Von Kai Rebmann
Welche langfristigen Auswirkungen haben die mRNA-Impfstoffe und insbesondere das dabei relevante Spikeprotein auf das Immunsystem und die Gesundheit des Menschen? Seit Beginn der weltweiten Impfkampagne werden Politiker und Wissenschaftler nicht müde zu betonen, dass Langzeitfolgen bei den mRNA-Impfstoffen ausgeschlossen werden könnten. Dies überrascht umso mehr, als dass sogar der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Juni 2020 noch einräumen musste, dass diese Technologie beim Menschen „noch nie funktioniert“ hat. Woher kommt also diese vermeintliche Sicherheit? Die ehrliche, und auch einzig logische Antwort auf die eingangs gestellte Frage müsste also lauten, dass man es schlicht und einfach nicht weiß. Gleichzeitig würde das aber auch dem Eingeständnis gleichkommen, dass es sich bei der sogenannten „Impfkampagne“ um einen großen Feldversuch handelt, um es mit den Worten von SPD-Chefin Saskia Esken auszudrücken.
Zu den Verharmlosern der von den mRNA-Impfstoffen möglicherweise ausgehenden Risiken gehört auch die Centers for Disease Control and Prevention (CDC), so etwas wie das US-amerikanische Gegenstück zur Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Die CDC räumt auf ihrer Webseite unter anderem mit vermeintlichen Mythen und Verschwörungstheorien rund um die Corona-Impfstoffe auf und will die Leser stattdessen mit „Fakten über die mRNA-Covid-Impfstoffe“ beliefern. Bis Juli 2022 gehörte zu diesen „Fakten“ unter anderem folgende Information: „Die mRNA-Impfstoffe und das Spikeprotein halten sich nicht lange im Körper. Unsere Zellen bauen die mRNA aus diesen Impfstoffen ab und scheiden sie innerhalb weniger Tage nach der Impfung aus. Wissenschaftler schätzen, dass das Spikeprotein, wie andere Proteine, die unser Körper bildet, bis zu ein paar Wochen im Körper verbleiben kann.“
Seit mindestens vergangenem Freitag (12. August 2022) fehlt dieser Hinweis, er wurde an dieser Stelle offenbar ersatzlos gestrichen. Abgesehen davon, dass die ursprüngliche und inzwischen gelöschte „Entwarnung“ auf irreführende Weise suggerierte, dass dieses Spikeprotein mit anderen Proteinen vergleichbar sei, „die unser Körper bildet“, ist diese Behauptung aus Sicht der CDC inzwischen allem Anschein nach nicht mehr haltbar. Anstatt diese Erkenntnis aber offen zu kommunizieren, entschied man sich für die klammheimliche Löschung des entsprechenden „Fakts“. Wollte man nun noch den sprichwörtlichen Streit um des Kaisers Bart ausfechten, so könnte man fragen, inwieweit der menschliche Körper überhaupt dazu in der Lage ist, Proteine selbst zu produzieren. Von den 21 bekannten Aminosäuren, die am Aufbau von Eiweißen beteiligt sind, kann der menschliche Körper nur 13 selbst bilden, die übrigen müssen über die Nahrung zugeführt werden. Im Falle der mRNA-Impfungen wird dem Körper, wenn man so will, der Bauplan für das Spikeprotein von außen zugeführt. Was der Bauplan letztlich jedoch enthält und was er im Körper auf lange Sicht anrichten kann, wissen wohl nicht einmal die Architekten, sprich Hersteller, mit letzter Sicherheit.
Hersteller haften nicht für dauerhafte Impfschäden
Nach gut eineinhalb Jahren der experimentellen Impfung mit nach wie vor nur notzugelassenen Vakzinen rückt ein von weiten Teilen der Medien gerne totgeschwiegenes Thema immer mehr in den Vordergrund. Wie die Welt berichtet, sind die Fälle gemeldeter dauerhafter Impfschäden seit Jahresbeginn sprunghaft angestiegen. Gingen bei den Gesundheitsministerien bis Januar 2022 insgesamt 1.200 Anträge auf Entschädigungsleistungen ein, so ist diese Zahl bis heute auf genau 4.441 Fälle angestiegen. Bei „dauerhaften Impfschäden“ handelt es sich laut Definition um Beeinträchtigungen, die mindestens sechs Monate lang anhalten. Als häufigste Beispiele werden in dem Bericht Herzmuskelentzündungen, Bein- und/oder Sinusvenenthrombosen, Erschöpfungssyndrome sowie eine geminderte Herzleistung genannt. Besonders auffallend: Bisher wurden nur 96 Anträge positiv beschieden, 743 Anträge wurden abgelehnt und bei 3.383 Anträgen steht die Entscheidung noch aus. Die übrigen 219 Anträge wurden zurückgezogen. Auf Deutsch: Die Behörden kommen angesichts der Flut an Anträgeno erstens nicht mehr mit der Bearbeitung hinterher und zweitens werden diese in der Mehrheit abgelehnt – es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Wen wundert’s? Denn niemand geringeres als der Bund hat den Herstellern dieser mRNA-Impfstoffe einen Freibrief ausgestellt und sie von jeglichen Haftungsansprüchen befreit. Die Welt zitiert den Medizinrechtler Rudolf Ratzel: „Eine Haftung des Herstellers ist durch die aktuelle Rechtslage sehr beschränkt.“ Der Bund habe ausdrücklich geregelt, „dass pharmazeutische Unternehmen für Produkte, die durch das Bundesgesundheitsministerium ‚als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des Sars-CoV-2-Erregers‘ den Verkehr gebracht werden, nicht haften.“ Ausnahmen seien demnach allenfalls denkbar, wenn den Herstellern grob fahrlässiges oder schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann. Und auch der impfende Arzt wird sich in aller Regel aus der Verantwortung stehlen können. Hier wäre für Geschädigte nur dann etwas zu holen, wenn sie nachweisen können, dass der Arzt „konkret etwas falsch gemacht hat: etwa unzureichend aufgeklärt oder Kontraindikationen nicht beachtet hat.“
Bund und Pharmariesen können Klagen aussitzen
Bleibt in den meisten Fällen also nur der Weg, eventuelle Ansprüche gegen den Bund zu richten. Aber erstens ziehen sich diese Verfahren über mehrere Monate, wenn nicht Jahre, aktuell sind laut dem Bericht je nach Bundesland zwischen fünf und 18 Monaten zu veranschlagen. Und zweitens beschränken sich die Entschädigungsleistungen des Bundes im Wesentlichen aus einer Grundrente in Höhe von sage und schreibe 156 bis maximal 811 Euro pro Monat. Je nach Einzelfall können noch Zulagen in Höhe von bis zu 626 Euro dazukommen. Und wenn der Bund bei Biontech und Co ganz lieb fragt, werden die Pharmariesen diese lächerlichen und fast schon zynischen „Entschädigungen“ gerne aus der Kaffeekasse begleichen – die Hand, die einen füttert, beißt man bekanntlich nicht.
Die ersten Anwälte scheinen nun aber gegen dieses schreiende Unrecht mobil zu machen. Der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann glaubt eine Lücke in den zwischen Bund und Herstellern geschlossenen Verträgen entdeckt zu haben. Er vertrete derzeit mehrere junge Frauen, die an starken Erschöpfungssymptomen oder ähnlichen Post-Vac-Symptomen leiden, um Ansprüche gegen die Hersteller geltend zu machen. Ein Hinweis auf diese spezielle Art der möglichen Nebenwirkungen fehle bei einigen Herstellern, so dass Heynemann hier eine Pflichtverletzung sieht. Erste messbare Erfolge will eigenen Angaben zufolge der Wiesbadener Anwalt Joachim Cäser-Preller erzielt haben. „Ich habe bereits ein paar Dutzend außergerichtliche Einigungen mit den vier großen Impfstoffherstellern für meine Mandanten erzielen können“, sagte der Jurist der Welt. Auf entsprechende Nachfrage wurde dies von Biontech, Moderna, AstraZeneca und Janssen jedoch bestritten.
Sicher scheint nur, dass potenzielle Impfopfer, von denen sich augenscheinlich immer mehr melden, einen langen Atem und gute Anwälte benötigen werden, um zumindest ein paar Euro bekommen zu können. Wie ein durch die Impfung im schlechtesten Fall dauerhaft arbeitsunfähig gewordener Familienvater sich selbst sowie seine Frau und Kinder mit den sogenannten „Versorgungsleistungen“ des Bundes über die Runden bringen soll, wird wohl das ewige Geheimnis eben dieses Bundes bleiben. Ebenso sicher kann von einer extrem hohen Dunkelziffer an Impfschäden ausgegangen werden. Denn: Wer will sich angesichts körperlichen Leids und existenzieller Sorgen zusätzlich noch mit einem bürokratisch und juristisch nahezu aussichtslos erscheinenden Kampf gegen Windmühlen belasten?
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: ShutterstockText: kr
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