der Amtshilfe den geplanten Impfzwang in der Zivilbevölkerung umzusetzen. Daher habe ich Zweifel am evtl. Auftrag der Bundeswehr.

Zack – mit dieser Aussage war die Offizierseignung weg. Schade, aber ist mir egal, bei dem was hier noch kommen mag, will ich kein Offizier werden.”

Wem dient die Bundeswehr?

COVID-19 ist kein ernsthaftes Problem für die Bundeswehr. Aber die Impfstoffe sind ein ernstes Problem. Niemand weiß, welche langfristigen Auswirkungen diese Impfstoffe haben werden. Gute Männer als Versuchskaninchen zu missbrauchen, sie aus dem Dienst zu drängen, ist ein schockierendes Vorgehen. Noch einmal müssen alle Verantwortlichen an den Nürnberger Kodex erinnert werden, in dem es in Punkt 1 heißt:

“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.”

Einen Präzedenzfall zur vorliegenden Situation gibt es. Im Anschluss an die Milzbrand-Angriffe im Jahr 2001 in den USA wurde das US-Militär dazu verpflichtet, sich mit einem experimentellen Impfstoff impfen zu lassen.

Emmett Sullivan, Richter am US-Bezirksgericht, der 2004 eine dauerhafte einstweilige Verfügung gegen die obligatorische Milzbrandimpfung erließ, erklärte: „Der Kongress hat die Verabreichung von Prüfpräparaten an Milzbrandopfer ohne deren Zustimmung verboten. Dieses Gericht wird der Regierung nicht erlauben, diese Vorschrift zu umgehen.“

Genau wie die Milzbrandimpfstoffe sind auch die Covid-Impfstoffe experimentelle Präparate. Die Argumentation beschreibt die aktuelle Situation analog zur damaligen.

Hier muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass die Vorschrift einer experimentellen medizinischen Behandlung für die gesamte Bundeswehr rechtswidrig ist. Und dies ist keine Grauzone.

Den Kommandanten, die dieses Vorgehen mittragen, kann man nicht trauen. Einem illegalen Befehl darf niemals Folge geleistet werden. Es gibt eine Passage in Sun Tzu’s Art of War, an die unsere Generäle erinnert werden sollten:

„[Der General] betrachtet seine Truppen als Kinder. So können sie sich mit ihm in tiefe Flusstäler wagen. Er sieht die Truppen als seine geliebten Söhne an. So können sie gemeinsam mit ihm sterben. Vereint in tiefer Verwandtschaft mit ihrem General, reagieren die Truppen mit kompromissloser Loyalität. Sie werden jedem Befehl gehorchen. Sie werden ihn überallhin begleiten, in große Gefahr, bis in den Tod.“

Aber wie wollen Generäle, die nicht einmal zwischen einem legalen und einem illegalen Befehl unterscheiden können, jemals die Loyalität ihrer Truppen gewinnen?

Wozu brauchen Bürger eine von ihnen finanzierte Bundeswehr, wenn deren Soldaten nicht zwischen richtig und falsch unterscheiden können? Befehl ist Befehl, wird es am Ende wieder heißen.

Dieser Punkt wird auch in dem jetzt folgenden offenen Brief des Oberstleutnant Daniel Futschik aufgegriffen.

Offener Brief an Generalinspekteur der Bundeswehr zu Maßnahmen der Umsetzung der Duldungspflicht der COVID-19-Impfung innerhalb der Truppe

Briefkopf des Schreibens an den Generalinspekteur der Bundeswehr.

Sehr geehrter Herr General Zorn,

ich, Oberstleutnant Daniel Futschik, wende mich hiermit als meinen höchsten truppendienstlichen Vorgesetzten an Sie, um Sie über Vorgänge in der Truppe zu informieren, welche mir sehr zu denken geben. Nach Einführung der Duldungspflicht am 22.11. 2021 für die SARS-CoV2-Impfung, kontaktieren mich immer mehr besorgte Soldaten. Es erreichen mich persönlich Nachrichten von Soldaten, vor allem aus Dienstgradgruppen der Mannschaften und Feldwebel, aber auch junger Offiziere, die teils unmenschlich genötigt, diskriminiert (Art. 3, GG) und diffamiert werden. Das habe bereits auch ich am eigenen Leibe zu spüren bekommen, nachdem ich mich öffentlich dazu bekannt habe, die Impfung, aufgrund unzureichender und fehlerhafter medizinischer Aufklärung, ich meine Einsatzbereitschaft nach §17a (1) gefährdet sehe und somit diese medizinische Maßnahme nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, abzulehnen.

Mit Sorge schaue ich auf das Verhalten der Disziplinarvorgesetzten, welche meiner Meinung nach nicht mehr nach den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr handeln. Ich habe in meiner Zeit der Offiziersausbildung noch gelernt, dass jeder Vorgesetzte seine Untergebenen vor Unrecht zu schützen hat. Hier verweise ich auf die Vorschrift A-2600/1 604 Innere Führung:

„Grundlage der Menschenführung in der Bundeswehr ist die Werteordnung des Grundgesetzes. Das Grundgesetz gebietet die uneingeschränkte Achtung der Würde des Menschen (Art. 1., GG), der Menschenrechte, der Prinzipien der Gleichheit, der Gerechtigkeit, der Verantwortung und der Toleranz. Menschenführung ist eine Kernaufgabe aller Vorgesetzten in der Bundeswehr. Sie legt den Grundstein für die Anerkennung und den Erfolg als militärische Führerin und Führer. „Wer Menschenwürde verteidigt, muss Menschen würdig behandeln.“ Was mich zu dem Punkt der Fürsorge aller militärischen Vorgesetzten bringt.

Mir sind Aussagen zugetragen worden, wo weder der Fürsorge noch der Menschenführung Beachtung geschenkt wird, und Bedenken sowie medizinische Indikationen in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt werden! Bezüglich medizinischer Indikationen stehen natürlich die Ärzte in der Verantwortung und ich verweise auf mein Schreiben vom 13.12.2021 an Herrn General Dr. Baumgärtner. Ist seitens der Führung in irgendeiner Form die Umsetzung der Duldungspflicht, welche vom Schlichtungsausschuss am 22.11.2021 beschlossen wurde, für die Disziplinarvorgesetzten erläutert worden?

Dem Verhalten und der Befehlsgebung nach, war dies vermutlich nicht der Fall?
Selbst das Handeln erfahrener Vorgesetzten von mir sowie vieler Vorgesetzter meiner Kameraden entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Inneren Führung. Damit wird massiv der Punkt A-2600/1 605 , das Vertrauen in den Vorgesetzten, geschädigt und demoralisiert die Truppe. Hier stehen die vorgesetzten Offiziere ganz klar in der Verantwortung, durch Ihr Vorbild und entsprechendes Handeln ihren Untergebenen den Sinn und Notwendigkeit Ihres Auftrages zu erklären, A-2600/1 614.

Mit Blick auf die Einsatzfähigkeit der Truppe ist der Befehl zur Durchführung der Maßnahme COVID-19-Impfung mehr als berechtigt auf Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit durch den Vorgesetzten zu prüfen, bevor er ihn an den Untergebenen gibt (§10 Abs. 4 und 5 Soldatengesetz). In oben genannten Fällen sehe ich einen klaren Verstoß der Vorgesetzten gegen das Soldatengesetz. Ebenso sehe ich §12 Soldatengesetz verletzt, weil das Verhalten der Vorgesetzten in keiner Weise dem Zusammenhalt der Truppe dienlich ist.

Auch hier möchte ich eindringlich auf die Feststellung des Schlichtungsausschusses bezüglich der Influenza-Impfung, vom 22.11.2021 hinweisen! Es wird durch die STIKO empfohlen, dass die Gruppe der Soldatinnen und Soldaten regelmäßig nicht unter die Personengruppen fallen, für die eine Influenza-Impfung vorgesehen ist! Um so mehr Fragen stellen sich mir, wenn durch zusätzliche Beobachtungen festgestellt wurde, dass durch die durchschnittliche Vergabe von nur 90000 Influenza- Impfdosen, über viele Jahre hinweg, keine spürbaren Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Truppe zu verzeichnen waren. Wieso muss dann jedem Soldaten diese SARSCoV-2-Impfung verabreicht werden, die keinen ausreichenden Schutz bietet?

Das ist klar und deutlich, durch das Gesundheitsministerium, das Robert-Koch Institut und die politischen Verantwortlichen ausgesagt, bestätigt und medial verbreitet worden. Zudem ist festzuhalten, dass viele Soldatinnen und Soldaten seit Beginn der Pandemie sich sowohl in der Amtshilfe, dem Grundbetrieb und den Einsätzen im Ausland hervorragend bewährt haben und vorbildlich ihre Aufträge erfüllt haben, ohne geimpft zu sein. Wollen Sie, sehr geehrter Herr General Zorn, wirklich diese momentane Umsetzung mittragen, die sich nicht im Entferntesten an den bekannten Vorschriften und Gesetzen orientiert? Das was unsere Bundeswehr zu einer modernen Armee führte, wird gerade durch viele unverhältnismäßige Maßnahmen, gerade mit dem oben erwähnten Hintergrund, in Frage gestellt.

Ist es nicht zielführender, auch bei der SARS-CoV-2-Impfung, einen entsprechenden Maßstab anzusetzen, der sich im Schwerpunkt auf die Impfprophylaxe für Auslandseinsätze beschränkt?

Sie selbst haben immer wieder den Soldatinnen und Soldaten verdeutlicht, wie wichtig die Rolle des Staatsbürgers in Uniform ist. Daher gelten auch dieselben Gesetze und Vorschriften für jeden von uns und so ist es auch im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorgesehen.

Warum aber gewinnt man den Eindruck, dass das in der Umsetzung der Duldungspflicht keine Berücksichtigung findet? Es erzeugt Angst, wenn mit disziplinären Maßnahmen und diese umzusetzen – vor allem Entlassung – gedroht wird, die in keinem Verhältnis zueinander stehen. Für mich stellt dieses Handeln Nötigung nach §240 Strafgesetzbuch dar. Die Fristsetzung ist der 14.01.2022 für die Soldatinnen und Soldaten, bis dahin muss jeder geimpft sein!? Was aber, wenn dies aus mannigfaltigen Gründen nicht möglich ist? Ist es dann die disziplinare Würdigung, wie bereits erwähnt, die den Soldatinnen und Soldaten widerfährt?

Sie kennen sicherlich den lateinischen Rechtsspruch „Ne bis in idem“. Er bedeutet, niemals für die gleiche Sache zweimal bestraft zu werden! Genau das passiert momentan in der Bundeswehr!

Geldbußen und disziplinäre Arreststrafen sowie letztendlich sogar die Entlassung aus dem Dienstverhältnis! Ich verweise hierbei auf den Paragraphen 18, Absatz 1, Wehrdisziplinarordnung. Zieht man nun den §23 Absatz 1 Soldatengesetz in Betracht, stellt sich mir die Frage, hat der Soldat wirklich schuldhaft seine Pflichten verletzt? Denn die Auswirkungen der Impfung SARS-CoV-2 (Nebenwirkungen) sind nirgendwo erfasst noch hinreichend bekannt, da zu wenig Studienergebnisse vorliegen.

Eine fachliche Evaluation für ein spezielles Impfschema der Influenza-Impfung, wie durch den Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 22.11.2021 empfohlen wurde, sollte auch für die SARS-CoV-2-Impfung festgelegt werden. Und diese sollte, wie bereits erwähnt, für die Auslandseinsätze im Schwerpunkt angewendet werden. Darüber hinaus sollte zwingend eine interne Erfassung erfolgen, wie viele Soldatinnen und Soldaten nach Erhalt der SARS-CoV-2-Impfungen und Booster-Impfungen  erkranken beziehungsweise langfristig ausfallen und nicht mehr einsatzbereit wären.

Es sei die Frage gestattet, warum man den Soldaten nicht alternative Impfstoffe, sogenannte Totimpfstoffe, anbietet? Deren Wirkungsweise und Schutzwirkung seit Jahrzehnten bekannt und vertraut ist. Dieser Impfstoff befindet sich bereits in der letzten Phase der Zulassung und soll im ersten Quartal 2022 auf den Markt kommen, was Ihnen, Herr General, sicherlich hinlänglich bekannt ist.
Weiterhin sei die Frage erlaubt, ob Sie die zukünftige Truppenführung der Truppe mit der Angst „Impfen oder Entlassung“ dulden oder ob wieder die angesprochenen Grundsätze der Inneren Führung in der jetzigen Situation gelten?

Ich schäme mich aktuell für das Handeln meiner Dienstgradgruppe der Offiziere, und hoffe, dass sich einige wieder an Ihre Pflichten, Tugenden und die Ehre erinnern.

Hochachtungsvoll,
Daniel Futschik
Oberstleutnant

Daniel 11:33,35
„Und die Verständigen im Volk werden viele andere lehren; darüber werden sie fallen durch Schwert,
Feuer, Gefängnis und Raub eine Zeitlang.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: privat
Text: mm

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